Datum des Eingangs: 15.01.2015 / Ausgegeben: 20.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/430 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 129 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/306 Wortlaut der Kleinen Anfrage 129 vom 16.12.2014 BER – Inbetriebnahme der Südbahn am Flughafen BER-Schönefeld Wie in der 50. KW mitgeteilt wurde, insbesondere nach der Aufsichtsratssitzung am Freitag, den 12. Dezember 2014 soll nunmehr der Beginn der Sanierung der Nord- bahn am 02. Mai 2015 beginnen. Dies bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Südbahn in Betrieb genommen werden muss. Diese Problematik wurde im Landtag Brandenburg im Jahre 2014 immer wie- der im BER-Sonderausschuss diskutiert. Im Sonderausschuss wurde von Vertretern der Flughafengesellschaft und der Landesregierung verbindlich zugesagt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Inbetriebnahme der Südbahn im Rahmen von Schallschutzemission betroffen sein werden, in die Lage versetzt werden, sich recht- zeitig vor Beginn der Inbetriebnahme, welche nunmehr auf den 02. Mai 2015 termi- niert ist, mit Schallschutz zu versorgen. Das Verkehrsministerium des Landes Brandenburg teilte am 12. Dezember 2014 mit, dass ca. 4.300 Anträge eingegangen sind und dass davon 3.000 Anträge bearbeitet sind und dass eine Reihe von Bürgern noch keine entsprechenden Finanzzusagen zur Finanzierung ihres Schallschutzes bekommen haben und an eine Reihe von An- trägen, die der Flughafengesellschaft vorliegen, unberechtigt sei. Angesichts der Aussagen, die seinerzeit im BER-Sonderausschuss getroffen worden sind, ist es na- türlich sehr vage und inkonkret. Man dürfte eigentlich davon ausgehen, dass der Landesregierung und der Flughafengesellschaft im Detail bekannt ist, wie viele Wohneinheiten konkret betroffen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wohneinheiten konkret sind in den umliegenden Ortschaften im Rahmen der Inbetriebnahme der Südbahn BER vom Fluglärm betroffen und haben einen Anspruch auf Schallschutz? 2. Wie viele Anträge sind von den Bürgerinnen und Bürgern auf Gewährung von Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft eingegangen? 3. Wie viele Anträge lagen zum 30. September 2014 vor? Wie viele Anträge la- gen zum 30. Oktober 2014 vor? Wie viele Anträge lagen zum 30. November 2014 vor? 4. Wie viele Anträge waren zum 30. September 2014 bearbeitet und „beschie- den“? Wie viele waren zum Stichtag 30. Oktober bearbeitet und „beschieden“ und wie viele Anträge waren zum 30. November 2014 bearbeitet und „beschieden “? 5. Wie viele Anträge sind, obwohl sie vorliegen, noch nicht bearbeitet worden? Was sind die Gründe dafür? Wie viele vermeintlich unberechtigte Anträge auf Schallschutz liegen der Flughafengesellschaft vor? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sechs Monate vor dem Beginn der Inbetriebnahme der Südbahn BER (02. Mai 2015) noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Schallschutz haben, eine entsprechende Finanzzusage der Flughafengesellschaft haben? 7. Trifft es zu, dass die Landesregierung und die Flughafengesellschaft im BER- Sonderausschuss versprochen haben, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Anrecht auf Schallschutz haben (und einen Antrag gestellt haben) sechs Monate vor Beginn der Inbetriebnahme eine entsprechende Finanzzusage für die Erstellung ihres Schallschutzes haben werden? 8. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass sich 4.000 Woh- nungsbesitzer, im Wesentlichen wird es sich um Einfamilienhäuser handeln, innerhalb von sechs Monaten am Markt den entsprechenden Schallschutz beschaffen können? 9. Ist es realistisch anzunehmen, dass bei den vorhandenen Baukapazitäten für diese speziellen Schallschutzvorhaben am Markt diese immense Bauleistung bei 4.000 Wohneinheiten überhaupt erbracht werden kann, insbesondere wo die FBB die Bürger dezidiert darauf hinweist, das Leistungsverzeichnis und die Vorgaben der FBB strikt einzuhalten und nur fachlich qualifizierte und zertifizierte Firmen (Quelle: BER-Sonderausschuss, 15.12.2014, Vertreter der FBB) zu beauftragen? 10. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn zahlreiche Bürge- rinnen und Bürger, trotz korrekter Antragstellung und rechtzeitiger Antragstellung , keine entsprechende Finanzzusage auf Schallschutz für ihre Wohnungseinheit haben? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohneinheiten konkret sind in den umliegenden Ortschaften im Rahmen der Inbetriebnahme der Südbahn BER vom Fluglärm betroffen und haben einen An- spruch auf Schallschutz? Frage 2: Wie viele Anträge sind von den Bürgerinnen und Bürgern auf Gewährung von Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft eingegangen? Zu Frage 1 und 2: Laut dem monatlichen Schallschutzbericht der FBB sind in den Teilvollzugsgebieten für die befristete Teilinbetriebnahme der Südbahn bis zum Stichtag 30.11.2014 bei der FBB für insgesamt 4.497 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 177 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet) Anträge auf Gewährung von bau- lichem Schallschutz eingegangen. Nicht bekannt ist, für welche Anzahl von Wohneinheiten bisher kein Antrag auf bauli- chen Schallschutz gestellt wurde. Einen Anspruch auf Schallschutz hat im Umfeld des Flughafens jeder Eigentümer eines Grundstücks, bei dem die Schutzziele des planfestgestellten Lärmschutzkonzepts nur durch geeignete Schallschutzmaßnah- men eingehalten werden können. Frage 3: Wie viele Anträge lagen zum 30. September 2014 vor? Wie viele Anträge lagen zum 30. Oktober 2014 vor? Wie viele Anträge lagen zum 30. November 2014 vor? Zu Frage 3: Laut dem monatlichen Schallschutzbericht der FBB sind in den Teilvollzugsgebieten für die befristete Teilinbetriebnahme der Südbahn bei der FBB bis zum Stichtag 30.09.2014 für insgesamt 4.437 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 164 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet), bis zum Stichtag 31.10.2014 für insgesamt 4.470 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 173 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet) und bis zum Stichtag 30.11.2014 für insgesamt 4.497 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 177 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet) Anträge auf Gewährung von bau- lichem Schallschutz eingegangen. Frage 4: Wie viele Anträge waren zum 30. September 2014 bearbeitet und „beschieden“? Wie viele waren zum Stichtag 30. Oktober bearbeitet und „beschieden“ und wie viele Anträge waren zum 30. November 2014 bearbeitet und „beschieden“? Zu Frage 4: Laut dem monatlichen Schallschutzbericht der FBB wurden in den Teilvollzugsgebieten für die befristete Teilinbetriebnahme der Südbahn von der FBB bis zum Stichtag 30.09.2014 für 2.993 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 152 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet), bis zum Stichtag 31.10.2014 für 3.061 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 152 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet) und bis zum Stichtag 30.11.2014 für 3.310 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 154 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet ) Anspruchsermittlungen versendet bzw. Schallschutzmaßnahmen umgesetzt . Frage 5: Wie viele Anträge sind, obwohl sie vorliegen, noch nicht bearbeitet worden? Was sind die Gründe dafür? Wie viele vermeintlich unberechtigte Anträge auf Schallschutz liegen der Flughafengesellschaft vor? Zu Frage 5: Laut dem monatlichen Schallschutzbericht der FBB konnte in den Teilvollzugsgebieten für die befristete Teilinbetriebnahme der Südbahn bis zum Stichtag 30.11.2014 für 1.187 Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutzgebiet) bzw. 23 Wohneinheiten (ausschließlich Nachtschutzgebiet) die Bearbeitung von Anträgen auf baulichen Schallschutz von der FBB noch nicht abgeschlossen werden. Laut Auskunft der FBB war es u.a. aus den nachfolgend genannten Gründen nicht möglich, Anträge auf Schallschutz abschließend zu bearbeiten: - Auf Wunsch des Antragstellers wurde die Bearbeitung zurückgestellt. - Die Bearbeitung wurde aufgrund eines Eigentümerwechsels unterbrochen. - Es wurde keine Anspruchsermittlung erstellt, da es sich um Grundstücke mit Gebäuden ohne Wohnnutzung oder ganz ohne Bebauung handelt. - Fehlende Mitwirkung des Eigentümers, Antragsteller hat z.B. auf Telefonate und Schreiben zur Terminvereinbarung für die Bestandsaufnahme nicht reagiert . - Antragsteller hat keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen, z.B. wegen eines Gewerbeobjektes ohne Anspruch. - Fehlende Anträge von Eigentümergemeinschaften. - Der Antragsteller lehnt die Erstellung einer schallschutzbezogenen Verkehrs- wertermittlung durch die FBB ab. - Der Antragsteller hat sich für die Erstellung einer Verkehrswertermittlung durch einen eigenen Gutachter entschieden und das Fremdgutachten liegt noch nicht vor. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sechs Monate vor dem Beginn der Inbetriebnahme der Südbahn BER (02. Mai 2015) noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Schallschutz haben, eine entsprechende Finanzzusage der Flughafengesellschaft haben? Zu Frage 6: Nach Auffassung der Landesregierung ist die Entscheidung zur Gestattung der befristeten Teilinbetriebnahme der Südbahn auch vor dem Hintergrund der gegenwärtig noch nicht abgeschlossenen Umsetzung des baulichen Schallschutzes vertretbar. Es erfolgt keine vollständige Inbetriebnahme des BER. Es wird vielmehr vorübergehend für sechs Monate der gegenwärtige Verkehr des Flughafens Berlin-Schönefeld auf der Südbahn abgewickelt, während die Sanierungsarbeiten an der Nordbahn erfolgen . Während der Sanierung werden außerdem auf der südlichen Start- und Landebahn die für den BER-Betrieb geltenden Nachtflugregelungen einschließlich der strikten Flugbeschränkungen in der Nachtkernzeit angewendet. Frage 7: Trifft es zu, dass die Landesregierung und die Flughafengesellschaft im BERSonderausschuss versprochen haben, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Anrecht auf Schallschutz haben (und einen Antrag gestellt haben) sechs Monate vor Beginn der Inbetriebnahme eine entsprechende Finanzzusage für die Erstellung ihres Schallschutzes haben werden? Zu Frage 7: Die FBB hat auch bei der befristeten Teilinbetriebnahme der Südbahn die Erfüllung der Auflagen zu Herstellung des baulichen Schallschutzes aus der Planfeststellung gegenüber den vom Flugbetrieb auf der Südbahn Betroffenen nachzuweisen. Landesregierung und FBB haben nach wie vor das Ziel, dass alle Anspruchsberechtigten , die Anträge auf Schallschutz gestellt haben, mindestens sechs Monate vor der Inbetriebnahme der planfestgestellten Südbahn eine Anspruchsermittlung für Schallschutz erhalten. Das gilt grundsätzlich auch für die befristete Teilinbetriebnahme der Südbahn. Auf die Antwort zur Frage 6 wird verwiesen. Die noch offenen Fälle werden weiter mit Nachdruck verfolgt und soweit wie möglich und zumutbar vor Beginn der Maßnahme erledigt werden. Zum weiteren Vollzug hat die Genehmigungsbehörde Auflagen erlassen, die neben der Verpflichtung zum Vorhalten eines effektiven Beschwerdemanagements auch intensive Aufsichtsmaßnahmen beinhalten. Frage 8: Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass sich 4.000 Wohnungsbesitzer , im Wesentlichen wird es sich um Einfamilienhäuser handeln, innerhalb von sechs Monaten am Markt den entsprechenden Schallschutz beschaffen können? Frage 9: Ist es realistisch anzunehmen, dass bei den vorhandenen Baukapazitäten für diese speziellen Schallschutzvorhaben am Markt diese immense Bauleistung bei 4.000 Wohneinheiten überhaupt erbracht werden kann, insbesondere wo die FBB die Bürger dezidiert darauf hinweist, das Leistungsverzeichnis und die Vorgaben der FBB strikt einzuhalten und nur fachlich qualifizierte und zertifizierte Firmen (Quelle: BERSonderausschuss , 15.12.2014, Vertreter der FBB) zu beauftragen? Zu den Fragen 8 und 9: Zahlreichen Schallschutzberechtigten liegt bereits seit Oktober 2014 die Anspruchsermittlung für Schallschutzmaßnahmen (ASE) der FBB vor, die Grundlage für die Beauftragung von baulichen Maßnahmen ist. Die FBB beabsichtigt zukünftig für die Ermittlung der Kosten von Schallschutzmaßnahmen ein StandardLeistungsverzeichnis zugrunde zu legen. Ein solches wird derzeit auf der Grundlage des bisherigen, in den Baukonzessionsverträgen enthaltenen RahmenLeistungsverzeichnisses erarbeitet. Auf der Grundlage des StandardLeistungsverzeichnisses kann sich dann jeder Baubetrieb an der Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen beteiligen. Möglichen Kapazitätsengpässen bei den Bauleistungen wird insofern entgegen gewirkt. Frage 10: Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, trotz korrekter Antragstellung und rechtzeitiger Antragstellung, keine entsprechende Finanzzusage auf Schallschutz für ihre Wohnungseinheit haben? Zu Frage 10: Die Landesregierung stellt grundsätzlich keine Spekulationen über den Ausgang möglicher rechtlicher bzw. gerichtlicher Auseinandersetzungen an. Auf die Antwort zur Frage 6 wird verwiesen.