Datum des Eingangs: 25.05.2016 / Ausgegeben: 30.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4229 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1673 des Abgeordneten Raik Nowka Fraktion der CDU Drucksache 6/4046 Innovationsfonds Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten. Finanzielle Anreize sind dabei ein zentraler Baustein. Mit dem Innovationsfonds (2016-2019 jährlich 300 Mio. Euro) sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten und damit vor allem innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt werden. Seit März 2014 gibt es das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V. Die wesentlichen Akteure aus dem Bereich Gesundheit beraten innerhalb dieses Gremiums über Fragen der sektorenübergreifenden flächendeckenden medizinischen Versorgung – folglich auch über die Anträge für den Innovationsfonds. Anlässlich des parlamentarischen Abends beim Verband der Ersatzkassen in Potsdam am 28. April 2016 informierte das MASGFF darüber, dass im Landesgremium bereits erste konkrete Beschlüsse zu Anträgen an den Innovationsfonds gefasst wurden. Frage 1: Für welche konkreten Projekte werden im Rahmen des Innovationsfonds (Versorgungsstärkungsgesetz) im Land Brandenburg Anträge gestellt? Frage 2: Wie unterteilen sich diese Projekte in innovative Versorgungsforschung und sektorenübergreifende Versorgungsformen? Frage 3: Welchen Zweck verfolgen die Projekte? Frage 4: Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte und wie werden sich die Kosten verteilen? Frage 5: Können die beschlossenen Projekte die konkreten Kriterien für die Förderungswürdigkeit aus dem Versorgungsstärkungsgesetz vollumfänglich erfüllen ? Frage 6: Gab es in der Abwägung zu beantragender Projekte Abwägungsentscheidungen gegen bestimmte Projekte? Wenn ja, welche besprochenen Projekte werden nicht beantragt? Aus welchen Gründen? Frage 7: Wie erfolgt zukünftig die Information der Mitglieder des Sozialausschusses des Landtages Brandenburg über den aktuellen Stand der Antragsstellung und -bearbeitung? zu Frage 1: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Dabei wird er vom als Projektträger beauftragten Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unterstützt. Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V ist nicht zuständig für die Entscheidung über Anträge für den Innovationsfonds und kann daher auch keine Aussagen zu konkret beantragten Projekten treffen. Dennoch werden das MASGF und einzelne Partner aus dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V von einzelnen Projektträgern mit der Bitte um Unterstützung für die Antragstellung im Rahmen des Innovationsfonds angefragt. Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums können durch Absichtserklärungen (Letter of Intent) Vorhaben unterstützen. Eine Besonderheit stellt dar, dass in der Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V am 15. Dezember 2015 einstimmig beschlossen wurde, die Bewerbung des sektorenübergreifenden „Modellvorhabens Templin" um eine Förderung aus dem Innovationsfonds zu unterstützen. Projektpartner sind dabei die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, das Sana Krankenhaus Templin sowie die Barmer GEK und die AOK Nordost. Im Fokus steht eine bedarfsgerechte Anpassung der medizinischen Versorgungsangebote an die sich verändernde regionale Nachfrage. Ebenfalls in der o.g. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums am 15. Dezember 2015 wurde das Thema Notfallversorgung als Schwerpunktthema für das Jahr 2016 festgelegt. Das MASGF, das MIK und verschiedene Partner aus dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V beabsichtigen in Umsetzung des Beschlusses, sich (nach erfolgreichem Antrag beim Innovationsfonds) an einer Versorgungsforschungsstudie zu beteiligen und so einen Beitrag dazu zu leisten, die Zukunftsfähigkeit der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten. Die Studie soll der Abbildung der bisherigen Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg dienen, Verzahnungen und Potenziale herauskristallisieren und einen Beitrag zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Notfall- und Akutversorgung leisten . Da die Umsetzung der Förderung aus dem Innovationsfonds ausschließlich im Verantwortungsbereich des vom Bund beauftragten G-BA und des Projektträgers DLR liegt und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können momentan keine weiteren Angaben gemacht werden. Dies betrifft auch Details zum finanziellen Umfang der Projekte. Erste Informationen über eine mögliche Förderung werden erst Ende 2016 erwartet. zu den Fragen 2 bis 6: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. zu Frage 7: Die Tagesordnungen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie erstellt gem. § 77 der Geschäftsordnung des Landtags die Vorsitzende im Einvernehmen mit den Mitgliedern. In diesem Rahmen und auch darüber hinaus steht die Gesundheitsministerin dem Ausschuss und seinen Mitgliederinnen und Mitgliedern jederzeit zur Erteilung von Auskünften und Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.