Datum des Eingangs: 26.04.2016 / Ausgegeben: 02.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4000 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1573 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3804 Rückführungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Medienberichten zufolge erwähnte der Rückführungsbeauftragte im Bundesinnenministerium, dass es schwierig sei, wie im Vorjahr auf 20.000 Abschiebungen zu kommen. Gründe seien neben dem Personalmangel auch die Rückführung der Betroffenen nach Afghanistan und in den Irak. Frage 1: Wie viele Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern fanden im 1. Quartal dieses Jahres aus Brandenburg bereits statt? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 1: Die Statistik der ZABH unterscheidet nicht nach Abschiebungen und Überstellungen im Dublin-Verfahren. Die nachfolgenden Angaben umfassen deshalb beide Kategorien. Im Januar 2016 fanden 25 Rückführungen, im Februar 20 Rückführungen und im März bisher 16 Rückführungen statt, insgesamt also 61. Die Meldungen der Ausländerbehörden für März 2016 liegen jedoch noch nicht vollständig vor, so dass eine abschließende Antwort für das gesamte Quartal nicht möglich ist. In der nachfolgenden Tabelle sind nur die Ausländerbehörden genannt, die Rückführungen gemeldet haben, zusätzlich die ZABH. Aus den nicht genannten Ausländerbehörden liegen derzeit keine Meldungen vor: LDS EE HVL OHV PM ZABH Gesamt Januar 1 1 8 0 14 1 25 Februar 0 0 0 0 18 2 20 März 0 0 0 8 0 8 16 Frage 2: In welche Länder erfolgten die Rückführungen? zu Frage 2: Die Zielstaaten können ebenso wie die zuständigen Ausländerbehörden der nachfolgenden Tabelle entnommen werden LDS EE HVL OHV PM ZABH Gesamt Afghanistan 1 1 Albanien 4 3 16 3 26 China 1 1 Iran 7 7 Mazedonien 3 6 9 Montenegro 1 1 Serbien 1 4 4 1 2 12 Syrien 3 3 Weißrussland 1 1 Frage 3: Steht für eine Rückführung in Brandenburg genug Personal zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten). zu Frage 3: Die nachfolgenden Angaben zum Personalbestand der brandenburgischen Ausländerbehörden im aufenthaltsbeendenden Bereich (einschließlich Passersatzpapierbeschaffung ) sind grundsätzlich als Eckwerte zu verstehen, da die betroffenen Stelleninhaber ggf. noch von Mitarbeitern aus anderen Bereichen der Ausländerbehörde unterstützt werden oder aber selbst auch noch weitere Aufgaben wahrnehmen: Ausländerbehörde Personalbestand im Bereich Aufenthaltsbeendigung und Passersatzpapierbeschaffung – Stichtag: 01.02.2016 –- 1. Landkreis Barnim 2 Stellen 2. Landkreis Dahme-Spreewald 2 Stellen 3. Landkreis Elbe-Elster 3 Stellen 4. Landkreis Havelland 2 Stellen 5. Landkreis Märkisch-Oderland 2 Stellen 6. Landkreis Oberhavel 2,5 Stellen 7. Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2,5 Stellen 8. Landkreis Oder-Spree 5 Stellen 9. Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2 Stellen 10. Landkreis Potsdam-Mittelmark 2 Stellen 11. Landkreis Prignitz 0,5 Stellen 12. Landkreis Teltow-Fläming 1,8 Stellen 13. Landkreis Uckermark 1 Stellen 14. Stadt Brandenburg an der Havel 7 Stellen 15. Stadt Cottbus (mit Zweigstelle Forst) 8 Stellen 16. Stadt Frankfurt (Oder) 1 Stelle 17. Stadt Potsdam 7 Stellen 18. Stadt Schwedt/Oder 1,75 Stellen 19. Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg 17 Stellen Der deutliche Anstieg der Rückführungszahlen von 2014 (114) zu 2015 (806) ist aus Sicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales ein Indiz für eine insgesamt ausreichende Personalausstattung.