Datum des Eingangs: 25.05.2016 / Ausgegeben: 30.05.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4238 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1656 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4015 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ (PMK-rechts) – März 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen , um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im März 2016 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: • Gewalttaten, • terroristischen Straftaten, • Störungen der Totenruhe, • Bildung einer Kriminellen Vereinigung und • sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat März 2016 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) zum Zeitpunkt der Erhebung am 28. April 2016 insgesamt 135 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat März 2016 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktuali- sierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Gewaltdelikte 9 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 1 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 125 Gesamt 135 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat März 2016 wurden bisher neun politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten registriert und als extremistisch bewertet. In der Anlage erfolgt eine Darstellung gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer /s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den März 2016 wurden keine terroristischen Straftaten zum Phänomenbereich PMK -rechts- erfasst. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter , eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den März 2016 wurde bisher eine Straftat gemäß § 168 StGB -Störung der Totenruhe - gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fällt. Diese wurde am 14.03.2016 im Landkreis Ostprignitz- Ruppin von bislang nicht ermittelten Tätern begangen . Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMKrechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei ? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens . Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen , wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB, die in den Bereich PMK-rechts fallen , wurden für den Monat März 2016 nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im März 2016? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 125 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten § 90 StGB 1 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90a StGB 1 Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 90b StGB 1 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 12 Beleidigung § 185 StGB 9 Nötigung § 240 StGB 1 Diebstahl § 242 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 4 Jugendschutzgesetz 1 Sprengstoffgesetz 1 Waffengesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 125 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. März für das Jahr 2016? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1475 und 1587 genannten statistischen Angaben wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für das Jahr 2016 insgesamt 49 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch , Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Hierzu wird auf die Beantwortung zur Frage 8 der Kleinen Anfrage 1587 verwiesen. Darüber hinaus wurden bisher keine weiteren extremistischen Gewaltstraftaten nachgemeldet. Stand: 28.04.2016 Anlage 1 Lfd. Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 02.03.2016 224 Guben Spree-Neiße gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 1 Syrien 2 02.03.2016 224 Storkow Oder-Spree gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 0 1 Afghanistan 3 03.03.2016 223 Guben Spree-Neiße gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 2 1 Syrien 4 05.03.2016 224 Cottbus Cottbus fremdenfeindlich, Rassismus 0 2 Pakistan, Angola 5 06.03.2016 224 Prenzlau Uckermark gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 2 3 Iran 6 09.03.2016 223 Eberswalde Barnim fremdenfeindlich 1 1 Deutschland 7 13.03.2016 223 Cottbus Cottbus fremdenfeindlich, Rassismus 0 2 Deutschland 8 16.03.2016 224 Guben Spree-Neiße gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 7 Syrien 9 25.03.2016 223 Potsdam Potsdam fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Kenia Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- 1