Datum des Eingangs: 20.05.2016 / Ausgegeben: 25.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1657 der Abgeordneten Franz Joseph Wiese und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4022 Auftragsgutachten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers In den Jahren 2012 bis 2014 wurden im Bereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sechs Gutachten beauftragt. Die Kosten für ein Gutachten im Zuständigkeitsbereich des MdJEV waren doppelt so hoch wie für ein Durchschnittsgutachten. Frage 1: Wieso wurden die einzelnen Gutachten in Auftrag gegeben? zu Frage 1: Die in den lfd. Nr. 5 und 6 der Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1433 (Landtagsdrucksache 6/3820) genannten Gutachten wurden zur Schaffung der erforderlichen Grundlage für die Erarbeitung der Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds und für die Erarbeitung des aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) gespeisten Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum (EPLR) in der Förderperiode 2014-2020 in Auftrag gegeben. Das Gutachten zur lfd. Nr. 7 diente der Ermittlung der Potenziale des Wissenschaftsparks Golm zur Fortentwicklung als Innovationszentrum. Mit dem Gutachten zur lfd. Nr. 8 wurde die von der Europäischen Union geforderte Ex-ante- Evaluierung des Kooperations-Programms Brandenburg – Polen (Wojewodschaft Lubuskie) im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Ausrichtung A in der Förderperiode 2014-2020 sowie die vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschriebene strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) zu dem Programm durchgeführt. Das Gutachten zur lfd. Nr. 9 diente der Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Ermittlung von bestimmten Ergebnisindikatoren für das vorgenannte Kooperationsprogramm. Mit dem Gutachten zur lfd. Nr. 10 wurde die Wirkung des Instruments der Partnerschaftsbeauftragten des Landes evaluiert. Frage 2: Wieso waren die durchschnittlichen Kosten so hoch? zu Frage 2: Der Beauftragung der Gutachten ging jeweils ein Vergabeverfahren mit öffentlicher Ausschreibung voraus. Den Zuschlag erhielt das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Frage 3: Wie wurden die Ergebnisse der einzelnen Gutachten verwertet? zu Frage 3: Die Gutachten zu den lfd. Nr. 5, 6, 8 und 9 wurden bei der Erarbeitung bzw. Verhandlung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Programme verwertet. Die Ergebnisse des Gutachtens zur lfd. Nr. 7 flossen in die Erarbeitung einer Roadmap für die Fortentwicklung des Wissenschaftsparks Golm zu einem integrierten Innovationszentrum ein. Das Gutachten zur lfd. Nr. 10 wurde bei der Erarbeitung des „Konzepts zur Weiterentwicklung des Instruments der Partnerschaftsbeauftragten in 2016 und den Folgejahren” berücksichtigt, das dem Ausschuss für Europaangelegenheiten , Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg in dessen Sitzung am 13. Januar 2016 durch den Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vorgestellt wurde. Frage 4: Wieso wurden einzelne Gutachten nicht veröffentlicht? zu Frage 4: Das Gutachten zur lfd. Nr. 9 beinhaltete eine zusätzliche Leistung im Rahmen der Programmierung des INTERREG V A – Kooperationsprogramms Brandenburg-Polen 2014-2020. Das Ergebnis dieser Auftragsvergabe ist in das Programmdokument des INTERREG V A – Programms eingeflossen, das veröffentlicht wurde. Eine gesonderte Veröffentlichung des Gutachtens war daher entbehrlich.