Datum des Eingangs: 23.05.2016 / Ausgegeben: 30.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4226 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1641 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Fraktion der CDU Drucksache 6/3965 Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg – Polen 2014 – 2020 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Oktober 2015 hat die EU-Kommission das Kooperationsprogramm genehmigt, mit dem insgesamt 100 Mio. Euro an EU-Fördergeldern bis 2020 in die brandenburgisch-polnische Grenzregion fließen sollen. Am 3.11.2015 hat die Eröffnungsveranstaltung zum Programmstart im Stadthaus Cottbus mit 140 deutsch-polnischen Teilnehmern stattgefunden. Lange Zeit konnte jedoch interessierten Antragsstellern kein Plan für die Antragsannahme vorgelegt werden, weil die entsprechenden rechtlichen Grundlagen nicht gegeben waren, so dass die Förderprogramme nicht in Gang gesetzt werden konnten. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der verwaltungsrechtlichen Organisation des Kooperationsprogramms? zu Frage 1: Die verwaltungsrechtliche Organisation des Kooperationsprogramms ist weitgehend abgeschlossen. Die Verwaltungsbehörde beim MdJEV ist eingerichtet und wird, wie in den EU-Verordnungen ermöglicht, gleichzeitig die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde übernehmen. Für die Vorbereitung des verordnungsrechtlich vorgesehenen Designierungsverfahrens für diese beiden Stellen, welches Voraussetzung für das Stellen eines Zahlungsantrags bei der EU-Kommission ist, wurden erste Gespräche mit dem Ministerium der Finanzen geführt. Die Aufgabe der Prüfbehörde für das Kooperationsprogramm wird vom MdF übernommen . Das Gemeinsame Sekretariat in Frankfurt (Oder), das direkter Ansprechpartner für die Projektantragsteller und unterstützend für Verwaltungsbehörde und Begleitausschuss tätig ist, hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als bewilligender Stelle und als Ansiedlungsort der so genannten „Artikel 23 Prüfer“ (vgl. Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013; ABl. der EU L 347/259ff vom 20.12.2013) ist abgeschlossen. Der Begleitausschuss für das Kooperationsprogramm hat sich Anfang Dezember 2015 konstituiert und verabschiedet in seinen Sitzungen sukzessive die für die Antragstellung im Rahmen des Kooperationsprogramms erforderlichen Dokumente Frage 2: Seit wann, bzw. bis wann liegen alle notwendigen Richtlinien und Verordnungen vor, damit die Förderprogramme eingereicht, bearbeitet und genehmigt werden können? zu Frage 2: Mit der Zuleitung der zwei deutsch/polnischen Schirmprojektanträge zur Umsetzung des Kleinprojektefonds durch die Euroregionen Pro-Europa-Viadrina und Spree- Neiße-Bober hat im Januar 2016 das Antragsverfahren zum Kooperationsprogramm begonnen. Der zeitgleich beantragte vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Schirmprojekte , d.h. die Möglichkeit, mit der Umsetzung des Kleinprojektefonds vor Antragsbewilligung auf eigenes Risiko zu beginnen, wurde Ende April 2016 mit Wirkung zum 01.02.2016 genehmigt. Die Bewilligung der beiden Hauptanträge durch die ILB kann nach Verabschiedung der letzten für das Anlaufen der Förderung erforderlichen Dokumente im Begleitausschuss, entsprechender Überarbeitung der Anträge und letztlicher Befürwortung durch den Begleitausschuss zeitnah erfolgen. Die letzten Voraussetzungen für eine Projektantragstellung außerhalb des Kleinprojektefonds stehen auf der Tagesordnung der für den 11. und 12.05.2016 terminierten dritten Begleitausschusssitzung. Es handelt sich insbesondere um die Voraussetzungen für das Call-Verfahren sowie das Förderhandbuch: Das Förderhandbuch legt die wesentlichen Förderregeln fest. Das Call-Verfahren folgt einem indikativen Zeitplan, in dessen Rahmen zur Einreichung von Projektförderanträgen aufgerufen wird. Es ist vorgesehen, noch im ersten Halbjahr 2016 mit dem ersten Call-Verfahren zu beginnen Die Projektanträge aus diesem Call-Verfahren werden voraussichtlich auf der vierten Begleitausschusssitzung, die für Dezember 2016 vorgesehen ist, zur Entscheidung anstehen. Das zweite Call-Verfahren soll auch noch im Jahr 2016 eröffnet werden, so dass alle Prioritätsachsen (zumindest zu bestimmten Prozentsätzen ) in 2016 geöffnet sind. Weitere Call-Verfahren und Begleitausschusssitzungen im Hinblick auf die vier Prioritätsachsen folgen im Anschluss. Das Gemeinsame Sekretariat wird Schulungen u.a. für die Projektantragsteller anbieten , damit diese sich auf die Spezifika der Antragstellung vorbereiten können. Frage 3: Welche Gründe sind ursächlich dafür, dass es zu derartigen Verzögerungen bei der organisatorischen Umsetzung des Kooperationsprogramms kam bzw. kommt? zu Frage 3: Die Umsetzung des Kooperationsprogramms ist verfahrensmäßig besonders komplex . Es handelt sich um mehrere parallel laufende, sehr vielschichtige Verfahren, die eine Fülle von Abstimmungen einerseits mit der Europäischen Kommission, anderseits mit den polnischen Partnern sowie den Euroregionen, aber auch im Innenverhältnis der Verwaltungen erfordern. Hinzu kommt eine erhebliche zeitliche Verzögerung durch grundsätzliche Bedenken, welche die Europäische Kommission im laufenden Antragsverfahren hinsichtlich der bereits aus vorangegangenen Förderperioden bewährten Schirmprojekteverfahren zur Umsetzung des Kleinprojektefonds überraschend aufgeworfen hatte. Diese bezogen sich nicht nur auf das INTERREG-V-A-Fördergebiet Brandenburg-Polen, sondern auch auf andere Fördergebiete mit grenzüberschreitenden INTERREG V A- Programmen, welche den Kleinprojektefonds über Schirmprojekte umsetzen. Brandenburg ist es in enger Kooperation mit den polnischen Partnern und in Abstimmung mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten gelungen, die grundsätzlichen Bedenken bei der Europäischen Kommission weitgehend auszuräumen. Einen maßgeblichen Beitrag dazu haben nicht nur die Interventionen des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, sondern - im Rahmen der Kabinettsitzung in Brüssel mit der für Regionalpolitik zuständigen EU-Kommissarin - auch der Ministerpräsident geleistet . Der Verhandlungsprozess hat jedoch wertvolle Zeit, welche für die Vorbereitung der Call-Verfahren eingeplant war, gekostet und stand zudem einer zügigen Bewilligung des Antrags der Schirmprojektträger auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Wege. Frage 4: Wie viele Förderanträge mit welchem Volumen liegen zwischenzeitlich vor und wie ist deren Bearbeitungsstand? zu Frage 4: Es sind bislang die zuvor erwähnten zwei Förderanträge, d.h. die beiden Schirmprojektanträge zur Umsetzung des Kleinprojektefonds, mit einem Gesamtvolumen von 16 Mio. € EFRE-Förderanteil eingereicht worden.