Datum des Eingangs: 19.05.2016 / Ausgegeben: 24.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4201 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1631 der Abgeordneten Thomas Jung, Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3937 Mangelhafte Kontrolle von Asylbewerbern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller S. U.-H. (40), Journalist, geboren in Pakistan, hat verdeckt untersucht, wie mit den ankommenden Flüchtlingen in Eisenhüttenstadt verfahren wird. Von einem Sicherheitsmann soll ihm sogar geraten worden sein, sich als Syrer auszugeben. Da die Bundesländer mit unterschiedlichen Systemen zur Registrierung von Asylbewerbern arbeiten, gelang es Medienberichten zufolge, einem der Attentäter vom Paris rund 20 verschiedene Identitäten anzunehmen und kreuz und quer durch die EU zu fahren und Sozialleistungen sowie Taschengeld zu bekommen. Frage 1: Wie viele Mehrfachregistrierungen unter Asylbewerbern wurden 2015 in Brandenburg verzeichnet? zu Frage 1: Über die Zahl der Mehrfachregistrierungen in der Erstaufnahme liegen dem Land keine statistischen Daten vor. Frage 2: Warum setzt sich die Landesregierung nicht dafür ein, dass Fingerabdrücke von Straftätern und deren Strafakte via „Eurodac“ auch in Brandenburg abrufbar sind? zu Frage 2: Für die Polizei wurden die Voraussetzungen für Datenabfragen im „Eurodac“-System gemäß den EU-Vorgaben geschaffen. Es besteht die Möglichkeit, Fingerabdruckda- ten von Personen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu recherchieren . Die Zweckbindung von „Eurodac“ ermöglicht derzeit keine Speicherung - und demzufolge auch keine Abfrage - von Informationen zum strafrechtlichen Hintergrund der im System gespeicherten Personen. Für Datenverarbeitungen im angefragten Sinne stehen der Polizei anderweitige Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verfügung. Handlungsbedarf wird seitens der Landesregierung daher nicht gesehen. Konkrete Informationen über Pläne für eine Verknüpfung von „Eurodac“ mit Strafakten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie oft gab es im Jahr 2015 in Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen erkennungsdienstliche Maßnahmen? zu Frage 3: Laut der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Statistik wurden im Jahr 2015 insgesamt 14.421 asylbegehrende Ausländer erkennungsdienstlich behandelt . Frage 4: Wie viele Asylbewerber in Brandenburg haben noch eine „Büma“, wie viele schon einen Ankunftsnachweis? zu Frage 4: Asylsuchenden, die in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg registriert werden, wird dort derzeit noch die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) ausgehändigt. Die BÜMA wird bei Antragsstellung im BAMF durch die Aufenthaltsgestattung abgelöst. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Asylbewerber in Brandenburg noch über eine wirksame BÜMA oder schon über eine Aufenthaltsgestattung verfügen. Asylbewerber in Brandenburg könnten gegenwärtig nur über einen Ankunftsnachweis verfügen, wenn sie bei ihrer Registrierung in einem anderen Bundesland einen solchen erhalten haben und anschließend im Wege der Umverteilung in das Land Brandenburg gekommen sind. Die Fallzahlen sind der Landesregierung nicht zugänglich . Frage 5: Wie viele der Asylbewerber sind täglich in der Erstaufnahmeeinrichtung anwesend? zu Frage 5: Die Zahl der in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg wohnhaften Asylbewerber unterliegt einer ständigen Fluktuation und wird insoweit nur tagaktuell erhoben. Am 03. Mai 2016 betrug die Belegung 1.592 Personen.