Datum des Eingangs:11.05.2016 / Ausgegeben: 17.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4084 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage. 6/1607 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3878 Hintergründe, Ziele und Inhalt der elektronischen und gedruckten Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Die „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften“ wurde den Abgeordneten des Landtages Brandenburg am 7.4.2106 in Papierform übergeben. In der gedruckten Dokumentation sind nicht alle Zuschriften, die auf den ersten 5 Seiten aufgelistet sind enthalten. Mehrere Zuschriften und Schriftwechsel sind dagegen in beliebiger Reihenfolge doppelt in der Druckversion enthalten, wie zum Beispiel das Schreiben vom 03.06.2015 vom Städte und Gemeindebund. Am 8.4.2016 wurde in elektronischer Form eine „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften“ von der Landtagsverwaltung verteilt. Das Inhaltsverzeichnis des elektronischen Dokuments gleicht dem Inhaltsverzeichnis der Druckversion, enthält jedoch andere Zuschriften als die Druckversion , welche an die Abgeordneten verteilt am 7.4.2016 wurde, wie zum Beispiel das Schreiben vom 03.06.2015 eines Bürgers, welche nicht in der Druckversion enthalten ist. Das Ministerium des Inneren und für Kommunales führt zur seiner Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg auf Seite 18 aus, dass ein Kriterien für die Aufnahme in seine Dokumentation ist, dass eine Zuschrift „b) Bezug zum Inhalt des Leitbildentwurfes oder auf den Inhalt der durchgeführten Kommunikationselemente (Leitbildkonferenzen , Reformkongress, Regionalkonferenzen) aufweist“. Frage 1: Warum sind in der gedruckten „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften“ NICHT alle Dokumente aus dem Inhaltsverzeichnis enthalten? Frage 3: Warum weicht die elektronische „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften “ von der gedruckten Version ab? zu den Fragen 1 und 3: Eine in der tabellarischen Übersicht ausgewiesene Zuschrift der Oberbürgermeisterin und der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel vom 30. November 2015 ist aufgrund eines Büroversehens nicht als Kopie beigefügt und in der Papierfassung sind die letzten 95 Blätter doppelt enthalten. Frage 2: Warum sind in der gedruckten „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften“ Doppelungen enthalten? zu Frage 2: Zur vollständigen Dokumentation der Zuschriften wurden die Anschreiben mit Anlagen aufgenommen. Da einige Absender als Anlage (z. B. Amtsausschuss Gerswalde am 4. Januar 2016) Schreiben anderer Organisationen (wie z. B. des Städte- und Gemeindebundes) beigefügt haben, die zugleich separat als eigenständige Zuschrift an anderer Stelle enthalten sind, kommt es zu Dopplungen. Zusätzlich enthält die Papierfassung aufgrund eines Büroversehens eine Wiederholung der letzten 95 Blätter . Frage 4: Welche Zuschriften von den insgesamt eingegangen Zuschriften sind in der „Dokumentation des breiten öffentlichen Dialogs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 des Landes Brandenburg – Teil B Dokumente Block 4: Zuschriften“ NICHT enthalten? (Vollständige Liste aller Zuschriften mit Datum, Absender und Betreff, die nicht veröffentlicht wurden). zu Frage 4: Zuschriften mit reinem organisatorischem Inhalt wurden nicht in die Dokumentation aufgenommen, da sie sich nicht auf einen inhaltlichen Diskurs zum Leitbildentwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 beziehen. Dazu zählen Anfragen per E-Mail oder in Papierform zum Versand von Broschüren, Anmeldungen zu Veranstaltungen oder auch Fragen zur technischen Ausstattung vor Ort. Auf eine vollständige Zusammenstellung der elektronischen und sonstigen Zuschriften wurde aufgrund des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes verzichtet. Ermittelt werden konnte, dass es eine Zuschrift vom 27. Oktober 2015 gibt, in der eine Person um Zusendung der Präsentationen von 18 Leitbildkonferenzen bittet; daneben eine Zuschrift vom 15. Januar 2016, in der eine Person fragt, ob es zum Reformkongress am 16. Januar 2016 einen Livestream geben wird. Die Absender der Zuschriften können nicht mitgeteilt werden, da das Interesse der Absender am Schutz ihrer personenbezogenen Daten in der Abwägung mit den Auskunftsinteressen des Abgeordneten, insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfragen gemäß § 59 Abs. 4 GO-LT, überwiegt. Darüber hinaus sind Zuschriften nicht enthalten, wenn sie nach dem Redaktionsschluss am 16. März 2016 eingegangen sind. Es ist geplant, diese Zuschriften und Antworten dem Landtag ergänzend zuzuleiten. Frage 5: Wie und von wem wurde festgestellt, dass Zuschriften keinen „Bezug zum Inhalt des Leitbildentwurfes oder auf den Inhalt der durchgeführten Kommunikationselemente (Leitbildkonferenzen, Reformkongress, Regionalkonferenzen )“ aufweisen, wenn sie Bezug zum Inhalt des Leitbildentwurfes oder den durchgeführten Kommunikationselementen nehmen ? zu Frage 5: Die Prüfung, ob die Zuschriften einen inhaltlichen Bezug zum Leitbildentwurf oder den durchgeführten Kommunikationselementen aufwiesen, wurde durch die Stabsstelle für Verwaltungsstrukturreform im Ministerium des Innern und für Kommunales vorgenommen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Frage 6: Wo können nicht veröffentlichte Zuschriften eingesehen werden, bzw. wo sind diese archiviert? zu Frage 6: Die Originale liegen in dem jeweiligen Geschäftsbereich der Landesregierung vor, in dem sie bearbeitet wurden. Es gelten die Akteneinsichtsrechte. Zuschriften sind bisher nicht archiviert worden.