Datum des Eingangs: 04.05.2016 / Ausgegeben: 09.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4060 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1615 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3895 Umsetzung des Schallschutzprogramms BER, Wintergärten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3063, Drucksache 5/7861 vom 02.09.2013, hat die Landesregierung zu Frage 15 ausgeführt, dass für den Schallschutz von Wintergärten in den Schutzgebieten eine Entschädigungszahlung i.H.v. 150,- €/m² in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit (Gesamtbudget 10 Mio. €) gewährt werden. Frage 1: In wie vielen Fällen wurde die o.g. Regelung bereits angewendet und wurden Entschädigungszahlungen geleistet? In welcher Höhe? Frage 2: Zu welchem Anteil ist das Gesamtbudget derzeit in Anspruch genommen (Volumen der Beantragungen, Volumen der genehmigten Fälle, Volumen der bereits erfolgten Auszahlungen)? zu den Fragen 1 und 2: Nach Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wurden bislang für Wintergärten, die keine zugelassenen Wohnraumerweiterungen sind, keine Entschädigungen ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen der FBB, die über die Verpflichtungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld hinausgehen. Die für die Behandlung dieser Fälle laufenden Prüfungen bei der FBB sind nach Auskunft der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen.