Datum des Eingangs: 18.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4175 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1617 der Abgeordneten Sven Petke und Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 6/3916 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1517 „Verkehrseinschränkungen im Bereich der B 101 zwischen Trebbin und Luckenwalde“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Antragsteller Für tausende Autofahrer sind die Einschränkungen entlang der B 101 im Bereich der Abfahrt Nuthe-Urstromtal ein Ärgernis. Die Ausführungen der Landesregierung (Drucksache 6/3839) liegen allerdings nahe, dass nur geringes Interesse an einer zeitnahen Beseitigung der Langsamfahrstelle im Bereich der Abfahrt Nuthe-Urstromtal besteht. Daher ergeben sich mehrere Nachfragen . Frage 1: Welche konkreten Ergebnisse hat die Untersuchung durch das beauftragte Ingenieurbüro erbracht? Frage 2: Welche Schäden sind, laut dem Prüfbericht des Ingenieurbüros, durch welche Ursachen aufgetreten? zu Fragen 1 und 2: Das Straßenbauwerk unterliegt einem normalen Verschleißprozess und muss nach nunmehr 12 Jahren Betriebsphase flächenhaft Instand gesetzt werden. Die Fahrbahnabsackung ist auf die Einwirkungen des weniger tragfähigen Untergrundes unter dem Straßendamm (Torflinse) zurückzuführen. Frage 3: Welche Kosten werden für die Beseitigung der festgestellten Schäden veranschlagt ? zu Frage 3: Für die Baumaßnahme, einschließlich der Stabilisierung des abgesackten Bereiches, werden ca. 600.000 € veranschlagt. Frage 4: Wann wird mit der Beseitigung der Schäden begonnen? Frage 5: Wie lange werden die entsprechenden Maßnahmen dauern? Mit welchen Verkehrsbehinderungen ist in welchem Zeitraum zu rechnen? Frage 6: Wann wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und die Bundesstraße in diesem Bereich wieder uneingeschränkt nutzbar sein? zu Fragen 4 bis 6: Der Bau soll Ende Juli 2016 beginnen. Derzeit laufen die Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde zum Baukonzept und der damit zusammenhängenden Verkehrsführung während der Bauzeit. Die Bauarbeiten werden in Abhängigkeit von der geplanten Verkehrsführung mindestens drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird mit Abschluss der Streckensanierung aufgehoben.