Datum des Eingangs: 28.04.2016 / Ausgegeben: 03.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4029 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1578 der Abgeordneten Thomas Jung und Dr. Rainer van Raemdonck AfD-Fraktion Drucksache 6/3815 Kosten für medizinische Betreuung von Asylbewerbern Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1578 vom 01.04.2016: Traumatisierte Asylbewerber werden in Brandenburg medizinisch, psychiatrisch sowie rechtlich betreut. Die anfallenden Kosten inklusive Rechtsberatung und Transport sind dabei nicht unerheblich. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie oft benötigten in den letzten drei Jahren – bitte pro Jahr aufschlüsseln - Asylbewerber im Land Brandenburg medizinische bzw. psychiatrische Betreuung? 2.) Wie hoch waren die Gesamtkosten in den jeweiligen Jahren für die Betreuungenbitte aufgeschlüsselt nach medizinischer, psychiatrischer und juristischer Betreuung ? 3.) Welche Transportkosten fielen dabei jeweils an? 4.) Wie viele Asylbewerber wurden in den letzten drei Jahren in die Psychiatrische Kliniken eingewiesen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln ) 5.) Wie viele Asylbewerber haben in diesem Zusammenhang in den letzten drei Jahren Dienste eines Rechtsanwalts/-in in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln) 6.) Wie viele Asylbewerber haben in diesem Zusammenhang in den letzten drei Jahren Dienste eines Dolmetschers in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft benötigten in den letzten drei Jahren – bitte pro Jahr aufschlüsseln - Asylbewerber im Land Brandenburg medizinische bzw. psychiatrische Betreuung? Frage 2: Wie hoch waren die Gesamtkosten in den jeweiligen Jahren für die Betreuungen - bitte aufgeschlüsselt nach medizinischer, psychiatrischer und juristischer Betreuung ? Frage 3: Welche Transportkosten fielen dabei jeweils an? Frage 4: Wie viele Asylbewerber wurden in den letzten drei Jahren in die Psychiatrischen Kliniken eingewiesen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln ) Frage 5: Wie viele Asylbewerber haben in diesem Zusammenhang in den letzten drei Jahren Dienste eines Rechtsanwalts/-in in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln) Frage 6: Wie viele Asylbewerber haben in diesem Zusammenhang in den letzten drei Jahren Dienste eines Dolmetschers in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahr und Kosten pro Asylbewerber aufschlüsseln) zu den Fragen 1 bis 6: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 6 zusammen beantwortet. Vollständige Daten zur medizinischen, psychiatrischen sowie rechtlichen Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen im Land liegen der Landesregierung ebenso wenig vor, wie belastbare Aussagen zu etwaig angefallen Transportkosten oder der Inanspruchnahme von Rechtsanwalts- bzw. Dolmetscherleistungen . Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) werden Gesundheitsuntersuchungen (Erstuntersuchungen ) auf übertragbare Krankheiten durchgeführt. Wenn im Zusammenhang mit der Untersuchung Auffälligkeiten registriert werden, werden weitere Diagnostik- und ggf. Behandlungsleistungen veranlasst. Die Zentrale Ausländerbehörde unterscheidet dabei nicht nach Art der Erkrankung bzw. der medizinischen Behandlung. Demzufolge wird auch nur allgemein ein stationärer Krankenhausaufenthalt registriert, ohne Differenzierung nach Fachrichtung. Abgesehen von gesetzlich festgelegten Verfahren zum Umgang mit dem Verdacht oder dem Vorliegen einer meldepflichtigen Krankheit unterliegen die Untersuchungsergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht. Daher sind keine diesbezüglichen Zahlen verfügbar. Die Inanspruchnahme von Diensten eines Rechtsanwalts wird ebenfalls nicht registriert. Mit Aufnahme der Asylbewerberinnen und -bewerber in die Zuständigkeit der Landkreise / kreisfreien Städte geht die Gesundheitsversorgung des Personenkreises in die Verantwortung der kommunalen Ebene über. Konkrete Daten zur gesundheitlichen Versorgung der von dort Betreuten liegen dem MASGF nicht vor. Den Kommunen werden die Gesundheitsausgaben im Rahmen des AsylbLG als Teil der Aufwendungen für die Versorgung der aufzunehmenden Personen seitens des Landes mit einer Jahrespauschale erstattet. Erst mit Änderung des Landesaufnahmegesetzes zum 1. April 2016 werden die Kosten der gesundheitlichen Versorgung dieses Personenkreises vom Land übernommen. Der Landesregierung liegen bislang keine Daten vor, welche der erfragten Kosten im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den letzten drei Jahren angefallen sind. Hilfsweise können lediglich die von der Zentralen Ausländerbehörde übermittelten Zahlen für die Betreuung des Personenkreises in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit des Landes herangezogen werden. zu Frage 1: medizinische Behandlung Jahr 2013 2014 2015 Anzahl der Maßnahmen zur medizinischen Behandlung 7.326 11.584 20.746 davon Rechtsberatung 1 zu Frage 2: Kosten für die Betreuung Jahr 2013 2014 2015 Kosten der Maßnahmen zur medizinischen Behandlung 2.162.557,03 € 3.085.705,00 € 4.942.793,54 € davon Rechtsberatung 743,95 € 0 € zu Frage 3: Transportkosten Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Anzahl Kosten in € Anzahl Kosten in € Anzahl Kosten in € Gesamtheit der Transportmaßnahmen im Zusammenhang mit medizinischer, psychologischer oder juristischer Betreuung 915 98.884,23 1.458 178.603,31 3.351 342.858,00 zu den Fragen 4 und 5: Einweisung in psychiatrische Kliniken und damit in Zusammenhang stehende Anwaltskosten: entfällt, siehe Vorbemerkungen. Frage 6: Dolmetscher Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Anzahl Kosten in € Anzahl Kosten in € Anzahl Kosten in € Gesamtheit der Dolmetscheranforderungen 406 63.928,33 1.314 354.797,89 1.604 246.170,39 Eine Aufschlüsselung nach Kosten pro Asylbewerber/in ist nicht möglich.