Datum des Eingangs: 24.05.2016 / Ausgegeben: 30.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4232 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1667 der Abgeordneten Andreas Gliese und Raik Nowka Fraktion der CDU Drucksache 6/4037 Zahlungsfristen für Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Derzeit beklagen die Landwirte im Land Brandenburg die sehr späten Auszahlungen von ELER-Mitteln für vertraglich vereinbarte Agrarumweltmaßnahmen, wie z.B. die Grünlandextensivierung oder den ökologischen Landbau. Als Grund hierfür nannte Agrarminister Jörg Vogelsänger in der Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 13.04.2016 Probleme mit der Software. In der derzeit wirtschaftlich angespannten Situation in der Landwirtschaft wäre den Betrieben und Landwirten jedoch mit einer frühzeitigen Auszahlung geholfen, auch wenn Vogelsänger in der o.g. Ausschusssitzung mitteilte, dass die Zahlungsfrist für das Land erst am 30. Juni des Jahres enden würde. Frage 1: Welche Maßnahmen werden im Einzelnen über die Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP) sowie über die Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten gefördert? zu Frage 1: Nach der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014 i. d. F. v. 12.10.2015) werden im Einzelnen folgende Maßnahmen gefördert : Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren; Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland; Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen auf Grünland durch Verzicht auf mineralische Stickstoff- düngung; Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge später Nutzungstermine; Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten; Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge hoher Stauhaltung zur Schonung von Mooren; Pflege extensiver Obstbestände sowie Erhaltung pflanzen- und tiergenetischer Ressourcen. Nach der Richtlinie des MLUL zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten (Natura 2000-Richtlinie) werden im Einzelnen folgende Maßnahmen gefördert: Extensive Grünlandnutzung; Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung; Hohe Wasserhaltung sowie Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau. Frage 2: Wie lange ist der jeweilige Verpflichtungszeitraum für die unter 1) genannten Maßnahmen? zu Frage 2: Für die Richtlinie KULAP 2014 beträgt der Verpflichtungszeitraum fünf Jahre oder bei Verlängerung bis zu sieben Jahre. Die Förderung nach der Natura 2000-Richtlinie erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Frage 3: Welche jährliche Zahlungsfrist besteht seitens des Landes für die unter 1) genannten Maßnahmen sowie für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) sowie für die AGZ für den Spreewald? zu Frage 3: Die Zahlungsfristen für die nach 1) genannten Maßnahmen sowie für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) und für die AGZ Spreewald sind in Artikel 75 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik geregelt. Danach werden die Zahlungen für die in Rede stehenden Förderrichtlinien zwischen dem 1. Dezember und dem 30. Juni des jeweils folgenden Kalenderjahres getätigt. Frage 4: Wann wurden bzw. werden die entsprechenden Fördergelder für die unter 1) genannten Maßnahmen an die Landwirte in diesem Jahr ausgezahlt, um die von den Landwirten erbrachte Leistung zu honorieren? zu Frage 4: Für die nach 1) genannten Maßnahmen erfolgt die Auszahlung der Fördergelder bis spätestens 30.06.2016.