Datum des Eingangs:12.05.2016 / Ausgegeben: 17.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4105 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1604 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau Fraktion der AfD Drucksache 6/3875 Abschiebung schon ab Eisenhüttenstadt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller In Brandenburg hat sich die Flüchtlingszahl zu Jahresbeginn im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum fast verdreifacht. So wurden im Januar und Februar 2016 4.459 Asylsuchende aufgenommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plant eine Neustrukturierung der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt. Bis Mitte April 2016 soll diese arbeitsfähig sein. Die Ankömmlinge werden in drei Gruppen aufgeteilt: a) Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, b) Fälle, deren Bearbeitung vermutlich länger dauern wird, weil Papiere fehlen oder die Nationalitäts-Prüfung schwierig ist, c) ein Bearbeitungsstrang für Zuwanderer aus sicheren Herkunftsländern . Dadurch soll eine Beschleunigung der Verfahrensdauer erreicht werden . Frage 1: Zu welcher Verkürzung führt dieses beschleunigte Verfahren im Vergleich zu dem bisherigen Verfahren? zu Frage 1: Das gemeinsame Ankunftszentrum des BAMF und der ZABH wird frühestens ab dem 9. Mai 2016 arbeitsfähig sein. Somit liegen der Landesregierung noch keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Verfahrensdauer bei den Asylverfahren vor. Frage 2: Wird zur Finanzierung der Abschiebung derselbe Haushaltstitel herangezogen wie in der Vergangenheit auch oder wird es hierfür Veränderungen geben? zu Frage 2: Änderungen in der Haushaltssystematik sind nicht beabsichtigt. Frage 3: Welche Entlastung wird ab Mitte April 2016 für das Land Brandenburg erwartet? zu Frage 3: Das Land Brandenburg wird im Zuge der Einführung des digitalisierten Asylverfahrens deutlich umfangreichere Aufwände bei der Registrierung der Asylsuchenden zu bewältigen haben, weil u.a. Daten für andere Behörden (insbesondere BAMF) mit zu erfassen sind. Zur Frage, wie weit sich Vorteile des neuen Systems in einer Beschleunigung des Asylverfahrens und sonstigen entlastenden Effekten niederschlagen werden, liegen der Landesregierung derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wer trägt etwaige Mehrkosten, die durch die Neuorganisation in Eisenhüttenstadt entstehen? zu Frage 4: Soweit für die durch die Zentrale Ausländerbehörde zu besetzenden so genannten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten personelle und sächliche Mehraufwände entstehen, hat diese das Land Brandenburg zu tragen. Frage 5: Wie gedenkt die Landesregierung die Auslastung des Abschiebegewahrsams künftig zu steigern? zu Frage 5: Die Landesregierung wird sich wie bisher darum bemühen, Abschiebungshaft zu vermeiden. In be-stimmten Fällen ist die Abschiebungshaft ein notwendiges Instrument , um als letztes Mittel die Ausreisepflicht nicht schutzberechtigter Personen durchsetzen zu können. Die Landesregierung wird länderübergreifende Kooperationen mit anderen Bundesländern eingehen. Dabei wird die psychosoziale Betreuung weiter fortentwickelt, um die besonderen Belastungen für alle Betroffenen auf ein Mindestmaß zu senken. Frage 6: Wie viele Personen befanden sich im 1. Quartal 2016 im Abschiebegewahrsam ? zu Frage 6: Im 1. Quartal 2016 befanden sich insgesamt 46 Personen in der Abschiebungshafteinrichtung , davon 44 Männer und zwei Frauen. Sieben Personen wurden bereits 2015 aufgenommen, drei Personen befanden sich noch über das Quartalsende hinaus in Abschiebungshaft. Frage 7: Wie viele von den Personen wurden tatsächlich abgeschoben? (Bitte aufschlüsseln nach Ländern in die abgeschoben wurde und aus welchen Bundesländern kamen sie)? zu Frage 7: Die Einzelheiten bitte ich der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Bundesland Herkunftsland Zielland Gesamtanzahl Brandenburg Albanien Albanien 2 Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 1 China China 1 Kamerun Spanien 3 Kenia Spanien 1 Libanon Italien 1 Somalia Slowakische Republik 1 Berlin Albanien Albanien 1 Georgien Georgien 2 Bayern Georgien Georgien 1 Kosovo Kosovo 2 Hamburg Albanien Albanien 1 Ghana Italien 1 Rumänien Rumänien 3 Mecklenburg Vorpommern Albanien Albanien 1 Türkei Italien 1 Schleswig Holstein Kosovo Kosovo 1 Sachsen Serbien Serbien 1 Vietnam Vietnam 1 Sachsen Anhalt Burkina Faso Italien 1 Gambia Gambia 1 Ukraine Ukraine 1 Thüringen Indien Indien 1 Kosovo Kosovo 2 Serbien Serbien 1 Gesamtzahl 33 Frage 8: Wie viele von den abgeschobenen Personen waren vorher straffällig geworden? zu Frage 8: Eine frühere Straffälligkeit der Abschiebungshäftlinge hat für den Vollzug der Abschiebungshafteinrichtung in aller Regel keine Relevanz, dementsprechend werden diese Daten – von Ausnahmen abgesehen – auch nicht an die ZABH übermittelt.