Datum des Eingangs: 17.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4173 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1620 des Abgeordneten Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/3920 Verwendung von „K.O.-Tropfen“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers Immer wieder kommt es zu Straftaten unter Verwendung sogenannter „K.O.-Tropfen“. Diese sind kriminaltechnisch sehr schwer nachzuweisen . Frage 1: Wie viele Straftaten, bei denen „K.O.-Tropfen“ verwendet wurden, wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 angezeigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen strafrechtlichen Delikten, Jahren, Geschlecht der Geschädigten und Alter der Geschädigten) zu Frage 1: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) besteht die Möglichkeit, das Merkmal „K.O.-Wirkstoff“ einer Straftat zuzuordnen. Gemäß einer Auswertung der PKS erfolgte dies für die Jahre 2014 und 2015 in keinem Fall. Frage 2: Wodurch wird die technische Nachweisbarkeit eingeschränkt? zu Frage 2: Einschränkungen der Nachweisbarkeit ergeben sich nicht aus der Analysetechnik, sondern durch die schnellen Abbauprozesse der Substanzen im Körper und einem daraus resultierenden schmalen Zeitfenster, in welchem Stoffe in Blut oder Urin nachweisbar sind. Frage 3: Wie kann der kriminaltechnische Nachweis von „K.O.-Tropfen“ verbessert werden? zu Frage 3: Der kriminaltechnische Nachweis von „K.O.-Tropfen“ erfolgt auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.