Datum des Eingangs: 18.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4174 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1618 der Abgeordneten Elisabeth Alter SPD-Fraktion Drucksache 6/3918 Schleusenausbau Fürstenwalde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 16.03.2016 hat der Bundesverkehrsminister in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages den ersten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgelegt. Darin sind 188 Millionen Euro für die lang ersehnte und wirtschaftlich notwendige Erweiterung beziehungsweise den Neubau der Schleusen in Fürstenwalde und Kleinmachnow vorgesehen. In Fürstenwalde können lediglich Schiffe mit einer Länge von maximal 67,5 Metern geschleust werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Region sind verheerend. Diese Investition ist allerdings im Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 nicht als vordringlicher, sondern als weiterer Bedarf eingestuft. Eine tatsächliche Realisierung bis 2030 hängt daher auch vom Engagement und der Eigeninitiative der Landesregierung ab. Frage 1: Wie will sich die Landesregierung beim Bund für die Bereitstellung der Mittel zum Ausbau der Schleuse in Fürstenwalde einsetzen? zu Frage 1: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bereitet gegenwärtig die Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 vor. Dabei wird auf die Bedeutung der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) hingewiesen und eine Einstufung der Wasserstraße in die Kategorie C und der Schleuse in den vordringlichen Bedarf mit Planungsrecht gefordert. Frage 2: Welches Konzept liegt bereits zur Realisierung des Schleusenausbaus in Fürstenwalde vor? zu Frage 2: Der Landesregierung liegt bisher kein Konzept des Bundes zur Realisierung des Schleusenausbaus vor.