Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/429 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 94 der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke der SPD-Fraktion Drucksache 6/195 Musikalische Bildung Wortlaut der Kleinen Anfrage 94 vom 02.12.2014: Zur bundesweiten Verbesserung der Musikalischen Bildung hat die derzeitige Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ein Treffen der in den Ländern für den Bereich Musikalische Bildung Verantwortlichen angeregt.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung ein solches Treffen? 2. Wie hat sich die Landesregierung in den Prozess eingebracht? 3. In welche Zuständigkeit fällt diese Fragestellung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als auch im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur? Namens der Landesregierung beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung ein solches Treffen? Zu Frage 1: Im April dieses Jahres hat der Deutsche Musikrat (DMR) mit einem Schreiben an die Regierungschefinnen und -chefs sowie an die für Kultur und Schule zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder sein Grünbuch „Was ist uns Musik wert? Öffentliche Förderung in der Diskussion“ vorgestellt. Die derzeitige Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK) hat dem DMR mit Schreiben vom 27. August 2014 zu den schulmusikalischen Fragen geantwortet und angekündigt, dass es zur Beschäftigung mit der Entwicklung der Musiklandschaft ein Treffen der Musikreferentinnen und -referenten der Länder geben solle. In Umsetzung dieser Ankündigung hat der KMK-Kulturausschuss auf seiner 260. Sitzung am 17. Oktober 2014 in Düsseldorf beschlossen, eine ad-hoc-AG der Musikreferentinnen und -referenten der Länder unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) einzurichten. Diese AG soll sich intensiv mit der Musiklandschaft beschäftigen, deren Entwicklung analysieren und eine Stellungnahme erarbeiten. Die Landesregierung begrüßt diese Initiative. Frage 2: Wie hat sich die Landesregierung in den Prozess eingebracht? Zu Frage 2: Bisher hat die AG noch nicht getagt. Das MWFK wird in dieser AG teilnehmen und seine Kompetenz und sein Know How einbringen. Frage 3: In welche Zuständigkeit fällt diese Fragestellung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als auch im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur? Zu Frage 3: Die Zuständigkeit fällt in die Schulaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, wenn es sich um Musikalische Bildung in der Schule handelt. Das betrifft den Musikunterricht und außerunterrichtliche Angebote innerhalb des Ganztagsbetriebes an Schulen unterschiedlicher Schulformen. Die Zuständigkeit für die noch einzuberufende AG liegt bei der Abteilung Kultur des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.