Datum des Eingangs: 17.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4166 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1629 des Abgeordneten Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/3935 Albaner in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers Albanien gilt seit Oktober 2015 als sicheres Herkunftsland. Asylbewerber von dort haben kaum Chance bei uns zu bleiben. Nach PNN-Angaben verteilt die Landesregierung sie nicht mehr auf die Kommunen. Stattdessen bleiben sie in den brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtungen. Die genehmigte Aufenthaltszeit wurde von drei auf sechs Monate erhöht. Angeblich sind derzeit nur noch 36 Albaner in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Frage 1: Ist die Zahl der in den Medien genannten 36 in brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtungen lebenden Albaner korrekt? zu Frage 1: Mit Stand vom 25. April 2016 lebten 39 albanische Staatsangehörige in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg. Frage 2: Wie viele Albaner sind ausreisepflichtig, wie viele werden geduldet? Frage 3: Aus welchem Grund werden sie geduldet? zu den Fragen 2 und 3: Mit Stand vom 25. April 2016 befanden sich in der Erstaufnahmeeinrichtung - zwei ausreisepflichtige albanische Staatsangehörige, deren Ausreise vorbereitet wird, - keine albanischen Staatsangehörige mit einer Duldung. Frage 4: Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich die betroffenen Albaner nicht mehrfach in Brandenburg erneut registriert haben? zu Frage 4: Ja.