Datum des Eingangs: 27.04.2016 / Ausgegeben: 02.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1576 der Abgeordneten Thomas Jung und Dr. Rainer van Raemdonck AfD-Fraktion Drucksache 6/3813 Lage in Brandenburger Justizvollzugsanstalten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Medienberichte zur Folge ist ein Brandenburger JVA-Beamter von einem somalischen Häftling, der wegen Totschlags im Dezember 2015 zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, mit einer Ketchupflasche angegriffen worden . Der Beamte wurde so schwer verletzt, dass er teilweise sein Augenlicht verloren hat. Informanten berichten in den Medien (MAZ vom 22. März 2016), dass sich die Arbeits- und Haftbedingungen in dem Gefängnis radikal verschlechtert haben. Frage 1: Was gedenkt die Brandenburger Justiz zu unternehmen, um ihre Beamten vor solchen Übergriffen besser zu schützen? zu Frage 1: Im Brandenburger Justizvollzug werden kontinuierlich durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen die notwendigen Grundlagen geschaffen , um die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten auch für die Bediensteten zu gewährleisten. Die Einzelunterbringung der Gefangenen in den hiesigen modernen Justizvollzugsanstalten hat grundsätzlich die Gefahr beseitigt, bei einem Aufschluss der Hafträume von mehreren Gefangenen angegriffen zu werden. Die Ausstattung aller Bediensteten mit Personensicherungsgeräten ermöglicht es ihnen zudem, durch einen Knopfdruck Alarm auszulösen und Hilfe herbeizurufen. Durch die technische Möglichkeit der Lokalisierung dieser Geräte ist im Notfall eine verbale Kommunikation nicht mehr notwendig. Darüber hinaus wird durch Alarmübungen die Handlungssicherheit der Bediensteten in der Bewältigung von Gefahrensituationen trainiert. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes werden ferner in Abwehr- und Sicherungstechniken ausgebildet. Diese Techniken werden in den von der zentralen Fortbildungsstätte und von den einzelnen Justizvollzugsanstalten angebotenen Fortbildungsveranstaltungen trainiert und gefestigt. Schließlich werden in zahlreichen anderen Fortbildungsveranstaltungen die Bediensteten sensibilisiert, Sicherheitsrisiken im Umgang mit den Inhaftierten zu erkennen. Gleichwohl können mit allen genannten Maßnahmen Übergriffe auf Bedienstete nicht vollkommen verhindert werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der angegriffene Bedienstete sein Augenlicht nicht, auch nicht teilweise verloren hat. Frage 2: Sind die Brandenburger Justizvollzugsanstalten personell ausreichend ausgestattet , um einem eventuellen Anstieg von Häftlingen in den nächsten sechs Monaten zu verkraften? zu Frage 2: Zum Stichtag 13. April 2016 befanden sich insgesamt 1.375 Inhaftierte in den hiesigen Justizvollzugsanstalten. Die nachstehende Übersicht zeigt die Durchschnittsbelegung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg ab dem Jahr 2009. * Stand März 2016 Die Entwicklung des Gefangenenbestandes weist bis zum Jahr 2012 eine deutlich, rückläufige Tendenz auf. Nach 2012 sind lediglich geringfügige Schwankungen zu verzeichnen. Die Durchschnittsbelegung im Zeitraum 2009 bis 2015 lag bei 1.463 Gefangenen, also deutlich über dem aktuellen Gefangenenbestand. Erfahrungsgemäß gibt es (teilweise auch nicht unerhebliche) Schwankungen des Gefangenenbestandes innerhalb eines Jahres. So lag beispielhaft der Gefangenenbestand zum Stichtag 25. März 2015 bei 1.405 Gefangenen und am Ende des Jahres 2015 (Stichtag 31. Dezember 2015) bei 1.232 Gefangenen, was eine Differenz von 173 Gefangenen ergibt. Zudem ist zu beobachten, dass die jährliche Spitzenbelegung im Monat März zu konstatieren ist. Selbst wenn es in den nächsten sechs Monaten zu einem Anstieg der Gefangenenzahlen käme, würde dadurch - angesichts der üblichen Schwankungen der Gefangenenzahlen, auf die der hiesige Justizvollzug eingestellt ist - ein Mehrbedarf an Bediensteten nicht entstehen. Frage 3: Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand derzeit beim Justizpersonal in allen Brandenburger Haftanstalten im Durchschnitt? zu Frage 3: Der aktuelle durchschnittliche Krankenstand der Bediensteten in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Justizvollzugsanstalten Januar in % Februar in % Brandenburg a.d.H. 17,02 15,94 Cottbus-Dissenchen 18,26 22,08 Luckau-Duben 15,80 18,85 Neuruppin-Wulkow 18,71 14,94 Wriezen 14,01 15,80 Jahr Durchschnittsbelegung 2009 1.711 2010 1.554 2011 1.459 2012 1.365 2013 1.389 2014 1.417 2015 1.343 2016 * 1.338 Frage 4: In welchen Einrichtungen ist der Krankenstand am höchsten? zu Frage 4: Wie aus der Tabelle zu Frage 3 ersichtlich, ist der Krankenstand im Erhebungszeitraum in den Justizvollzugsanstalten Cottbus-Dissenchen und Luckau- Duben am höchsten.