Datum des Eingangs:11.05.2016 / Ausgegeben: 17.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4082 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1603 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/3874 Anschlag auf die Turmstube in Jüterbog Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Nach dem Anschlag auf die Jüterboger Turmstube am 21.11.2015 gab es seitens der Kirchen und der Politik ein großes Interesse an den Vorgängen , welches über einen längeren Zeitraum auch medial begleitet wurde. Frage 1: Welchen Stand hat die Landeregierung aktuelle Ermittlungsergebnisse betreffend, gibt es neue Verdächtige, oder andere konkreten Erkenntnisse ? Frage 2: Unbestätigten Berichten zufolge, soll eine Person dabei beobachtet worden sein, als sie den Tatort unmittelbar nach dem Anschlag verließ. Gibt es über diese Person eine Personenbeschreibung? Frage 3: Nach einer Meldung vom 13.01. sollen der Polizei zeitnah die Ergebnisse eines Sprengstoffgutachtens vorliegen. Welche Erkenntnisgewinne können aus dem Gutachten gezogen werden und was ergibt sich daraus für die weiteren Ermittlungen. Frage 5: Kann die Landesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es sich um einen islamistischen Anschlag handelte? Frage 6: Kann die Landeregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es sich um einen linksextremistischen Anschlag handelte? zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6: Aus ermittlungstaktischen Gründen sind keine Einzelangaben zu den laufenden Ermittlungen möglich. Frage 4: Unmittelbar nach den Anschlägen war Innenminister Schröter vor Ort und gab über die Presse mehrere Statements, nicht nur zu dem erschreckenden Ereignis an sich, sondern auch zu möglichen Tätern. Wörtlich sagte er z. B. der MAZ am 21.11.2015: „Wir werden ihnen keinen Zentimeter weichen. Diejenigen, die vorgeben, das christliche Abendland zu verteidigen, aber zugleich Anschläge auf kirchliche Einrichtungen verüben, haben die letzte Maske fallen lassen“. Welche, vielleicht nicht öffentlichen Erkenntnisse hatte der Innenminister zu diesem Zeitpunkt, sich in derartige Aussagen zu versteigen, die ohne nachhaltige Begründung einer Vorverurteilung gleich kommen? zu Frage 4: Der Innenminister hat sich keineswegs zu irgendeiner „Vorverurteilung“ verstiegen. Er hat vielmehr zutreffend auf die hohe Plausibilität eines rechtsgerichteten Anschlages auf die Begegnungsstätte hingewiesen. Die Begegnungsstätte der Evangelischen Kirche ist in Jüterbog als asylfreundliches und –unterstützendes Objekt bekannt. Zeitlich vor dem Anschlag fand am 20. November 2015 eine asylkritische Demonstration der NPD in der Stadt unter dem Motto „Nein zum Asylwahn, Ja zu Jüterbog“ statt. Dabei wurden auch rechtsgerichtete Parolen gerufen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6 hingewiesen.