Datum des Eingangs: 27.05.2016 / Ausgegeben: 01.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4255 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1668 der Abgeordneten Roswitha Schier CDU-Fraktion Drucksache 6/4038 Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil um Arbeitslosigkeit zu begegnen und Leistungsempfängern den Wiedereinstig in das Berufsleben zu ermöglichen. Der Erwerb neuer Qualifikationen und die Sicherung von Kenntnissen ist eine wichtige Voraussetzung für ein nachhaltiges Berufsleben. In der kleinen Anfrage „Hartz IV im Land Brandenburg “ (DS 6/2267) des Abgeordneten Christoph Schulze hat die Landesregierung die Erfolgsquote einzelner Arbeitsmarktprogramme dargestellt. Auf der Basis dieser Erkenntnisse sind nunmehr einzelne Maßnahmen und deren Erfolgschancen, Menschen in sozialversicherungspflichtige Berufe zu vermitteln, darzustellen. Vorbemerkung: Entsprechend der Vorbemerkung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Frage 1: Wie viele Bildungsträger gibt es im Land Brandenburg? (Mit der Bitte um Auflistung der Träger, inkl. Standorte) zu Frage 1: Der Landesregierung liegt keine Auflistung der Bildungsträger sowie ihrer Standorte im Land Brandenburg vor. Frage 2: Wie viel finanzielle Mittel stehen den Bildungsträgern jährlich zur Verfügung ? (ab 2013) zu Frage 2: Den Bildungsträgern wird kein festes Budget jährlich zur Verfügung gestellt . Im Bereich der öffentlichen Förderung beruflicher Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Sozialgesetzbuches Zweites und Drittes Buch (SGB II und SGB III) werden Mittel für Projekte bzw. Gruppen- oder Einzelmaßnahmen auf der Basis der Bedarfe unter Beachtung der jeweils geltenden Förderbestimmungen gewährt. Frage 3: Wie viele Langzeitarbeitslose haben an Bildungsmaßnahmen teilgenommen ? (Mit der Bitte um Auflistung nach Bildungsträgern ab 2013) zu Frage 3: Die Anzahl an Teilnehmenden an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II und SGB III (Bestand), die vor dem Beginn der Maßnahme langzeitarbeitslos waren, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Auflistung nach Bildungsträgern ist dabei nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. Zu beachten ist, dass aufgrund der Tatsache, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, auf deren Daten die Auflistung basiert, eine Zählung nach Teilnahmen, nicht jedoch nach Personen vornimmt. Daher können Personen, die in dem jeweiligen Zeitraum mehrfach an Fördermaßnahmen teilnehmen , auch mehrfach gezählt werden. 2013 2014 2015 Bestand an langzeitarbeitslosen Teilnehmenden in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung 803 828 802 Quelle: Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand April 2016. Frage 4: Wie groß war der Anteil der Teilnehmer unter 25 Jahren? zu Frage 4: Der Anteil an Teilnehmenden unter 25 Jahren an allen Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II und SGB III ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Es gelten hierzu die in der Antwort auf Frage 3 aufgeführten Hinweise zur Zählung der Teilnahmen. 2013 2014 2015 Anteil an Teilnehmenden unter 25 Jahren an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung 8,8 % 7,2 % 6,2 % darunter: Anteil langzeitarbeitsloser Teilnehmender unter 25 Jahren 5,2 % 3,8 % 3,0 Quelle: Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand April 2016. Frage 5: Werden Bildungsträger und die Vermittlungen durch die Agenturen und Jobcenter einem kontinuierlichen Monitoring und Controlling unterworfen, sodass die Vermittlung der Angebote sowie die Angebote selbst auf deren Erfolgsaussichten untersucht werden? zu Frage 5: Nach § 11 SGB III erstellen die Bundesagentur und jede Agentur für Arbeit nach Abschluss eines Haushaltsjahres über ihre Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung eine Eingliederungsbilanz. Die Eingliederungsbilanzen müssen vergleichbar sein und sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirkung der Förderung geben. Nach § 54 SGB II gilt diese Verpflichtung auch für die Jobcenter, unabhängig davon, ob diese die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II oder als zugelassene kommunale Träger nach § 6a SGB II wahrnehmen. Die Eingliederungsbilanzen sind bis zum 31. Oktober des nachfolgenden Jahres fertigzustellen und zu veröffentlichen. Die Eingliederungsbilanzen sind im Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Eingliederungsbilanzen /zu-den-Daten/zu-den-Daten-Nav.html online abrufbar. Eine gesonderte Betrachtung auf der Ebene einzelner Bildungsträger erfolgt dabei nicht. Frage 6: Inwiefern werden Maßnahmen auch aktuellen Entwicklungen beispielsweise wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen (z.B. Strukturwandel in der Lausitz oder zunehmende Entwicklungen im Online-Bereich) angepasst? zu Frage 6: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung setzen regelmäßig einen entsprechenden Bedarf auf Seiten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sowie des Arbeitsmarktes voraus. Für die gesetzlichen Leistungen der beruflichen Eingliederung ist dies im Gesetz explizit verankert: Die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III setzt neben der Notwendigkeit der Maßnahme zur individuellen beruflichen Eingliederung voraus, dass Maßnahme und der Träger der Maßnahme von der fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind. Eine Maßnahme ist nach § 179 Abs. 1 SGB III u. a. dann zuzulassen, wenn sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. Nach § 16 Abs. 1 SGB II gelten diese Anforderungen auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II. Im Ergebnis wären Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt auch bei der Gestaltung der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu berücksichtigen. Seit dem Juni letzten Jahres können mit der neuen Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg auch Projekte gefördert werden, die die Entwicklung und Begleitung kooperativer modellhafter Weiterbildungsmaßnahmen zum Ziel haben. Diese müssen sich spezifischen Themenbereichen zuordnen lassen, darunter z. B. auch Kompetenzentwicklung in den Bereichen Umwelt, Energie, nachhaltige Entwicklung oder auch Kompetenzentwicklung, die sich überwiegend an Geringqualifizierte und atypisch Beschäftigte richtet. Möglich wären auch Projekte, die die Qualität der Weiterbildung verbessern. Frage 7: Welche konkreten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung rückblickend wenig erfolgsversprechend? zu Frage 7: Die Evaluation der Wirkung aktiver Arbeitsförderung wird regelmäßig nicht auf der Ebene von Einzelmaßnahmen, sondern von Förderprogrammen oder - instrumenten vorgenommen. Dies gilt für den Bundesgesetzgeber im Hinblick auf den gesetzlichen Instrumentenkasten des SGB II und SGB III ebenso wie für das Land im Rahmen der Förderprogramme des ESF. Eine Bewertung, welche konkreten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sich nach Ansicht der Landesregierung als wenig erfolgversprechend erwiesen haben, ist damit nicht möglich. Frage 8: Inwieweit unterstützt die Landesregierung Bildungsträger, welche Menschen aus dem europäischen und dem nichteuropäischen Ausland aus- und weiterbilden? Frage 9: Werden hierfür entsprechende Sprachkurse zum Erwerb der nötigen Berufsqualifizierung gefördert? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 8 und 9: Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das MASGF ist Träger des aus ESF- und Bundesmitteln geförderten Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ). Das IQ Netzwerk Brandenburg möchte mit seiner Arbeit die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten verbessern und arbeitet deshalb mit den relevanten Akteuren vor Ort zusammen. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen des IQ Netzwerks Brandenburg beraten Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen und begleiten diese bei der Antragsstellung zur Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland. Für Personen, die im Rahmen des Anerkennungsprozesses keine volle Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse erlangt haben, werden Anpassungsqualifizierungen in den sozialen Ausbildungsberufen und den Gesundheitsfachberufen sowie Anpassungs- und Nachqualifizierungen in den dualen Berufen angeboten. Auch Sprachförderung zur beruflichen Anerkennung in den reglementierten Berufen wird angeboten. Für Akademikerinnen und Akademiker mit ausländischen Abschlüssen werden Brückenmaßnahmen in den Bereichen Ingenieursund Naturwissenschaften, Betriebswirtschaft sowie Informatik und Medien angeboten . Ziel ist es, die Fachkenntnisse aufzufrischen und Deutschkenntnisse zu verbessern , um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Frage 10: Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Anzahl bereits vermittelter Personen, die allerdings innerhalb eines Jahres erneut arbeitslos/ -suchend gemeldet waren? (Zeitraum 2012-2015) zu Frage 10: Statistische Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl der Personen , die nach Vermittlung innerhalb eines Jahres erneut im Rechtskreis SGB II oder SGB III als arbeitsuchend oder arbeitslos registriert wurden, liegen nicht vor. Darstellbar sind lediglich Angaben zum Verbleib in Beschäftigung nach 12 Monaten von den Arbeitslosen, die eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufgenommen haben . Es kann angenommen werden, dass ein Teil derer, die 12 Monate nach Arbeitsaufnahme nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, arbeitslos bzw. arbeitsuchend ist. Eine genaue Quantifizierung ist jedoch nicht möglich, da auch weitere Abgangsgründe (z.B. Krankheit, Elternzeit) vorliegen können, die nicht statistisch erfasst werden. Die Angaben zum Verbleib nach Abgang aus Arbeitslosigkeit aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III für die Jahre 2013 und 2014 können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2012 liegen keine und für das Jahr 2015 noch keine Daten vor. Jahr Anzahl Abgang Arbeitslose in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 12 Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt 2013 93.171 64.924 2014 90.484 63.205 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Verbleib von Arbeitslosen nach Wirtschaftszweigen, Arbeitsort und Personengruppen, Datenstand Februar 2016. Frage 11: Welche Arbeitsmarktprogramme plant die Landesregierung fortzuführen und gibt es derzeit Bestrebungen neue Programme einzuführen? zu Frage 11: Das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den ESF setzt den strategischen Rahmen für die Ziele und arbeitspolitischen Förderschwerpunkte in der ESF-Förderperiode 2014-2020. Die in diesem Zeitraum geplanten bzw. bereits in Kraft gesetzten Förderprogramme sind auf der Internetseite des ESF Bran- denburg http://www.esf.brandenburg.de/cms/detail.php/land_bb_boa_01.c.319255.de#Strateg ie dargestellt. Darüber hinaus plant die Landesregierung, das im August 2015 unterzeichnete gemeinsame Arbeitsmarktprogramm des Landes Brandenburg und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg „aktiv – gemeinsam – wirksam“ fortzuschreiben . Die Förderprogramme des ESF finden dabei weiterhin Berücksichtigung.