Datum des Eingangs: 15.01.2015 / Ausgegeben: 20.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/432 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 126 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/294 Wortlaut der Kleinen Anfrage 126 vom 16.12.2014: Status der Flächen des ehemalig ins Auge gefassten Flughafenstandortes Jüterbog-West als BBI/BER für die Zukunft Bereits im Jahr 1991 war man sich in Berlin, Brandenburg und der Bundesregierung im Klaren, dass die zukünftige Hauptstadtregion einen leistungsfähigen Flughafen braucht und dass die vorhandenen innerstädtischen Flughäfen in Tegel und Tempelhof in der Zukunft wegen der Lage und der draus resultierenden Limitierungen nur bedingt zukunftsgeeignet sein werden. Es wurde eine gemeinsame Flughafengesellschaft gegründet, an der Berlin und Brandenburg je 37 % und der Bund 26 % halten. Es wurde zuerst einmal eine international renommierte Firma, Lahmeyer, beauftragt, in Frage kommende Standorte zu bewerten. In der Folge dessen kam das Unternehmen zu der Auffassung, dass die Standorte Jüterbog-Ost und Jüterbog-West sehr gut geeignet sind, Sperenberg gut geeignet und Schönefeld völlig ungeeignet ist für den Standort eines neuen Großflughafens Berlin-BrandenburgInternational . Diesbezüglich wurde auch 1994 durch das Land Brandenburg ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, welches ebenfalls zu gleichlautenden Ergebnissen kam. Bekanntermaßen wurde Ende Mai 1996, nach der gescheiterten Volksabstimmung zur Fusion von Berlin und Brandenburg, quasi in einer Nacht- und Nebelaktion, durch den Ministerpräsidenten Manfred Stolpe, den Berliner Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen und den Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann im so genannten „Konsensbeschluss“ einvernehmlich und einstimmig beschlossen, dass, entgegen allen fachlichen Ratschlägen und raumordnerischen Überlegungen, Schönefeld zum Standort des neuen Flughafens bestimmt wurde. Diese von Anfang an als politische Fehlentscheidung erkennbare und gegeißelte Standortentscheidung bestimmt seit nunmehr 18 Jahren die Flughafenpolitik. Angesichts des immer größer werdenden Desasters bei Schallschutz, Flugrouten, Wirtschaftlichkeit, aber auch der Perspektive einer zukünftigen Kapazitätserweiterung – Stichwort 3. Start- und Landebahn – werden immer wieder Stimmen laut, die fordern, an einem neuen Standort, privatrechtlich finanziert, einen neuen und als internationalen Großflughafen machbaren Flughafen zu bauen. Aus diesem Grunde stellt sich nun, unabhängig von der politischen Machbarkeit oder einer aktuellen Finanzfrage, die Grundsatzfrage, ob am Standort Jüterbog-West, rein rechtlich und theoretisch, in Zukunft noch ein Flughafen geplant und errichtet werden könnte. Die Frage, die sich stellt, ist, ob seit 2006, oder auch schon davor, an den jeweiligen seinerzeit geplanten Flughafenstandorten Tatsachen und Fakten geschaffen worden sind, die rechtlich und planerisch unüberwindliche Hürden bezüglich der Einreichung, Durchführung oder positiven Bescheidung eines Planfeststellungsbegehrens zur Errichtung eines Großflughafens bedeuten würden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wem gehören aktuell die wesentlichen Flächen, die seinerzeit für den geplanten Großflughafenstandort Jüterbog-West vorgesehen waren? 2. Welche Fakten und Tatsachen in Form von Bebauung oder gebietlicher Ausweisung für Naturschutz (FFH, NSG, LSG) sind in dem entsprechenden, umgrenzten Gebiet bis zum Stichtag 31.10.2013 geschaffen worden? 3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung, was den Standort Spe betrifft, Erkenntnisse, die unüberwindliche Hürden im Rahmen eines in Zukunft vielleicht stattfindenden Planfeststellungsverfahrens bezüglich eines Großflughafens an diesem Standort bedeuten würden? Wenn ja, welche? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wem gehören aktuell die wesentlichen Flächen, die seinerzeit für den geplanten Großflughafenstandort Jüterbog-West vorgesehen waren? Zu Frage 1: In der als Flughafenstandort Jüterbog-West ausgewiesenen Fläche waren mehrere ehemals durch die Westgruppe der Truppen (WGT) genutzte Liegenschaften gelegen. So umfasste dieser Standort neben dem Truppenübungsplatz „Jüterbog-West“ auch Teilflächen der Liegenschaft „Altes Lager STO Nr. 6“ sowie eine Teilfläche der Liegenschaft „Panzerkaserne Forst Zinna“. Insgesamt wurden rd. 7.800 ha verwertet bzw. sind vertraglich gebunden. Der überwiegende Teil der Flächen wurde an die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg veräußert. So ist die Stiftung zwischenzeitlich Eigentümer von rd. 6.900 ha in diesem Bereich. Eine Fläche von rd. 125 ha wurde langfristig an einen Windenergieparkbetreiber verpachtet. Die übrigen Flächen wurden an private Erwerber oder Kommunen veräußert bzw. es bestehen entsprechende Kaufverpflichtungen. Im Eigentum des Landes Brandenburg befinden sich lediglich noch Splitterflächen in Randbereichen des im Raumordnungsverfahren untersuchten Standortes Jüterbog-West in Größe von rd. 350 ha. Frage 2: Welche Fakten und Tatsachen in Form von Bebauung oder gebietlicher Ausweisung für Naturschutz (FFH, NSG, LSG) sind in dem entsprechenden, umgrenzten Gebiet bis zum Stichtag 31.10.2013 geschaffen worden? Zu Frage 2: Wesentliche Teile des im Raumordnungsverfahrens untersuchten Standortes befinden sich innerhalb des Naturschutzgebietes „Forst Zinna - Jüterbog Keilberg“, das mit dem FFH Gebiet „Forst Zinna / Keilberg “ weitgehend deckungsgleich ist, sowie im Vogelschutzgebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Auf der am Rand des untersuchten Standortes Jüterbog-West befindlichen Pachtfläche wurden Windkraftanlagen errichtet. Frage 3: Gibt es aus Sicht der Landesregierung, was den Standort Spe betrifft, Erkenntnisse, die unüberwindliche Hürden im Rahmen eines in Zukunft vielleicht stattfindenden Planfeststellungsverfahrens bezüglich eines Großflughafens an diesem Standort bedeuten würden? Wenn ja, welche? Zu Frage 3: Der Flughafen BER wird seit 2007 auf der Basis ordnungsgemäß durchgeführter und höchstrichterlich bestätigter Pläne am Standort Schönefeld errichtet. Die Frage nach unüberwindlichen Hürden im Rahmen eines möglicherweise zukünftig durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist rein hypothetisch .