Datum des Eingangs: 02.05.2016 / Ausgegeben: 09.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4042 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1577 der Abgeordneten Thomas Jung und Dr. Rainer van Raemdonck AfD-Fraktion Drucksache 6/3814 Krankenstand in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In keinem anderen Bundesland fehlten im vergangenen Jahr mehr Arbeitnehmer wegen Krankheit als in Brandenburg. Dem Gesundheitsreport der Krankenkasse DAK zufolge stieg der Krankenstand dort von 4,9 auf 5,2 Prozent. Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand bei der Brandenburger Polizei im Jahr 2015 zu Frage 1: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 1509 (Landtagsdrucksache Nr. 6/3808) verwiesen. Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand im öffentlichen Dienst in Brandenburg im Jahr 2015? zu Frage 2: Die Landesregierung verfügt über keine Statistiken zum Krankenstand im gesamten öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg. Insbesondere verfügt sie nicht über Fehlzeitenstatistiken zu Beschäftigten der Kommunalverwaltungen. Ein direkter Vergleich der Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung mit den Statistiken einzelner Krankenkassen ist im Übrigen nicht möglich. So werden - im Gegensatz zu den Erhebungen einzelner Krankenkassen - in der Landesverwaltung auch Krankentage ohne ärztliche Bescheinigung erfasst. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in der Landesverwaltung Fehlzeiten nach Kalendertagen und nicht nach Arbeitstagen erfasst werden. Für eine jährliche Vergleichbarkeit wird in der Landesverwaltung die durchschnittliche krankheitsbedingte Abwesenheit in Kalendertagen pro Beschäftigte /r erhoben und nicht eine Fehlzeitenquote in Prozent - wie im Gesundheitsreport der DAK ausgeführt. Insofern ergeben sich in der Auswertung für das Jahr 2015 krankheitsbedingte Fehlzeiten von durchschnittlich 24 Kalendertagen pro Beschäftigten . In diesem Ergebnis ist der in Frage 1 gesondert erfragte Krankenstand der Polizei nicht erfasst. Auch der Krankenstand der Lehrkräfte ist nicht enthalten, da eine Statistik des Krankenstandes der Lehrkräfte im MBJS nicht erhoben wird. Die ent- sprechenden Angaben der Schulämter sind aus datenschutzrechtlichen Gründen einer weitergehenden Auswertung nicht zugänglich.