Datum des Eingangs: 27.05.2016 / Ausgegeben: 01.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4254 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1663 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/4033 Forderung des Bundesrechnungshofs nach einer Verschiebung der Eröffnung des BER auf das 1. Halbjahr 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Miteigentümer Bund soll sich auf eine Eröffnungsverschiebung vorbereiten – das fordert der Bundesrechnungshof in einem Schreiben an den Verkehrsminister: „Eine Verschiebung in das 1. Halbjahr 2018 hätte weitreichende, insbesondere finanzielle Folgen“, heißt es da („Bundesrechnungshof sieht BER-Eröffnung 2017 in Gefahr“, Tagesspiegel.de vom 07.03.2016; „In dem neunseitigen Schreiben vom 4. Januar 2016 an die Flughafen-Stabstelle bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), das dem Tagesspiegel vorliegt, wird ausdrücklich gewarnt“). Die Empfehlung des Bundesrechnungshofs lautet: „Den zusätzlichen Kapitalbedarf beziffern“, mit den anderen Gesellschaftern über die Finanzierung entscheiden und „Vorsorge im Bundeshaushalt treffen“. Es wäre die fünfte Verschiebung der Eröffnung des BER seit 2010. Frage 1: Trifft es zu, dass der Bundesrechnungshof den Gesellschaftern des BER eine Verschiebung der Eröffnung in das 1. Halbjahr 2018 empfiehlt? Frage 2: Wie steht die Landesregierung zu dieser Empfehlung? Falls sie dem nicht folgen sollte aus welchen konkreten Gründen? zu den Fragen 1 und 2: Die in Frage 1 unterstellte Empfehlung des Bundesrechnungshofes an alle Gesellschafter, den Eröffnungstermin für den BER auf das 1. Halbjahr 2018 zu verschieben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Daher entfällt die Antwort zu Frage 2. Frage 3: Welche insbesondere finanziellen Folgen ergeben sich aus einer Verschiebung der Eröffnung des BER in das erste Halbjahr 2018 (zusätzliche Kosten p. M.)? Frage 4: Wie sollen diese zusätzlichen Kosten – bei weiterhin fehlenden Einnahmen mangels Betrieb – finanziert werden? zu den Fragen 3 und 4: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bekennt sich nach Kenntnis der Landesregierung unverändert zu der Inbetriebnahme des BER im zweiten Halbjahr 2017. Frage 5: Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen hat es zur Erbringung dieser evtl. zusätzlich erforderlichen Finanzierungen mit den anderen Gesellschaftern des BER gegeben? Frage 6: Welche Vorsorge ist für den Fall einer weiteren Verschiebung der Eröffnung des BER im Landeshaushalt getroffen worden? zu den Fragen 5 und 6: Eine Grundlage dafür besteht derzeit nicht.