Datum des Eingangs: 19.05.2016 / Ausgegeben: 24.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4197 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1605 der Abgeordneten Thomas Jung, Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3876 Unbegleitete Minderjährige Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: 13 Prozent der Flüchtlinge bundesweit sind 2015 nicht in ihrer geplanten Unterkunft angekommen. Als mögliche Gründe nennt das Innenministerium unter anderem Weiterreisen in andere Länder und das Untertauchen in die Illegalität . Insgesamt waren 2015 etwa 1,1 Millionen Flüchtlinge erstmals im sogenannten Easy-System erfasst worden. Somit geht es also um mindestens 130.000 Menschen, die nicht in der Unterkunft ankamen, die ihnen zugewiesen wurde und die untergetaucht sind. Frage 1: Wie viele der erfassten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Folgezeit in anderen Bundesländern oder EU-Ländern wieder erfasst worden? (Bitte nach Kreisen und Städten, Herkunftsland, Alter und Geschlecht aufschlüsseln )? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen zu dieser Frage keine Daten vor. Frage 2: Wie nehmen die Betreuer ihre Schutzfunktion bei Minderjährigen mit unbekanntem Aufenthaltsort wahr? Frage 3: Wird von den Betreuern Vermisstenanzeige erstatten? zu den Fragen 2 und 3: Der dem Jugendamt obliegenden Fürsorgepflicht sowie der Hilfe- und Schutzfunktion im engeren Sinne kann es nur bei faktischer, physischer Anwesenheit des Minderjährigen nachkommen. Kommt ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Rahmen eines Verteilverfahrens nicht bei dem rechtlich zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an und ist sein Verbleib auch dem abgebenden Jugendamt nicht bekannt oder verlässt er die Einrichtung unerlaubt und kommt nicht kurzzeitig zurück, wird genauso vorgegangen wie bei allen anderen Kindern und Jugendlichen, die stationäre Hilfe zur Erziehung erhalten. Es erfolgt unverzüglich die Anzeige der Abgängigkeit bei der Polizei. Frage 4: Wie viele Vermisstenanzeigen wurden aufgegeben? zu Frage 4: Im Jahr 2015 wurden im Land Brandenburg 138 Fälle von vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angezeigt. Frage 5: Welche polizeilichen Maßnahmen wurden jeweils ergriffen? zu Frage 5: Polizeiliche Maßnahmen bei Bekanntwerden von Vermisstenfällen sind grundsätzlich : - Aufnahme einer Vermisstenanzeige, - Durchführung einer Gefährdungsbewertung, - Ausschreibung der vermissten Person zur Fahndung in den polizeilichen Auskunftssystemen und - Aufnahme der Ermittlungen und Such- sowie Fahndungsmaßnahmen. In allen Fällen wurden lageangepasst entsprechende polizeiliche Maßnahmen ergriffen . Frage 6: Wurden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom BAMF erfasst? (Fotos, Fingerabdrücke) zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Erfassung von entsprechenden Daten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor.