Datum des Eingangs: 30.05.2016 / Ausgegeben: 06.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4269 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1664 der Abgeordneten Anja Heinrich und Andreas Gliese CDU-Fraktion Drucksache 6/4034 Förderung von Blühstreifen und geeignetem Saatgut zur Verbesserung des Trachtpflanzenangebots für Bienen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Brandenburg ist es in der vergangenen EU- Förderperiode nicht gelungen, die Anlage von Blühstreifen und geeignetem Saatgut zur Verbesserung des Trachtpflanzenangebots für Bienen zu fördern. Blühstreifen bringen jedoch nicht nur Vorteile für die Imker und ihre Bienenvölker, sondern könnten bei entsprechender Anlage - gleichzeitig als Bejagungsschneise genutzt werden. Hier waren andere Bundesländer bisher erfolgreicher und setzen ihr Engagement mit einer gezielten Förderung von Blühstreifen und geeignetem Saatgut auch in der aktuellen EU-Förderperiode fort. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Anlage von Blühstreifen grundsätzlich und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Verbesserung des Trachtpflanzenangebots für Bienen? zu Frage 1: Die Landesregierung bewertet die Anlage von Blühstreifen auf Ackerland grundsätzlich positiv. Die Verbesserung des Trachtpflanzenangebots und die damit verbundene Schaffung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für Bienen sind im Rahmen des Greenings ausdrücklich erwünscht. Frage 2: Mit Beginn der aktuellen EU-Förderperiode sind landwirtschaftliche Betriebe durch das Greening verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz ihrer Anbauflächen als ökologische Vorrangflächen zu bewirtschaften. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung , Blühstreifen als mögliche ökologische Vorrangfläche im Rahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik derzeit oder perspektivisch zu fördern? zu Frage 2: Im Rahmen des Greenings können derzeit auf folgenden ökologischen Vorrangflächen Blühmischungen ausgesät und damit gefördert werden: Brachen, Feldränder, Pufferstreifen an Gewässern und Streifen am Waldrand. Diese Flächen werden entweder der Selbstbegrünung überlassen oder aber durch die gezielte Ansaat von Trachtpflanzen begrünt. Hierfür sind keine besonderen Blühmischungen vorgeschrieben. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Stickstoffdüngemitteln ist auf den oben genannten Flächen nicht erlaubt. Frage 3: Welche Saatgutmischungen sind nach Kenntnis der Landesregierung geeignet , um ein abwechslungsreiches Trachtpflanzenangebot auf Blühstreifen sicherzustellen ? zu Frage 3: Die Landesregierung kann keine Empfehlung zu geeigneten Saatgutmischungen für Blühstreifen geben, da je nach Region unterschiedliche gebietsspezifische Saatgutmischungen angeboten werden. Frage 4: Wird die Landesregierung im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2017/2018 eine Förderung von Blühstreifen und geeignetem Saatgut in Brandenburg einführen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Es ist nicht beabsichtigt, ein gesondertes Förderprogramm anzubieten, da die Möglichkeiten und die Finanzierung im Rahmen des Greenings gegeben sind.