Datum des Eingangs: 03.06.2016 / Ausgegeben: 08.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4324 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1670 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4043 Zugang zur Datenbank EUDISYS Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche konkreten rechtlichen, technischen und finanziellen Bedenken stehen einem gleichberechtigten Zugang der Landesparlamente zur Datenbank EUDISYS entgegen? zur Frage: Die Datenbank EUDISYS ist ein Instrument des Bundesrates. Da nur der Bundesrat über die Erweiterung des Zugangs zu seinem Dokumentenserver bestimmen kann, ist die Entscheidung des Ständigen Beirates beim Bundesrat ausschlaggebend . Im Schreiben vom 9. Februar 2016 hat der Ministerpräsident der Präsidentin des Landtages dargelegt, dass der Ständige Beirat das Anliegen der Landtage, einen Zugriff auf die Bundesratsdatenbank EUDISYS zu erhalten, bereits mehrfach, zuletzt im März 2014, umfassend geprüft und unter Verweis auf rechtliche, technische und finanzielle Gründe abgelehnt hat. Der seinerzeitige Bevollmächtigte des Landes Baden -Württemberg beim Bund hat die Auffassung der Beiratsmitglieder dem damaligen Direktor des Landtages von Baden-Württemberg mit Schreiben vom 27. März 2014 im Einzelnen dargelegt. Dieses Schreiben ist allen Landtagen in Kopie zur Kenntnis gegeben worden. In Brandenburg hat die damalige Bevollmächtigte des Landes beim Bund mit Schreiben vom 9. April 2014 den damaligen Präsidenten des Landtages informiert. Insofern wird auf die genannten Schreiben des Ministerpräsidenten und der seinerzeitigen Bevollmächtigten verwiesen. Seitdem haben sich weder der Sachstand noch die Position der Landesregierung verändert.