Datum des Eingangs: 06.05.2016 / Ausgegeben: 11.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4062 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1584 der Abgeordneten Kristy Augustin und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/3828 Noch immer Früheinschulungen in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Mehr als 30.000 Brandenburger hatten bis zum Frühjahr 2015 die Forderung nach der Rückverlegung des Einschulungsstichtags auf den 30. Juni unterschrieben. Vertreter der Landesregierung versicherten daraufhin im Bildungsausschuss dem Elternwillen werde bei der Einschulung stärker Rechnung getragen. Eltern berichten allerdings nach wie vor von Problemen bei ihren Rückstellungsanträgen . Schulleiter bestünden weiterhin auf schulärztlichen Attesten. Frage 1: Inwiefern hat die Landesregierung den Elternwillen bei der Einschulung der Kinder gestärkt? zu Frage 1: Gemäß § 51 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine Zurückstellung. Zurückstellungen sind Ausnahmen, die aufgrund einer pädagogischen Begründung und Entscheidung erfolgen . Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.11.2013 wurde das Verfahren der Zurückstellung vom Schulbesuch hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Elternwillens beschrieben. Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden auf der Basis der Antragslagen der Eltern. Diese Entscheidungen müssen – egal welche Auswirkungen sie haben – nachvollziehbar und transparent sein. Im Hinblick auf diese Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung wurde mit Änderung der Grundschulverordnung in 2015 eine Dokumentation zur Antragslage im Land eingeführt. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann im Land Brandenburg eine stärkere Berücksichtigung des Elternwunsches verzeichnet werden; das zeigen uns die Zahlen zum Schuljahr 2015/2016, in dem insgesamt 3.188 Anträge auf Zurückstellung gestellt wurden. Davon entfallen auf die Gruppe der Kinder, die zwischen dem 01.06. und 30.09. geboren sind, 2.172 Anträge (68,1 %), von denen 2.061 (94,9 %) entsprochen wurde. Frage 2: Ist weiterhin ein schulärztliches Gutachten für einen Antrag auf Rückstellung nötig? zu Frage 2: Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden , nehmen an der schulärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einschulung teil. Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird in der schulärztlichen Stellungnahme festgehalten und der Schule zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der schulärztlichen Stellungnahme einschließlich der daraus folgenden Empfehlung fließt u.a. in die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Aufnahme bzw. zur Zurückstellung vom Schulbesuch ein. Frage 3: Wie viele Kinder sind im laufenden Schuljahr an Brandenburger Schulen eingeschult worden? Frage 4: Wie viele dieser Kinder waren zum Zeitpunkt ihrer Einschulung erst 5 Jahre alt? zu den Fragen 3 und 4: Insgesamt wurden im Schuljahr 2015/2016 an den Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft 20.998 Kinder eingeschult, darunter 2.405 im Alter von 5 Jahren. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2015/2016 mit dem Stichtag 28.09.2015. Stichtag für die Altersermittlung war der 1. August 2015. Frage 5: Wie viele Anträge auf Rückstellung sind für das Schuljahr 2015/2016 gestellt worden und wie vielen davon ist stattgegeben worden? zu Frage 5: Zum Schuljahr 2015/2016 wurden 3.188 Anträge auf Zurückstellung gestellt . Insgesamt wurden 3.223 Zurückstellungen zum Schuljahr 2015/2016 vollzogen . Datengrundlage für die Erfassung der Anträge auf Zurückstellung ist die Zusatzerhebung „Schüler- und Klassenbildung“ mit dem Stichtag 1. September 2015. Datengrundlage für die vollzogenen Zurückstellungen ist die Schuldatenerhebung 2015/2016 mit dem Stichtag 28. September 2015. Frage 6: In wie vielen Fällen ist gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt worden und in wie vielen dieser Fälle ist dem Widerspruch stattgegeben worden? zu Frage 6: In 33 Fällen wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt und in allen Verfahren dem Widerspruch abgeholfen. Datengrundlage dieser Erfassung ist die Zusatzerhebung „Schüler- und Klassenbildung“ mit dem Stichtag 1. September 2015. Frage 7: Mit wie vielen Einschulungen rechnet die Landesregierung für das kommende Schuljahr 2016/2017? zu Frage 7: Die Landesregierung rechnet mit einer Einschülerzahl zum Schuljahr 2016/2017 von 21.654 Kindern. Datengrundlage ist die Schülermodellrechnung des MBJS vom Februar 2016. Frage 8: Wie viele Anträge auf Rückstellung sind für das kommende Schuljahr bereits gestellt worden? zu Frage 8: Daten über Zurückstellungsverfahren werden erst zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhoben, d.h., es liegen der Landesregierung zurzeit keine Daten vor.