Datum des Eingangs: 06.01.2015 / Ausgegeben: 13.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/404 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 108 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/231 Kommunaler Schadensausgleich (KSA) Wortlaut der Kleinen Anfrage 108 vom 08.12.2014: Der Kommunale Schadensausgleich bietet Versicherungsschutz für das gesamte kommunale Tätigkeitsfeld durch Deckungsschutz für die kommunalen Mitglieder. Der Geschädigte Bürger geht gegen die durch den KSA vertretene Kommune vor, um seinen Schaden geltend zu machen. Nach Betroffenenberichten besteht jedoch kein Einfluss der Kommune mehr auf den Gang des Verfahrens, sobald sie einen Schadensfall an den KSA weitergegeben hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Haftungsfälle es in den Jahren 2009 - 2014 gegen den kommunalen Schadensausgleich (KSA) gab? (Bitte Auflistung nach Jahren) 2. Wie viele Schadensfälle gab es insgesamt, die den Kommunen von den Bürgern gemeldet wurden? 3. In wie vielen den Kommunen gemeldeten Schadensfällen wurde die Kommune durch den KSA vertreten? 4. In wie vielen Fällen haben Bürger erfolgreich gegen die Kommunen geklagt, die ihrerseits durch den KSA vertreten wurden? 5. Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme, die in den Verfahren geltend gemacht wurde? (Bitte Auflistung sortiert nach Schadenssumme und Verfahrenskosten) 6. Wie viele Forderungen auf kommunalen Schadensausgleich wurden in den Jahren 2009 - 2014 vom KSA nicht ausgeglichen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Kommunale Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (KSA) ist seiner Satzung gemäß ein nichtrechtsfähiger Zusammenschluss. Er unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen auch nicht der Versicherungsaufsicht. Der Kommunale Schadensausgleich ist ohne Beteiligung des Landes Brandenburg gegründet. Das Land ist auch nicht Mitglied des Kommunalen Schadensausgleichs. Die Kommunen, Landkreise, Ämter, Gemeinden und andere Mitglieder des Kommunalen Schadensausgleichs oder aber der Kommunale Schadensausgleich selbst unterliegen keiner Rechtsaufsicht des Landes. Es steht den Kommunen frei, bei wem sie für die Inanspruchnahme aus fehlerhafter kommunaler Tätigkeit Deckungsschutz suchen. Frage 1: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Haftungsfälle es in den Jahren 2009 - 2014 gegen den kommunalen Schadensausgleich (KSA) gab? (Bitte Auflistung nach Jahren) Frage 2: Wie viele Schadensfälle gab es insgesamt, die den Kommunen von den Bürgern gemeldet wurden? Frage 3: In wie vielen den Kommunen gemeldeten Schadensfällen wurde die Kommune durch den KSA vertreten? Frage 4: In wie vielen Fällen haben Bürger erfolgreich gegen die Kommunen geklagt, die ihrerseits durch den KSA vertreten wurden? Frage 5: Wie hoch ist die durchschnittliche Schadenssumme, die in den Verfahren geltend gemacht wurde? (Bitte Auflistung sortiert nach Schadenssumme und Verfahrenskosten) Frage 6: Wie viele Forderungen auf kommunalen Schadensausgleich wurden in den Jahren 2009-2014 vom KSA nicht ausgeglichen? zu den Fragen 1 bis 6: Die erbetenen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.