Datum des Eingangs: 06.05.2016 / Ausgegeben: 11.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4071 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1590 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/3843 Kosten der Regionalkonferenzen der Landesregierung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten sind durch die fünf Regionalkonferenzen insgesamt entstanden ? Frage 2: Welche Kosten sind bei den jeweiligen Regionalkonferenzen entstanden (tabellarisch aufgeschlüsselt nach Kostenposten, insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? Frage 3: Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Kosten bestritten? Frage 4: Wie viele und welche Verträge wurden über welche Summen durch die Landesregierung oder durch von ihr Beauftragte im Hinblick auf die jeweiligen Regionalkonferenzen abgeschlossen und in welcher Form ging den jeweiligen Vertragsschlüssen ein vorheriges Ausschreibungsverfahren voraus (tabellarisch aufgeschlüsselt , insbesondere für die Moderation, die Referenten, das Catering, die angemieteten Veranstaltungsstandorte usw.)? zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Bei der Beantwortung der Fragen wird entsprechend der kameralistischen Buchführung von Ausgaben ausgegangen. Für fünf Regionalkonferenzen (RK) wurden 51.347,82 EUR verausgabt. Eine Auskunft über einzelne Ausgaben, welche auf die Vergütung der Vertragspartner für ihre Leistungen schließen lassen, kann nur eingeschränkt erteilt werden. Juristische Personen des Privatrechts haben aufgrund der Berufsfreiheit (Art. 12 GG sowie Art. 49 LVerfVBbg) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG sowie Art. 41 LVerfBbg) ein Recht auf Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Auskunft über genaue Vertragsinhalte, insbesondere eine Angabe der Vergütungen, würde in diesen Schutzbereich eingreifen, insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfragen gem. § 59 Abs. 4 GO-LT. Dritte könnten in den schutzbedürftigen Kernbereich der Geschäftsführung wettbewerbsrelevante Einblicke erhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Akteneinsicht gem. Art. 56 Abs. 3 LVerfBbg hingewiesen. Unter Beachtung der Interessen Dritter können folgende Angaben gemacht werden: a) Ausgaben je Veranstaltung Veranstaltung Ort Ausgaben je Veranstaltung 1. RK Neuruppin 9.579,41 € 2. RK Potsdam 14.163,53 € 3. RK Eberswalde 6.540,02 € 4. RK Cottbus 12.203,44 € 5. RK Beeskow 8.861,42 € Die o. g. Ausgaben je Veranstaltung beinhalten die Ausgaben für Raummieten, eventuelle zusätzliche Tontechnik oder mobile Gegenstände sowie die anteiligen Ausgaben für Moderation und Dokumentation, Getränke sowie Anzeigen für die Ankündigung der Termine. Die o. g. Ausgaben des MIK im Rahmen des breiten öffentlichen Dialogs zum Entwurf des Leitbildes zur Verwaltungsstrukturreform 2019 wurden aus Kapitel 03 020 Titel 526 40 bestritten. b) Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegen nicht den ausgeführten Schutzbedürfnissen. Daher werden folgende Angaben hinsichtlich der Verträge mit diesen Personen über Raummieten inklusive der Tontechnik* gemacht: Veranstaltung Ort Vertrag über einen Betrag von: 1. RK Neuruppin 2777,40 € 4. RK Cottbus 4060,00 € 5. RK Beeskow 300,00 € * * In Beeskow (5. RK) enthielt die Raummieten keine Tontechnik. Diese wurde zusätzlich beauftragt. c) Anzahl und Gegenstand der abgeschlossenen Verträge Für die Moderation, benötigtes Mobiliar sowie für die Dokumentation der Diskussionen wurden Verträge abgeschlossen, die keinen einzelnen Regionalkonferenzen zugeordnet werden können. Grundsätzlich wurde für die Regionalkonferenzen jeweils nur ein Vertrag mit den Betreibern der jeweiligen Veranstaltungshäuser über Miete des Saales inklusive Technik und technischem Support geschlossen. Einzig in der Stadt Beeskow musste neben dem Vertrag über die Miete des Saals die Technik inklusive Support in einem zusätzlichen Vertrag beauftragt werden. Darüber hinaus wurde zur Regionalkonferenz in Cottbus ein Vertrag mit einem Sicherheitsunternehmen geschlossen. Es wurden zu allen Leitbildkonferenzen Verträge über Anzeigen zur Ankündigung der Termine in regionalen Zeitungen geschlossen. Für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des breiten Dialoges zum Leitbildentwurf der Landesregierung wurde auf Grund der jeweils niedrigen Summen statt einer öffentlichen Ausschreibung das freihändige Vergabeverfahren für die Verträge gewählt.