Datum des Eingangs: 02.05.2016 / Ausgegeben: 09.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4041 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1575 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/3811 Umgang mit Wirtschaftsdünger in Brandenburg Im Rahmen der Überarbeitung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung wird im öffentlichen Raum die Diskussion zum Umgang mit Düngemitteln geführt. Insbesondere geht es dabei um Fragen zur Anwendung von organischem Dünger (Wirtschaftsdünger ). Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV) regelt Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten an die zuständigen Behörden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Stoffe werden als Wirtschaftsdünger definiert und unterliegen der WDüngV? 2. Wer hat welche Dokumentationspflichten zu beachten und welche Behörde hat zu welchem Sachverhalt Kontrollpflichten wahrzunehmen? 3. Wann und in welcher Form wurden Kontrollen durch die Landesbehörden geführt, mit welchem Ergebnis? 4. Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge aus anderen Bundesländern bezogen? Wir bitten um Angaben der Jahresmengen 2011/2012/2013/2014/2015. 5. Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge aus anderen Staaten (z.B. Polen) bezogen? Wir bitten um Angaben der Jahresmengen 2011/2012/2013/2014/2015. 6. Wieviele Betriebe in Brandenburg sind als abgebende Unternehmen für Wirtschaftsdünger registriert? Wir bitten um Angaben getrennt nach Tierhaltungsbetrieben (sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche), Vermittlern, Händlern, Transportunternehmen bzw. Biogasanlagenbetreiber und den jährlichen Abgabemengen . 7. Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge an andere Unternehmen in andere Bundesländer bzw. in andere Staaten (z.B. Polen) geliefert? Wir bitten um Angaben getrennt nach Tierhaltungsbetrieben (sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche), Vermittlern, Händlern, Transportunternehmen bzw. Biogasanlagenbetreiber mit Angabe der jährlichen Abgabemengen. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stoffe werden als Wirtschaftsdünger definiert und unterliegen der WDüngV? Zu Frage 1: Der Begriff „Wirtschaftsdünger“ ist im Düngegesetz (DüngG) vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) definiert. Nach § 2 Nummer 2 sind Wirtschaftsdünger Düngemittel, die a) als tierische Ausscheidungen aa) bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder bb) bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft oder b) als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft, auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung, anfallen oder erzeugt werden. Zu den Wirtschaftsdüngern gehören Festmist, Gülle und Jauche. Frage 2: Wer hat welche Dokumentationspflichten zu beachten und welche Behörde hat zu welchem Sachverhalt Kontrollpflichten wahrzunehmen? Zu Frage 2: Wirtschaftsdünger unterliegen sowohl dem Düngemittelrecht als auch dem Veterinärrecht nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte. In § 3 Absatz 1 der WDüngV sind die Aufzeichnungspflichten geregelt . Dementsprechend haben Abgeber, Beförderer sowie Empfänger spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens, des Beförderns oder der Übernahme Aufzeichnungen zu erstellen, in denen Folgendes angegeben werden muss: 1. Name und Anschrift des Abgebers, 2. Datum der Abgabe, des Beförderns oder der Übernahme, 3. Menge in Tonnen Frischmasse und Angabe der Wirtschaftsdüngerart oder des sonstigen Stoffes, 4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je Tonne Frischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in Kilogramm, 5. Name und Anschrift des Beförderers, 6. Name und Anschrift des Empfängers. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Düngerechtes (DüngeZV) vom 26. November 2009 für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Düngemittelverkehrs zuständig. Damit ist das LELF auch für die Überwachung der Einhaltung der WDüngV zuständig . Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind die Amtstierärzte in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig . Frage 3: Wann und in welcher Form wurden Kontrollen durch die Landesbehörden geführt, mit welchem Ergebnis? Zu Frage 3: Bei flächenlosen und Gewerbebetrieben erfolgt in ca. 22 bis 38 Betrieben jährlich die Überprüfung der Einhaltung von Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Meldepflichten durch das LELF: 2012: 22 2013: 28 2014: 26 2015: 38 Die Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten nach WDüngV betrugen: 2011: 2 2012: 6 2014: 5 2015: 8 Frage 4: Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge aus anderen Bundesländern bezogen? Wir bitten um Angaben der Jahresmengen 2011/2012/2013/2014/2015. Zu Frage 4: Beim Vollzug der WDüngV wurden im Land Brandenburg nachfolgende Daten erfasst: Jahr Wirtschaftsdüngergruppe Anzahl der Betriebe Menge in t 2011 Gärreste 4 10.625 Geflügelmist 5 3.476 Hühnertrockenkot 4 4.376 Sonstiges 1 2.724 Jahr Wirtschaftsdüngergruppe Anzahl der Betriebe Menge in t 2012 Gärreste 8 19.584 Geflügelmist 9 9.776 Hühnertrockenkot 14 16.570 2013 Gärreste 11 22.958 Geflügelmist 6 3.089 Hühnertrockenkot 9 15.025 2014 Gärreste 9 92.244 Geflügelmist 4 2.495 Hühnertrockenkot 11 11.053 Gülle 2 165 Sonstiges 2 10.041 2015 Gärreste 4 8.182 Geflügelmist 5 2.364 Hühnertrockenkot 10 6.917 Gülle 1 5.374 Sonstiges 2 5.953 Frage 5: Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge aus anderen Staaten (z.B. Polen) bezogen? Wir bitten um Angaben der Jahresmengen 2011/2012/2013/2014/2015. Zu Frage 5: Im Rahmen der WDüngV sind seit deren Inkrafttreten nur Lieferungen aus den Niederlanden gemeldet worden. Jahr Wirtschaftsdüngergruppe Anzahl der Betriebe Menge in t 2011 Geflügelmist 1 1.030 Hühnertrockenkot 2 578 2012 Geflügelmist 1 1.196 Hühnertrockenkot 2 1.704 2013 Geflügelmist 1 1.045 Jahr Wirtschaftsdüngergruppe Anzahl der Betriebe Menge in t 2014 Gärrest 1 296 Geflügelmist 2 986 Hühnertrockenkot 3 1.963 Stallmist 2 714 2015 Geflügelmist 1 1.129 Hühnertrockenkot 1 758 Stallmist 2 767 Frage 6: Wieviele Betriebe in Brandenburg sind als abgebende Unternehmen für Wirtschaftsdünger registriert? Wir bitten um Angaben getrennt nach Tierhaltungsbetrieben (sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche), Vermittlern, Händlern, Transportunternehmen bzw. Biogasanlagenbetreiber und den jährlichen Abgabemengen . Zu Frage 6: Mit Stand vom 01.04.2016 erfolgte die Mitteilung nach § 5 der WDüngV von 354 Betrieben. Eine eindeutige Trennung zwischen den Firmenausrichtungen ist nicht möglich. Frage 7: Wieviele Betriebe in Brandenburg haben Wirtschaftsdünger in welcher Art und Menge an andere Unternehmen in andere Bundesländer bzw. in andere Staaten (z.B. Polen) geliefert? Wir bitten um Angaben getrennt nach Tierhaltungsbetrieben (sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche), Vermittlern, Händlern, Transport- unternehmen bzw. Biogasanlagenbetreiber mit Angabe der jährlichen Abgabemengen . Zu Frage 7: Hierzu ist keine Auskunft möglich, da entsprechend § 4 der WDüngV die Meldung in dem Bundesland abzugeben ist, in das der Wirtschaftsdünger verbracht wurde.