Datum des Eingangs: 30.05.2016 / Ausgegeben: 06.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4271 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1665 der Abgeordneten Elisabeth Alter SPD-Fraktion Drucksache 6/4035 Entgelt für Auftritte des Landespolizeiorchesters Brandenburg (LPO BB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin Das LPO BB ist eines der führenden, deutschen Berufsblasorchester, Sympathieträger der Polizei und Repräsentant des Landes Brandenburg. Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) hat in seinem Bericht 2015 das LPO BB detailliert untersucht. Im Resultat wurden die zu zahlenden Honorare für Auftritte des Orchesters drastisch erhöht und die Regularien für kostenfreie Auftritte und Konzerte für wohltätige Zwecke deutlich verschärft. Dies hat zur Folge, dass selbst Veranstalter der öffentlichen Hand nun für ein Orchester zahlen sollen, dass ohnehin bereits aus Steuermitteln finanziert wird. Bis auf Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein unterhalten alle Bundesländer Polizeiorchester in unterschiedlicher Größe und damit einhergehend unterschiedlichen Repertoires und Qualität. Während einige Orchester grundsätzlich nur als Benefizorchester auftreten, wird in einigen Bundesländern ein Entgelt pro Auftritt eingefordert. Mir ist bekannt, dass die Feuerwehr der Stadt Beeskow das Polizeiorchester für die Abschlussveranstaltung des Projektes „Juniorakademie“ (zur Information über Sicherheitsberufe) unter anderen finanziellen Voraussetzungen in das Programm aufgenommen hat. Die Stadt Beeskow ist jetzt in der Pflicht diese Summe aus anderen Mitteln, die für sozialen Aktivitäten vorgesehen waren, zur Verfügung zu stellen. Frage 1: Auf welcher Grundlage wurde der neue Entgeltsatz berechnet? zu Frage 1: Die aktuelle Entgeltregelung zum Landespolizeiorchester Brandenburg (LPO BB), die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat, orientiert sich an der Gebührenordnung des Landes Brandenburg. Es wurden für den Entgeltsatz eines Auftritts des gesamten Orchesters (45 Musiker) die Personalstärke und eine durchschnittliche Gesamtzeitspanne von 2 Stunden für ein Konzert angerechnet. Daraus resultiert die max. Auftrittspauschale für das Gesamtorchester i. H. v. 4.500 Euro. Eine Servicepauschale für den Verwaltungsaufwand sowie den Transport der Musiker und deren Instrumente zum Veranstaltungsort (gestaffelt nach ein- und mehrtägigen Dienstreisen , innerhalb und außerhalb Brandenburgs von 200 Euro bis max. 800 Euro) wird zusätzlich erhoben und entspricht den Empfehlungen des LRH. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die neue Entgeltordnung des LPO den höchsten Honorarsatz aller Landespolizeiorchester im Bundesgebiet beinhaltet? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen selbst keine validen Zahlen zu den Kostensätzen von Polizeiorchestern anderer Bundesländer vor. Das Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen hat Anfang des Jahres eine Bund-Länder-Umfrage zur Kostenerhebung für Auftritte von Polizeiorchestern durchgeführt. Hier liegen allerdings nicht für alle Bundesländer, die ein Polizeiorchester unterhalten, die konkreten Entgeltsätze/Gebührensätze vor. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen zur Erhebung der Entgelte nicht identisch und es variieren die Orchesterstärken, sodass eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Ungeachtet dessen beinhaltet die Entgeltregelung zum LPO Brandenburg im Vergleich zu Hessen, Nordrhein- Westfalen, Thüringen und Hamburg den höchsten Entgeltsatz für den Auftritt des Gesamtorchesters. Frage 3: Wie viele Verträge konnten bis heute zu diesem Satz bereits mit Veranstaltern abgeschlossen werden? zu Frage 3: Mit Stand vom 10. Mai 2016 wurden 14 Verträge entsprechend der neuen Orchesterordnung und den ergangenen Kostenregelungen abgeschlossen. Frage 4: Wie entwickeln sich die Auftrittszahlen im Jahr 2016 und wie viele Verträge sind hierbei noch unter Altkonditionen geschlossen worden, bei denen die Veranstalter ggf. in den kommenden Jahren dann auf einen Auftritt des LPO aufgrund der Erhöhung verzichten müssten? zu Frage 4: Mit Stand vom 10. Mai 2016 sind für das Gesamtorchester 80 Auftritte, für die Combo 52 Auftritte und für Teilformationen/Kleinspielbesetzungen des LPO BB 11 Auftritte, demnach bisher insgesamt 143 Auftritte fest verplant und gebucht. Hinzukommen noch ca. 30 Präventionskonzerte des LPO BB und der Combo, für die bereits Anfragen vorliegen. Darüber hinaus sind weitere Auftrittsanfragen für das LPO BB, die Combo und Teilformationen des LPO BB zu erwarten, insbesondere für die Polizei Brandenburg. Mit Inkrafttreten der neuen Orchesterordnung und der neuen Entgeltordnung sind tendenziell keine Rückgänge der Auftrittsanfragen zu verzeichnen (87 Konzerte im 1.Quartal 2016, im Vergleichszeitraum des Vorjahres 76 Konzerte). Für das Auftrittsjahr 2016 wurden drei Verträge unterzeichnet, die bereits im Jahr 2015 geschlossen und demnach noch zu den Konditionen aus der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Entgeltregelung realisiert werden. Bisher liegen dem für das LPO BB zuständigen Polizeipräsidium vorläufige Informationen vor, dass ein Antragsteller in Erwägung zieht, aufgrund der Erhöhung auf einen Auftritt des Orchesters zu verzichten. Frage 5: Kann sich die Landesregierung vorstellen, das LPO BB analog zum LPO in Bayern oder der gesamten Orchester der Bundeswehr alleine zum Zweck zur Durchführung von Wohltätigkeitskonzerten den Brandenburger Kommunen und Verbänden zur Verfügung zu stellen? zu Frage 5: Eine Änderung des Aufgaben- bzw. Einsatzbereiches des LPO BB ist derzeit nicht vorgesehen. Der mit anderen Orchestern angestellte Vergleich – sowohl mit kommerziellen Orchestern, als auch Polizeiorchestern anderer Bundesländer - ist zwar möglich, berücksichtigt jedoch weder Aufgabengebiete, Ausrichtung, Historie, Tradition noch musikalische Spielkultur und Stellung in der Kulturszene des jeweiligen Bundeslandes. Das LPO BB nimmt in erster Linie Werbe-, Öffentlichkeits-, Repräsentanz -, und Präventionsaufgaben für die Landespolizei sowie die Landesregierung wahr. Es erfüllt damit einen Auftrag des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Damit hat es sich, wie alle Teile der öffentlichen Verwaltung, am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung zu orientieren. Das Landespolizeiorchester bestreitet pro Jahr ca. 200 Auftritte, wobei ausschließlich für Auftritte außerhalb der öffentlichen Verwaltung Entgelte erhoben werden; insbesondere dann, wenn mit diesen Veranstaltungen finanzielle Gewinne erzielt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Entgeltregelung die Durchführung von Benefizkonzerten für kommunale Gebietskörperschaften, sowie gemeinnützigen, kirchlichen oder karitativen Organisationen , sofern keine Eintrittsgelder erhoben werden. Diese werden auch regelmäßig durchgeführt. Ergänzend wird angemerkt, dass der Auftritt des LPO BB am 05. Juni 2016 in Beeskow entgeltfrei erfolgt.