Datum des Eingangs: 17.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4170 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1619 der Abgeordneten Elisabeth Alter SPD-Fraktion Drucksache 6/3919 Schleusenzeiten in der Tourismusregion Seenland Oder-Spree Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin Bereits in der 10. Landtagssitzung am 29. April 2015 habe ich im Rahmen der Fragestunde mit einer mündlichen Anfrage darauf hingewiesen, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin mit der „Amtlichen Bekanntmachung Nr. 02/2015“ unsere Befürchtung bestätigt hat, die Schleusenzeiten in der Tourismusregion Seenland Oder-Spree drastisch zu verkürzen. Das betrifft insbesondere die Schleusen in Wendisch Rietz, Kummersdorf, Storkow und Neue Mühle - Königs Wusterhausen. Die Landesregierung erklärte, dass sich der Minister für Wirtschaft und Energie und die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung gemeinsam an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt haben, mit dem Ziel die Schleusenzeiten in dem erforderlichen Umfang sicherzustellen. Sie haben dabei insbesondere auch auf die große Bedeutung der Schleusen für den Tourismus hingewiesen. Eine Antwort stand zur damaligen Sitzung noch aus. Frage 1: Welche Antwort hat die Landesregierung vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur bekommen? Frage 2: Welche weitere Unterstützung kann die Landesregierung für die Aufrechterhaltung der Schleusenzeiten von 7.30 Uhr bis 22 Uhr leisten? zu den Fragen 1 und 2: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat darüber informiert, dass die Verringerung der Schleusenzeiten aufgrund der Stelleneinsparungen in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) notwendig geworden sei. Nach seiner Auffassung sei die Verkürzung der Betriebszeiten der vier Schleusen auch angemessen, da im Vergleichszeitraum vor der Einschränkung weniger als 10 % des Sportbootverkehrs Schleusungen innerhalb der Sperrzeitverlängerungen durchgeführt haben. Die Landesregierung sieht den Bund in der Pflicht, auf seinen Gewässern für ausreichende Schleusungsmöglichkeiten zu sorgen.