Datum des Eingangs: 19.05.2016 / Ausgegeben: 24.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4196 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1621 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau der AfD-Fraktion Drucksache 6/3921 Aufwand für die Entschädigung diskriminierter Beamter Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller Brandenburg muss in mehreren Tausend Fällen seine Beamten wegen Altersdiskriminierung entschädigen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab den Klagen von mehreren Beamten teilweise statt, die mit dem Land um eine höhere Besoldung gekämpft hatten. Sie hatten sich gegen eine bis Ende 2013 geltende Regelung gewehrt, wonach die Besoldung automatisch mit dem Alter gestiegen ist. Im Einzelfall summiert sich die Entschädigungssumme auf bis zu 2.800 Euro. Die Entschädigung könnte in die Millionen gehen. Rund 7000 Widersprüche wegen Altersdiskriminierung sind anhängig . Frage 1: Wie hoch ist die eingeklagte Summe genau? zu Frage 1: Die eingeklagte Summe der vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am 23. März 2016 entschiedenen Fälle beträgt 53.447,98 € zuzüglich Zinsen. Frage 2: Aus welchen Haushaltstiteln will Brandenburg die Entschädigungssumme bezahlen und sind diese entsprechend dotiert? zu Frage 2: Nach rechtskräftigem Abschluss der Verfahren sind eventuelle Entschädigungen aus den jeweiligen Titeln für Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Einzelpläne (Gruppe 422) zu zahlen. In den Ansätzen des geltenden Haushaltsplans für 2016 sind Zahlungen für etwaige Entschädigungen wegen altersdiskriminierender Besoldung nicht eingerechnet. Frage 3: Über welchen Zeitraum sind diese Entschädigungen zu leisten? zu Frage 3: Die begehrten Entschädigungen betreffen den Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2013. Nach rechtskräftigem Abschluss der Verfahren werden eventuelle Entschädigungen in einer Summe an die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gezahlt werden.