Datum des Eingangs: 23.05.2016 / Ausgegeben: 30.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4227 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1637 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Sven Petke Fraktion der CDU Drucksache 6/3957 Polizeinotrufe per SMS, Facebook und Twitter Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die größten Telekommunikationsanbieter in den USA ermöglichen, Notrufe per SMS an die örtlichen Polizeibehörden weiterzuleiten. Insbesondere bei terroristischen Straftaten aber auch Wohnungseinbrüchen haben SMS den Vorteil einer lautlosen und für Täter nicht wahrnehmbaren Benachrichtigung der Polizei. Gehörlose und stumme Menschen können SMS ebenso als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit der Polizei nutzen. Auch Facebook und Twitter gehören zum Polizeialltag in den USA. Frage 1: Ist der Polizeinotruf 110 in Brandenburg per SMS erreichbar? Wenn ja, seit wann? zu Frage 1: Hier wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 der KA Nr. 943 (Ds 6/2435) vom 02.09.2015 verwiesen. Frage 2: Falls dies nicht zutrifft, plant die Landesregierung, die Erreichbarkeit der Polizei per SMS sicherzustellen? zu Frage 2: Nein, eine darüber hinausgehende Erreichbarkeit des polizeilichen Notrufes per SMS ist derzeit nicht geplant. Frage 3: Wie viele Polizeibedienstete des Landes Brandenburg sind dienstlich per SMS erreichbar? zu Frage 3: Es sind keine Handynummern der Brandenburger Polizei veröffentlicht, über die eine Hilfeleistung oder ein sonstiger polizeilicher Einsatz per SMS angefordert werden kann. Hinsichtlich der bestehenden Ausnahme wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Können an die Polizei Brandenburg über Facebook und Twitter Notrufe versendet werden? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Nein. Die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 108 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz i. V. m. § 2 Abs. 6 Notrufverordnung sind derzeit nicht gegeben. Auf der Facebook - und Twitter-Seite der Brandenburger Polizei wird auch darauf hingewiesen, dass über diese Plattformen keine Notrufe entgegengenommen werden und in Notfällen die Rufnummer 110 zu wählen ist. Frage 5: Nutzt die Polizei Brandenburg Facebook und Twitter im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? zu Frage 5: Seit dem 29.07.2015 betreibt die Brandenburger Polizei eine Fanpage bei Facebook. Die Nutzung von Twitter erfolgt seit dem 14.04.2016 vornehmlich anlässlich besonderer Aktionen und größerer polizeilicher Einsätze. Die Nutzung der Social-Media-Kanäle erfolgt in erster Linie im Rahmen der Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, impliziert jedoch aufgrund der eingestellten Inhalte (z. B. Pressemeldungen, Präventionshinweise) auch Aspekte der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Frage 6: Wie viele Polizeibedienstete des Landes Brandenburg sind dienstlich rund um die Uhr über Facebook und Twitter erreichbar? zu Frage 6: Für die Betreuung der Facebook- und Twitter-Seiten der Polizei Brandenburg sind im Polizeipräsidium zwei Bedienstete verantwortlich. Die Erreichbarkeit außerhalb der Bürodienstzeit ist im Rahmen eines Rufbereitschaftssystems der Pressestelle des Polizeipräsidiums sichergestellt.