Datum des Eingangs: 19.05.2016 / Ausgegeben: 24.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4195 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1627 des Abgeordneten Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/3933 Straffälliger, abgelehnter Asylbewerber im Brandenburger Gefängnis Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Khaled Al-G. raubte am 12. Dezember 2015 in Berlin-Mitte einen Pensionär aus, eine Nacht später einen 35-jährigen Taxifahrer in Neukölln und verletzte ihn schwer. Khaled Al-G. ist Dauergast in der von Islamisten bevorzugten Al-Nur-Moschee. Geboren in Kuweit, Staatsangehörigkeit Syrien, reiste er im September 2014 aus dem Libanon in Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Er versuchte es danach vergeblich in Schweden und Norwegen und kam im Oktober 2015 illegal zurück nach Deutschland. Jetzt wurde er in Brandenburg untergebracht. Frage 1: Wurde über seinen Asylantrag bereits entschieden? zu Frage 1: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Für die Bearbeitung von Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Frage 2: Innerhalb von welchem Zeitraum erfährt die Landesregierung von früheren abgelehnten Asylanträgen ín anderen EU-bzw. Schengenländern ? zu Frage 2: Da die Bearbeitung von Einzelfällen Angelegenheit des BAMF bzw. der kommunalen Ausländerbehörden ist, liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie viele straffällig gewordene, abgelehnte Asylbewerber befinden sich derzeit in Brandenburger Gefängnissen? zu Frage 3: Zu dieser Fragestellung werden in allen brandenburgischen Justizvollzugsanstalten keine Statistiken geführt. Die in den hiesigen Justizvoll- zugsanstalten aktuell erhobenen Daten beruhen auf den freiwilligen Angaben der Inhaftierten, die im Wesentlichen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens gewonnen wurden. Danach befinden sich derzeit sieben straffällig gewordene Inhaftierte in Brandenburger Justizvollzugsanstalten , deren Asylantrag abschlägig beschieden wurde.