Datum des Eingangs: 09.05.2016 / Ausgegeben: 17.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4069 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1595 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/3858 Überweg über die Große Röder bei Würdenhain Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Seit der Sperrung im Jahr 2008 und dem darauf folgenden Abriss der Brücke über die Große Röder bei Würdenhain im Jahr 2009 ist der Schwarze-Elster-Radweg gekappt , mit negativen Folgen für Touristen sowie die Bevölkerung vor Ort. Aus diesem Grund setzen sich Bürger, Verbände, Kommunen sowie der Landkreis seit langem mit großem Engagement für die Errichtung eines Überweges ein. Der Landkreis hat bereits seit längerem seine Bereitschaft signalisiert, sich auch finanziell an einem Ersatzbau zu beteiligen. Die vielfachen Ankündigungen und Absichtserklärungen der Landesregierung, ersatzweise eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen, sind jedoch stets ergebnislos verstrichen. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand des Überwegs über die Große Röder bei Würdenhain ? Frage 5: Wird noch im Jahr 2016 mit der Baumaßnahme begonnen? Falls nein: Warum ist dies nicht der Fall und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? zu den Fragen 1 und 5: Die Baugenehmigung für den Ersatzneubau des Wehres liegt vor, derzeit werden naturschutzfachliche Auflagen abgearbeitet. Die Ausführungsplanung liegt seit Ende März vor und wird gegenwärtig vom LfU und einem Prüfstatiker geprüft. Nach Bestätigung dieser Planung wird das Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches dann Grundlage des Finanzierungsantrages und der öffentlichen Ausschreibung ist. Der Baubeginn ist für August 2016 avisiert. Frage 2: Welche Gespräche oder sonstige Aktivitäten wurden in dieser Angelegenheit von welchen Stellen oder Vertretern der Landesregierung bzw. der nachgeordneten Behörden in den vergangenen 12 Monaten geführt bzw. unternommen? zu Frage 2: Das LfU begleitet das Vorhaben, welches durch den Gewässerverband „Kleine Elster / Pulsnitz“ auf der Grundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung durchgeführt wird, und ist regelmäßig mit dem Gewässerverband und dem Landkreis Elbe-Elster im Kontakt, um die Umsetzung weiter voranzutreiben. Frage 3: Entspricht es der Tatsache, dass die nötigen Finanzmittel aufgrund einer fehlenden Verpflichtungsermäßigung nicht zur Verfügung stehen? (Falls ja, bitte erläutern) zu Frage 3: Bedingt durch den Übergang der EU-Förderperioden 2007 – 2013 und 2014 – 2020 und den verzögerten Start der derzeit laufenden EU-Förderperiode überschreitet das Volumen der umzusetzenden Maßnahmen den Umfang der hierfür bereitstehenden Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt. Das MLUL prüft derzeit intensiv alle Möglichkeiten, die Finanzierung der Vorhaben abzusichern. Frage 4: Unter welchen Bedingungen ist es möglich die Baumaßnahme durch die Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung , bzw. mit Mitteln aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zu finanzieren? zu Frage 4: Die Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) regelt die Übertragung von Aufgaben vom Wasserwirtschaftsamt auf die Gewässerunterhaltungsverbände; es handelt sich bei der Verordnung nicht um eine Finanzierungsregelung. Das Vorhaben dient überwiegend dem Hochwasserschutz und wird daher auf der Grundlage der GAK-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 16.02.2016 finanziert.