Datum des Eingangs: 18.05.2016 / Ausgegeben: 23.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1596 der Abgeordneten Roswitha Schier und Barbara Richstein Fraktion der CDU Drucksache 6/3859 Erstattung tatsächlicher Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Landesregierung bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1596 vom 08.04.2016: Am 10. Februar 2016 hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen im Rahmen einer Anhörung zur Novellierung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) u. a. über Pauschal- und Spitzabrechnungen bezüglich der Pflichtaufgabe nach Weisung bei der Unterbringung fluchtsuchender Menschen debattiert. Im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung ist mit Blick auf die Angabe von tatsächlichen Kosten zwischen den Kreisen und der Landesregierung ein Dissens deutlich geworden. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurde dargestellt, dass keine konkreten Kosten der Kreise und Kreisfreien Städte durch die Landesregierung abgefragt wurden. Dem gegenüber steht die Aussage der Landesregierung, dass diese Zahlen nicht geliefert werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung den dargestellten Dissens? 2. Welchen Kostensatz je Flüchtling und Monat hält die Landesregierung auf Grundlage welcher Analysen und welcher Berechnung für angemessen? 3. Wann und in welchem Rahmen hat die Landesregierung mit den Kreisen über eine Erstattung anfallender Kosten beraten/verhandelt? (Mit der Bitte um Darstellung der Termine seit 2014 inkl. Anwesenden) 4. Wurden bei diesen Terminen Wort- bzw. Ergebnisprotokolle erstellt? (Bitte als Anlage anfügen) 5. Hat die Landesregierung eine Liste tatsächlich anfallender Kosten der Landkreise und kreis freien Städte aus den Jahren 2014 und 2015 bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Kostenerstattung haben die Kreise für die Jahre 2014 und 2015 beantragt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Kreisen) 7. Welche konkreten Kosten hat das Land Brandenburg den Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgrund des Konnexitätsprinzips für die Jahre 2014 und 2015 erstattet? (Mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung) 8. Auf der Basis welcher Zahlen wurden diese Kosten erstattet? 9. Handelt es sich hierbei um eine Spitzabrechnung oder um eine Pauschale? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Kreise, dass sie über keine ausreichende Finanzierung bei der Wahrnehmung der Pflichtaufgabe verfügen? 11. Welche Kosten wurden dem Land Brandenburg durch den Bund in den Jahren 2014 und 2015 im Zusammenhang mit der zunehmenden Zahl fluchtsuchen-der Menschen erstattet bzw. zur Verfügung gestellt und wofür wurden diese Gelder konkret verwendet? (Bitte tabellarische Auflistung der Herkunft/Zweckbindung der Mittel) 12. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Erstattungen des Bundes im Verhältnis zu den vom Land ermittelten Kosten je Flüchtling gemäß Frage 2? 13. Befindet sich die Landesregierung, in Abstimmung mit den anderen Bundes -ländern, diesbezüglich mit dem Bund in Verhandlung über weitere Finanzierungsmaßnahmen , insbesondere zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern? (U.a. mit der Bitte um Darstellung zukünftiger Termine und deren Gegenstandsbereich) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich die Landesregierung den dargestellten Dissens? zu Frage 1: Der Bericht der Landesregierung „Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg “ (LT-Drs. 5/7559) enthält die Zusage des Landes Brandenburg, die landesrechtlichen Regelungen zur Kostenerstattung auf Grundlage des Landesaufnahmegesetzes auf ihre Reformbedürftigkeit zu überprüfen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) hat zur Umsetzung zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistages Brandenburg, des Städte- und Gemeindebundes und der kreisfreien Städte eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Landkreise wurden durch den Landkreistag Brandenburg vertreten. Es fanden insgesamt drei Sitzungen der Arbeitsgruppe am 18. Dezember 2013 und 17. Februar 2014 sowie am 14. Mai 2014 statt. Zwar bestand bereits in der ersten Sitzung Einvernehmen darüber, dass es zunächst erforderlich sei, eine komplette Bestandsaufnahme der Kostenstruktur und der finanzrelevanten Positionen vorzunehmen. Über den Inhalt des vom MASGF entworfenen Fragenkatalogs konnte jedoch mit dem Landkreistag Brandenburg kein Einvernehmen erzielt werden. Mit Schreiben vom 28. Mai 2014 wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten der Fragenkatalog mit Würdigung der vom Landkreistag erhobenen Bedenken übersandt . Jedoch wurden die angefragten Daten lediglich von den kreisfreien Städten und einem Landkreis mitgeteilt. Wie auch in der öffentlichen Anhörung zum Landesaufnahmegesetz am 10. Februar 2016 von Herrn Landrat Loge vorgetragen, wurde von mehreren Landkreisen der mit dem Ausfüllen der Fragebögen verbundene Erhebungsaufwand als zu hoch eingeschätzt. Daher wurden von der Landesregierung anhand verfügbarer Bemessungswerte Eckpunkte für eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes erarbeitet. Diese wurden in zwei Sitzungen am 5. Mai 2015 und am 18. Dezember 2015 mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Die Ergebnisse dieser Besprechungen sind bei der Gesetzesüberarbeitung berücksichtigt worden . Zur Überprüfung der Auskömmlichkeit der Kostenerstattung sind eine Evaluierung der Bestimmungen zur Kostenerstattung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung vorgesehen. Dies hat in § 20 des Landesaufnahmegesetzes entsprechend Niederschlag gefunden. Sofern im Rahmen der Evaluierung festgestellt werden sollte, dass die Kostenerstattung nicht auskömmlich sein sollte, haben die Landkreise und kreisfreien Städte Anspruch auf eine rückwirkende Anpassung der entsprechenden Erstattungspauschalen. Frage 2: Welchen Kostensatz je Flüchtling und Monat hält die Landesregierung auf Grundlage welcher Analysen und welcher Berechnung für angemessen? zu Frage 2: Derzeit wird die Erstattungsverordnung für das seit dem 01. April 2016 geltende Landesaufnahmegesetz erarbeitet. Dort werden die Detailbestimmungen zum Erstattungsverfahren und den Erstattungshöhen geregelt. Gegenwärtig befindet sich ein entsprechender Entwurf in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung sowie anschließend mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Daher können noch keine Aussagen zu den Neuregelungen gemacht werden. Frage 3: Wann und in welchem Rahmen hat die Landesregierung mit den Kreisen über eine Erstattung anfallender Kosten beraten/verhandelt? (Mit der Bitte um Darstellung der Termine seit 2014 inkl. An-wesenden) zu Frage 3: Es wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wurden bei diesen Terminen Wort- bzw. Ergebnisprotokolle erstellt? (Bitte als Anlage anfügen) zu Frage 4: Zu den Sitzungen am 18. Dezember 2013, 17. Februar 2014, 5. Mai 2015 und 18. Dezember 2015 wurden mit den Teilnehmern abgestimmte Ergebnisprotokolle erstellt . Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorlage von amtlichen Unterlagen nicht Gegenstand des Fragerechts nach Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg ist und entsprechend nicht der Antwortpflicht der Landesregie- rung unterliegt. Nach Artikel 56 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg steht es den Abgeordneten grundsätzlich zu, sich mit dem Verlangen an die Landesregierung zu wenden, ihnen nach entsprechender Antragsprüfung Auskünfte aus Dateien zu erteilen sowie Akten oder sonstige Unterlagen vorzulegen. Frage 5: Hat die Landesregierung eine Liste tatsächlich anfallender Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte aus den Jahren 2014 und 2015 bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asyl-bewerbern? Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 5: Es wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Frage 6: Welche Kostenerstattung haben die Kreise für die Jahre 2014 und 2015 beantragt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Kreisen) zu Frage 6.: Die Erstattung erfolgt jährlich auf Antrag der Landkreise und kreisfreien Städte, in welchen als Grundlage der Erstattung die Belegungszahlen angegeben werden. Es können aber vierteljährlich Abschlagszahlungen auf Antrag gewährt werden. Für die Erstattung der Erstattungspauschalen nach § 1 Absatz 1 der Erstattungsverordnung vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. August 2013 (GVBl. II Nr. 66) beantragen die Landkreise und kreisfreien Städte keine konkreten Summen, sondern geben die für die Kostenerstattung maßgeblichen Belegungszahlen an. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9 verwiesen . Frage 7: Welche konkreten Kosten hat das Land Brandenburg den Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgrund des Konnexitätsprinzips für die Jahre 2014 und 2015 erstattet? (Mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung) zu den Fragen 7: Die Erstattungsleistungen des Landes Brandenburg an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Jahre 2014 und 2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erstattungen auf Grundlage des Landesaufnahmegesetzes, welches bis zum 31.03.2016 galt, erfolgten. Dieses Gesetz ist vor der Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg zur Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in Kraft getreten. Insoweit galt für die Erstattung der Jahre 2014 und 2015 nicht das „strikte“ Konnexitätsprinzip, sondern lediglich das „relative“ Konnexitätsprinzip. Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 2015 Brandenburg an der Havel 1.298.200,64 € 3.973.679,16 € Cottbus 1.869.371,85 € 5.287.798,17 € Frankfurt (Oder) 1.285.919,66 € 2.718.021,48 € Potsdam 3.433.214,01 € 9.314.285,35 € Barnim 4.266.708,90 € 9.549.838,33 € Dahme-Spreewald 3.865.579,68 € 10.305.620,77 € Elbe-Elster 2.135.464,46 € 5.390.044,95 € Havelland 2.960.471,07 € 9.033.930,82 € Märkisch-Oderland 3.988.619,54 € 10.882.647,56 € Oberhavel 3.637.484,49 € 10.903.287,18 € Oberspreewald-Lausitz 2.124.195,86 € 5.689.485,05 € Oder-Spree 4.294.449,84 € 9.436.316,36 € Ostprignitz-Ruppin 2.172.843,36 € 6.587.313,85 € Potsdam-Mittelmark 4.260.535,98 € 13.218.673,65 € Prignitz 2.024.624,71 € 5.993.289,72 € Spree-Neiße 2.214.077,13 € 5.186.922,51 € Teltow-Fläming 3.615.940,93 € 8.792.648,32 € Uckermark 2.617.633,67 € 7.131.733,16 € Frage 8: Auf der Basis welcher Zahlen wurden diese Kosten erstattet? Frage 9: Handelt es sich hierbei um eine Spitzabrechnung oder um eine Pauschale? zu Frage 8 und 9: Die Landkreise und kreisfreien Städte erhielten zum Ausgleich für die nach dem Landesaufnahmegesetz (a.F.) vom 17. Dezember 1996, welches bis zum 31. März 2016 galt, übertragene Aufgabe der Aufnahme und vorläufigen Unterbringung der im Landesaufnahmegesetz benannten Personengruppen sowie der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine pauschale Kostenerstattung. Nach § 3 Absatz 3 der Erstattungsverordnung vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S.99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. August 2013 (GVBl. II Nr. 66) teilten die Landkreise und kreisfreien Städte monatlich fortlaufend Kapazität und Belegung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, die Anzahl der aufgenommenen Personen nach dem Landesaufnamegesetz sowie das tatsächlich beschäftigte Personal als Grundlage für die Kostenerstattung mit. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Kreise, dass sie über keine ausreichende Finanzierung bei der Wahrnehmung der Pflichtaufgabe verfügen ? zu Frage 10: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, befindet sich die Erstattungsverordnung derzeit in der Abstimmung. Die Landesregierung stellt sicher, dass mit dem Inkrafttreten der Erstattungsverordnung eine dem Konnexitätsprinzip entsprechende auskömmliche Kostenerstattung erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 11: Welche Kosten wurden dem Land Brandenburg durch den Bund in den Jahren 2014 und 2015 im Zusammenhang mit der zunehmenden Zahl geflüchteter Menschen erstattet bzw. zur Verfügung gestellt und wofür wurden diese Gelder konkret verwendet? (Bitte tabellarische Auflistung der Herkunft/Zweckbindung der Mittel) zu Frage 11: Im Jahr 2014 hat das Land Brandenburg keine Mittel vom Bund im Zusammenhang mit der zunehmen-den Zahl fluchtsuchender Menschen erhalten. Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015 hat der Bund vorgesehen, den Ländern für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. € zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zu- sammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Form einer Aufstockung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte des Betrages wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder refinanziert. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 hat der Bund den für das Jahr 2016 vorgesehenen Anteil in das Jahr 2015 vorgezogen. Gleichzeitig hat der Bund den Betrag um 1 Mrd. € erhöht. Das Land Brandenburg erhielt gut 3 Prozent dieses Betrages. Somit wurden 2015 etwa 60,5 Mio. € hieraus in Form erhöhter Umsatzsteuereinnahmen eingenommen. 22,5 Mio. Euro wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten unmittelbar über einen Sondertat-bestand im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (§ 15a) zugewiesen. Weitere rd. 6 Mio. € erhalten die Kommunen im Wege der Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015. Die verbleibenden Mittel sind zur Deckung der Landesausgaben in den Landeshaushalt eingeflossen. Die asylbedingten Ausgaben des Landes beliefen sich im Jahr 2015 auf über 250 Mio. €, davon knapp 130 Mio. € Kostenerstattung an die Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz. Eine haushaltsmäßige Verbindung zwischen den Einnahmen und konkreten Ausgaben besteht hierbei nicht, da für die Einnahmen das Gesamtdeckungsprinzip gemäß § 8 LHO gilt. Darüber hinaus hat das Land im Jahr 2015 zur Herrichtung von Leerstandswohnungen für die Unter-bringung von Flüchtlingen gut 1,2 Mio. € in Form von umgewidmeten Stadtumbau-Ost-Mitteln vom Bund eingenommen. Frage 12: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Erstattungen des Bundes im Verhältnis zu den vom Land ermittelten Kosten je Flüchtling gemäß Frage 2? zu Frage 12: Mit Verweis auf die Antwort zu der Frage 2 ist eine Beantwortung derzeit nicht möglich , da keine Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden können. Frage 13: Befindet sich die Landesregierung, in Abstimmung mit den anderen Bundesländern , diesbezüglich mit dem Bund in Verhandlung über weitere Finanzierungsmaßnahmen , insbesondere zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern ? (U.a. mit der Bitte um Darstellung zukünftiger Termine und deren Gegenstandsbereich ) zu Frage 13: Zwischen Bund und Ländern wurde aktuell ein gemeinsames Integrationskonzept abgestimmt. Die dazu eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Integration hat am 14. April 2016 im Bundeskanzleramt getagt. Der Entwurf des „Gemeinsamen Konzepts von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ war Gegenstand der am 22. April 2016 stattgefundenen Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Das Integrationskonzept beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern. Über die Finanzierung dieser Maßnahmen wird noch verhandelt.