Datum des Eingangs: 27.04.2016 / Ausgegeben: 02.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1572 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3803 Konsequenzen für straffällige Asylbewerber Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Immer wieder werden in Asylunterkünften Straftaten registriert. Doch die Polizei kennt die Kategorie „Flüchtling“ bei der Erfassung von Straftätern nicht. In Berlin etwa erlaube die Software nur die Registrierung als Opfer. So werden die dort begangenen Straftaten daher häufig nicht richtig erfasst. Ähnlich soll es auch in Brandenburg sein. So werden insgesamt 446 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber im Land Brandenburg registriert (Kleine Anfrage 1397 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/3395). Vorbemerkung: Der Begriff „Flüchtling“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei der Erfassung von Straftaten und Tatverdächtigen nicht verwendet. Über das PKS-Kriterium „Aufenthaltsanlass“ und eine weitere Filterung nach spezifischen Merkmalen „unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, Duldung und Kontingent- /Bürgerkriegsflüchtling“ ist ein Rückschluss auf die Anzahl der tatverdächtigen Flüchtlinge/Zuwanderer möglich. Seit 2016 ist in der bundeseinheitlichen Richtlinie der PKS bei einer Registrierung von Opfern von Straftaten neben der Nationalität auch der Aufenthaltsstatus Flüchtling/Asylbewerber enthalten. Frage 1: Gegen wie viele Tatverdächtige der oben genannten 446 Straftaten wurde seit Anfang 2015 im Land ermittelt? zu Frage 1: Zu den 446 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber im Land Brandenburg wurden 415 Tatverdächtige ermittelt. Frage 2: Wie viele Verurteilungen gab es? zu Frage 2: Eine genaue Zuordnung der in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1397 dargestellten Straftaten zu den entsprechenden Verurteilungen ist nicht möglich, da in dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister MESTA weder erfasst wird, ob die Beschuldigten bzw. Geschädigten Asylbewerber sind, noch, ob es sich bei dem Tatort um eine Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber handelt. Hierzu wäre eine spezifische Einzeldatensatzprüfung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich . Diese ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht zu leisten. Aus diesen genannten Gründen liegen auch keine Erkenntnisse zur Anzahl der Verurteilungen bezüglich der in der PKS im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 registrierten 446 Straftaten vor.