Datum des Eingangs: 02.05.2016 / Ausgegeben: 09.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4040 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1574 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/3805 Islamisten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 305 vom 10.04.2015, in der es um die gewaltbereite Salafisten in Brandenburg geht, sagte der Brandenburger Innenminister: „Etwa 15 Personen werden aktuell als gewaltbereit eingeschätzt.“ Auf die Anfrage Nr. 665 vom 22.05.2015, wie viele Dschihadisten aus den Kampfgebieten im Nahen Osten aktuell ins Land Brandenburg zurückgekehrt seien, lautete die Antwort: „Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Dschihadisten aus Kampfgebieten, die ins Land Brandenburg zurückgekehrt sind…“ Auf die Anfrage Nr. 700 vom 03.06.2015 hieß es: „Seitens der Verfassungsschutzbehörde werden einzelne Personen beobachtet, die mit dem IS sympathisieren. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse zu terroristischen Gruppierungen und Organisationen in Brandenburg vor.“ Nach der jüngsten Anfrage (Nr.1454, Drucksache 6/3480) sind es inzwischen rund 70. Vorbemerkung: In der Polizei werden keine statistischen Daten zu „gewaltbereiten Islamisten“ erhoben. Die nachfolgenden polizeibezogenen Angaben beziehen sich auf Ermittlungserkenntnisse bei der Bearbeitung der „Gefährder des islamistischen Spektrums“. Die polizeilich bundesweit abgestimmte Definition für „Gefährder des islamistischen Spektrums“ lautet: “Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des 100a StPO, begehen werden.“ Frage 1: Wie viele gewaltbereite Islamisten gibt es laut Erkenntnissen der Landesregierung derzeit in Brandenburg? zu Frage 1: Dem Bereich islamistischer Extremismus werden 70 Personen (Stand Ende 2015) zugeordnet, Tendenz steigend. Davon werden derzeit 50 Personen als gewaltbereit eingeschätzt. Frage 2: In welchem familiären Umfeld leben diese islamistischen Gefährder? zu Frage 2: Auskünfte zum familiären Umfeld der durch die Polizei eingestuften „Gefährder “ können nicht erteilt werden. Im Mittelpunkt der polizeilichen Bearbeitung steht die eingestufte Person selbst. Angaben und Daten zum familiären Umfeld werden nur dann erhoben und gespeichert, wenn rechtliche Voraussetzungen dafür vorliegen . Der Prüfmaßstab ist dabei eng. Konkretisierbare und die Identifizierung von „Gefährdern“ begünstigende Auskünfte könnten den Erfolg polizeilicher Maßnahmen gefährden und zudem in Konsequenz die Persönlichkeitsrechte vor allem der Angehörigen verletzen. Frage 3: Werden sie beobachtet? zu Frage 3: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darunter fallen auch islamistische Bestrebungen. Frage 4: Warum werden sie nicht abgeschoben? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Stand sich das jeweilige asyl- oder aufenthaltsrechtliche Verfahren der betroffenen Person befindet, welche dieser Personen bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind und ob rechtliche oder tatsächliche Hindernisse einer Abschiebung entgegenstehen. Die Gründe, aus denen eine Ausreisepflicht nicht vollzogen wird, sind vielfältig und von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, die von der zuständigen Ausländerbehörde sorgfältig geprüft werden. Frage 5: Wie viele Polizeibeamte sind bezüglich dieser Gefährder im Einsatz? zu Frage 5: Aktuell sind im Landeskriminalamt im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) 18 Mitarbeiter u. a. mit den polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der als „Gefährder“ polizeilich eingestuften Personen betraut. Darüber hinaus wird lageabhängig weiteres Personal im Rahmen von Observationen bzw. Ermittlungsaufträgen aus anderen polizeilichen Organisationseinheiten einbezogen.