Datum des Eingangs: 20.05.2016 / Ausgegeben: 25.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4206 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1658 der Abgeordneten Kerstin Kircheis der SPD-Fraktion Drucksache 6/4023 Bundesverkehrswegeplan und 2. und 3. VA Ortsumgehung CB Gallinchen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin Die Ortsumgehung Cottbus (B168/B97) wird bereits seit 1993 geplant. Sie ist in drei Verkehrsabschnitte (VA) unterteilt. Der erste Verkehrsabschnitt wurde im September 2012 für den Verkehr freigegeben. Der 2. Verkehrsabschnitt befindet sich in Planung. Der dritte Verkehrsabschnitt ist im Bundesverkehrswegeplan nur als Vorhaben des weiteren Bedarfs aufgenommen worden. Frage 1: Wie ist der Stand der Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen zum 2. VA der Ortsumgehung, für die der Bund am 13.07.15 den Gesehenvermerk erteilt hat? zu Frage 1: Derzeit werden die Unterlagen für die Planfeststellung erarbeitet. Im Frühjahr 2016 wurde mit der Aktualisierung der faunistischen Daten begonnen. Frage 2: Wann ist mit der formellen Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Land zu rechnen? zu Frage 2: Die Übergabe der Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörde ist für das 2. Halbjahr 2016 avisiert. Frage 3: Wie bewertet das Land die Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans für den 3. VA der OU Cottbus (Ortsumgehung Gallinchen)? Zu Frage 3: Die Maßnahme OU Cottbus (3. VA) wurde im aktuellen Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ bewertet. Für die neuen Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen „Vordringlicher Bedarf“ (VB), „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E), „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) und „Weiterer Bedarf“ (WB). Es ist vorgesehen, die Vorhaben des VB/VB-E im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. zu beginnen. Für Vorhaben des WB besteht kein Planungsrecht, eine Realisierung der Maßnahme wäre daher erst nach 2030 möglich.