Datum des Eingangs: 07.06.2016 / Ausgegeben: 13.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4338 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1671 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4044 Illegale Mülldeponien in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) vom 6.4.2016 berichtet das Ministerium von 108 Standorten, an denen sich illegale Abfalllager befinden. Das MLUL schätzt die Gesamtmenge dieser Abfälle auf 1,6 Millionen Tonnen. Der finanzielle Aufwand, um die Abfälle sachgerecht zu entsorgen, wird auf 160 Millionen Euro geschätzt (100 Euro pro eine Tonne Abfall). Im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (ALUL) am 13.4.2016 stellte sich heraus, dass sich die Schätzung in Höhe von 160 Millionen Euro lediglich auf die Beräumung der Abfalllager bezieht, die in der Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt (LfU) liegen. Dabei handelt es sich um 45 Anlagen, die vom LfU nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden. Die Kosten der Beräumung der verbleibenden 63 Anlagen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, seien in den 160 Millionen noch nicht enthalten, so Minister Jörg Vogelsänger im ALUL. Auch einem Medienbericht des Recherchekollektivs Correctiv in der Ausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten vom 14.4.2016 zufolge liegt der Entsorgungsaufwand für die verbliebenen Mülldeponien im Land weit höher als die in der Pressemitteilung genannten 160 Millionen Euro. Die Rede ist dabei von mindestens 320 Millionen Euro für eine Komplettentsorgung aller erfassten Lager. Das Recherchekollektiv geht zudem von mehr als den 108 Anlagen aus, so ist beispielsweise die größte illegale Mülldeponie der GEAB in Bernau nicht aufgeführt. Vorbemerkung: Zwischen dem Land sowie den Unteren Abfallwirtschaftsbehörden (UAWB) der Landkreise und kreisfreien Städte war die Frage der Zuständigkeit für die Überwachung ehemaliger Abfallbehandlungsanlagen und den sich daraus ergebenden illegalen Abfallansammlungen umstritten. Im Jahr 2008 wurden deshalb vom Umweltministerium gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV, heute LfU) und den UAWB insgesamt 108 Orte ermittelt, an denen sich illegale Abfallansammlungen dieser Art befinden. Die in der Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) bzw. des Wirtschaftsministeriums liegenden illegalen Abfallansammlungen wurden bei dieser Erfassung nicht mit berücksichtigt. Die Überwachungszuständigkeit des LBGR war in diesem Bereich unstrittig. Durch die 6. Verordnung zur Änderung der Abfall- und Bodenschutz -Zuständigkeitsverordnung vom 8. August 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 69) – 6. ÄV AbfBodZV wurde die Zuständigkeit für die Überwachung geklärt. Gemäß Anhang 2 zur Anlage der genannten Verordnung erfolgte eine Aufteilung derart, dass das LUGV/LfU für 45 [Anlagen verfügten ursprünglich über eine Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)] und die UAWB der Landkreise und kreisfreien Städte für 63 (Lager verfügten lediglich über eine Baugenehmigung oder gar keine Genehmigung ) der insgesamt 108 illegalen Abfalllager zuständig sind. Die 6. ÄV AbfBodZV wurde von einigen Landkreisen beklagt. Am 3. Mai 2016 wurde die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhandelt und abgewiesen. Mit diesem Urteil bestätigte das OVG die Regelungen der 6. ÄV AbfBodZV. Von diesen 45 in die Zuständigkeit des LUGV/LfU fallenden Anlagen sind nahezu 50 % beräumt bzw. werden gegenwärtig beräumt. I. Datenlage Frage 1: Wie viele bekannte Standorte mit illegalen Abfalllagern befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Brandenburg (bitte alle Standorte mit der genauen Lage, der jeweils zuständigen Behörde und dem Stand der Beräumung auflisten)? zu Frage 1: Im Land Brandenburg existierten im Oktober 2008, wie in der Vorbemerkung dargestellt, insgesamt 108 Altanlagen, in denen illegale Abfallansammlungen zu verzeichnen sind. Diese ehemaligen Abfallbehandlungsanlagen sind im Anhang 2 der Anlage der 6. ÄV AbfBodZV aufgelistet. Für 45 der insgesamt 108 Altanlagen ist das LUGV/LfU die zuständige Überwachungsbehörde. Nahezu 50 % der in der Zuständigkeit des LUGV/LfU befindlichen Abfallansammlungen konnten inzwischen beräumt werden bzw. werden gegenwärtig beräumt. Seit 2008 sind weitere 20 Abfallansammlungen dieser Art, die der Zuständigkeit des LfU unterliegen (verfügten über Genehmigung nach BImSchG), hinzugekommen (Anlage 1). Im Zuständigkeitsbereich des LBGR sind 20 Standorte illegaler Abfallverbringungen in unter Bergaufsicht stehenden Steine- und Erdenbetrieben bekannt, weitere Angaben können der beigefügten umfangreichen Übersicht (s. Anlage 2) entnommen werden. Davon sind zwei Standorte bereits saniert (Fresdorfer Heide, Priort-Fuchsberg) und zwei weitere beräumt (Michelsdorf, Groß Buchholz/Golmer Berg). Frage 2: Liegen Deponien in Schutzgebieten, wenn ja, welche und werden diese vorrangig zurückgebaut? zu Frage 2: Es liegen keine Deponien (gemeint sind offensichtlich die in der Vorbemerkung genannten illegalen Abfalllager) in Schutzgebieten. Frage 3: Der Pressemitteilung des MLUL zufolge führte das LfU für jedes Abfalllager in Landeszuständigkeit eine „nochmalige Begehung und Vor-Ort-Kontrolle“ durch. Dadurch könne bestätigt werden, dass an keinem Standort eine unmittelbare Gefahr für die Schutzgüter Luft, Boden und Grundwasser sowie das bewohnte Umfeld erkennbar sei. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: a) Wann erfolgten diese Kontrollen (bitte nach Standort und Datum auflisten)? b) Was genau wurde bei den Kontrollen beprobt, um die Umweltgefährdung und die Gefährdung des bewohnten Umfelds einschätzen zu können (bitte auflisten)? c) Gibt es für jeden Standort eine Gefahrenabschätzung hinsichtlich: i. Grundwasserschutz, ii. Oberflächenwasserschutz, iii. spontaner exothermer Reaktionen, iv. Toxikologie (Pestizide, Medikamente, PCB etc.) d) Gibt es für jeden Standort eine Dringlichkeitsabschätzung und daraus folgende Priorisierung, welche Deponien zuerst zurückgebaut werden müssen? Wenn nein, bis wann soll diese erfolgen? e) Existiert für jede Anlage eine dezidierte Auflistung der deponierten Stoffe gegliedert nach dem Gefährdungspotential für Anwohnerinnen und Anwohner und die oben genannten Schutzgüter? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind diese öffentlich einsehbar? f) Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Umweltgefährdung der Standorte/Anlagen vor, für die die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind? Wann wurden hier Kontrollen unter den o.g. Gesichtspunkten durchgeführt ? zu Frage 3: a) Die Kontrollen erfolgten auf der Grundlage des Kriterienkatalogs zur Erstbewertung von Abfalllagern/Abfallablagerungen (veröffentlicht auf der Internetseite des LfU http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/a_kriterienkatalog .pdf). Ziel des Kriterienkatalogs ist es, Kriterien für eine Erstbewertung der von den Abfalllagern/Abfallablagerungen ausgehenden möglichen Risiken vorzunehmen . Dieser Kriterienkatalog soll der zuständigen Überwachungsbehörde als Entscheidungshilfe dienen, ob und in welchem Umfang eine Gefährdungsabschätzung erforderlich ist. Die Lager in der Zuständigkeit des LfU, die zum Zeitpunkt der Kontrollen 2013/2014 bereits rückgebaut waren oder sich im Rückbau befanden, wurden nicht begangen. Nachfolgend sind die vom LfU durchgeführten Kontrollen der illegalen Abfalllager aufgelistet: Name der Anlage Standort Vororttermin Magnum Enterprises Stadt Brandenburg 28.02.2014 Ketziner Baustoffrecycling GmbH Ketzin (HVL) 11.09.2013 Fläming Sortieranlagen GmbH Rabenstein OT Neuendorf (PM) 15.07.2013 BAK Kremmen Kremmen (OHV) 27.08.2013 Berger Recycling GmbH Germendorf (OHV) 27.08.2013 Baggerbetrieb Kleißner Neustadt (Dosse) (OPR) 22.08.2013 ACA Altruppiner Recycling Neuruppin OT Altruppin (OPR) 27.08.2013 Fehrbelliner Landdienst GmbH Fehrbellin (OPR) 22.08.2013 Ziegelwerk Muggerkuhl Berge OT Muggerkuhl (PR) 28.11.2013 Vogelsdorfer Recycling GmbH (Sortieranlage ) Fredersdorf OT Vogelsdorf (MOL) 09.12.2013 Vogelsdorfer Recycling GmbH (Kompostieranlage ) Fredersdorf OT Vogelsdorf (MOL) 09.12.2013 Müller Recyclinggesellschaft GmbH Vierlinden-Worin (MOL) 09.12.2013 Recyclingplatz Letschin Letschin (MOL) 09.12.2013 VEB Abfallrecycling GmbH Rüdersdorf (MOL) 28.08.2013 NRH Naturerden und Recycling GmbH Müncheberg OT Hoppegarten (MOL) 28.08.2013 Futterphosphatwerk Rüdersdorf GmbH Rüdersdorf (MOL) 28.08.2013 TEG Rüdersdorf GmbH Rüdersdorf (MOL) 28.08.2013 WESA Fürstenwalde Fürstenwalde (LOS) 30.10.2013 Name der Anlage Standort Vororttermin SCHULTZ Gesellschaft für Umwelttechnik mbH Fürstenwalde (LOS) 29.08.2013 STECHLING Tief- und Straßenbau GmbH Fürstenwalde (LOS) 29.08.2013 K & S Bauschuttrecycling GmbH Bad Saarow, OT Petersdorf (LOS) 29.08.2013 ARGON Friedrichsthal Friedrichsthal (UM) 03.09.2013 PS Wertstoffverwertung ConRex Pinnow (UM) 03.09.2013 Oderländer Naturerden (ONUS) Schwedt (UM) 03.09.2013 W.T.B. GmbH Groß Dölln (UM) 10.12.2013 Manteufel Recycling GmbH Schwedt OT Blumenhagen (UM) 03.09.2013 BRESTO GmbH Bernau (BAR) 10.12.2013 RoGeFa GmbH Schmerkendorf / Koßdorf (EE) 21.08.2013 ABSADI Abriss, Sanierung und Dienstleistung GmbH Massen / Gröbitz (EE) 21.08.2013 RZL- Recyclingzentrum Luckenwalde FRANK Co. Betriebsgesellschaft Luckenwalde (TF) 16.08.2013 BER Entsorgungsservice GmbH Ludwigsfelde OT Genshagen (TF) 03.04.2014 AIKON Recycling GmbH Jänickendorf (TF) 10.10.2013 RAT Baustoff-Recycling-Anlage Niedergörsdorf (TF) 16.08.2013 VEMAK GmbH & Co. KG Schiebsdorf (LDS) 23.08.2013 Aqua & Terra GmbH Groß Leine (LDS) 09.10.2013 b) Es erfolgte eine Inaugenscheinnahme und eine Bestandsaufnahme nach Volumen und Abfallhauptgruppen. Eine Beprobung der Abfallhaufwerke wurde nicht durchgeführt . c) Alle Standorte wurden nach dem Kriterienkatalog bewertet. Daraus wurde eine Priorisierung nach Handlungsbedarf (Notwendigkeit einer Gefährdungsabschätzung) abgeleitet. Gefährdungsabschätzungen mit Aussagen zu i) bis iii) liegen nicht für alle Standorte vor. Gefährdungsabschätzungen mit Aussagen zu iv) liegen für keinen Standort vor. d) Siehe Antworten zu a) bis c). e) Die Lager wurden während der Betriebsphase immissionsschutzrechtlich überwacht . Die immissionsschutzrechtliche Überwachung hat nicht zu Feststellungen geführt , dass Abfälle in die Lager verbracht wurden, von denen eine Gefährdung für Schutzgüter ausgehen kann. Soweit nach der Betriebseinstellung illegal durch Dritte Abfälle in die Lager verbracht wurden, sind diese illegalen Ablagerungen durch Inaugenscheinnahme feststellbar. Es kann daher mit hoher Sicherheit eingeschätzt werden , dass in den Lagern keine Abfälle vorhanden sind, von denen eine Gefährdung für die Schutzgüter ausgeht. Diese Sichtweise wird durch die dem LfU vorliegenden Gefährdungsabschätzungen und Untersuchungsergebnisse bestätigt. Letzte Sicherheit im Einzelfall kann nur durch vollständige Aufnahme, z. B. im Rahmen eines Rückbaus, des jeweiligen Lagers erbracht werden. f) Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 4: Besteht ein Entsorgungskonzept für den Abfall in den illegalen Deponien? Wenn ja, wo ist dieses einsehbar, wenn nein, bis wann soll dieses erstellt werden? zu Frage 4: In den vergangenen Jahren wurde seitens des LUGV/LfU eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen, um die in dessen Zuständigkeit liegenden Abfalllager zu beräumen. Dabei wurde, um die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln so gering wie möglich zu halten, konsequent der Weg verfolgt, das Verursacherprinzip durchzusetzen. Zuerst wurde der Anlagenbetreiber zur Beräumung aufgefordert, dann der Flächenbesitzer und danach der Abfallerzeuger. War das nicht erfolgreich, wurden die Unternehmen, welche die Abfalltransporte durchführten, zum Rücktransport aufgefordert. Darüber hinaus wurden Modelle entwickelt, die beräumten Flächen für die Etablierung von Solarparks zu nutzen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, 11 Standorte zu beräumen. Eine Beräumung und Entsorgung weiterer Standorte kommt nur in Betracht, wenn 1. Eine konkrete Gefahr festgestellt wird (Ersatzvornahme) oder 2. sämtliche Möglichkeiten der Haftbarmachung Dritter ausgeschöpft und damit das Verwaltungshandeln abgeschlossen ist und sich die betroffenen Flächen in öffentlicher (kommunaler) Hand befinden. Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Soweit finanzielle Mittel für die Beräumung einzelner Lager zur Verfügung stehen, wird für diese individuell ein Entsorgungskonzept erarbeitet . Im Zuständigkeitsbereich des LBGR sind Sanierungs- und Beräumungskonzepte auf Grundlage vorliegender Gefährdungsabschätzungen erstellt worden, wobei die Abarbeitung der daraus resultierenden Aufgaben nach Prioritäteneinordnung erfolgt. Frage 5: Wie ist die Folgenutzung der geräumten Deponiestandorte geregelt? Gibt es hierfür Konzepte und Entwicklungspläne? zu Frage 5: Solange sich die Grundstücke der Lagerstandorte nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, ein Konzept für die Nachnutzung der geräumten Lagerstandorte zu erarbeiten. Nachnutzungsoptionen der bergbaulich genutzten Standorte ergeben sich aus den bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. Zu daraus abgeleiteten tatsächlichen Nachnutzungskonzepten oder Entwicklungsplänen können keine Aussagen getroffen werden. II. Durchsetzung des Verursacherprinzips Frage 6: In wie vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2000 aufgrund illegaler Abfalllager zu Strafanzeigen? In wie vielen Fällen zu Gerichtsverfahren? Wie oft wurde eine Geldstrafe verhängt? Wie oft kam es zu einer Freiheitsstrafe? (Bitte sowohl illegale Abfalllager in Zuständigkeit des Landes als auch in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte erfassen.) zu Frage 6: Der nachstehenden Tabelle sind die jeweiligen Neueingänge von Verfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen nach § 326 StGB zu entnehmen. Eine konkrete Zuordnung von Verfahren zu Standorten, an denen sich illegale Abfalllager befinden, sieht das staatsanwaltschaftliche Informationssystem MESTA nicht vor. Verfahren wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen nach § 327 StGB sind nicht aufgeführt, weil dieser Straftatbestand auch andere Anlagen als Abfallentsorgungsanlagen erfasst und eine Differenzierung statistisch nicht erfolgt. Bei den ge- richtlichen Verfahren ist jeweils die Anzahl der im jeweiligen Jahr durch Anklageerhebung bzw. Strafbefehlsantrag bei den Staatsanwaltschaften abgeschlossenen und damit neu gerichtsanhängig gewordenen Verfahren aufgeführt. Für die Jahre 2015 und 2016 sind noch keine belastbaren statistischen Daten hinsichtlich etwaiger Verurteilungen verfügbar, da die Erfassung von der möglicherweise zeitverzögerten Rechtskraftmitteilung durch die Gerichte abhängt. Für die Jahre vor 2009 sind keine validen Angaben möglich, da Verfahrenszahlen wegen datenschutzrechtlicher Löschungspflichten nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr vollständig sind. Verfahren nach § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) Neueingänge bei den Staatsanwaltschaften (Js- und UJs- Verfahren ) Neu gerichtsanhängig gewordene Verfahren Sanktionsentscheidungen gegen Beschuldigte (Freiheitsstrafe = FHS, Geldstrafe = GS) 2016 zum 9. Mai 2016: 74 zum 9. Mai 2016: 0 2015 179 1 2014 199 1 1 GS 2013 215 9 5 GS 2012 257 15 4 GS 2011 247 11 6 GS 2010 236 26 3 FHS mit Bewährung, 1 GS 2009 110 27 15 FHS mit Bewährung, 3 GS Frage 7: Wie viele Ermittler stehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung entsprechender Umweltstraftaten zur Verfügung? Werden diese Ermittler ausschließlich zur Verfolgung von Umweltstraftaten oder auch für andere Aufgaben eingesetzt? zu Frage 7: Die Begriffe Umweltkriminalität bzw. Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte sind nicht allgemeingültig definiert. Die Umweltkriminalität umfasst verschiedene Phänomenbereiche. Daraus resultieren unterschiedliche Bearbeitungszuständigkeiten . Insbesondere Umweltstraftaten der Abfallwirtschafts- und Nuklearkriminalität werden durch das Kriminalkommissariat Schwere Umweltkriminalität (LKA 222) bearbeitet , dem zur Ermittlung zehn Dienstposten zugewiesen sind. Für die Bearbeitung aller der Polizei angezeigten und nicht in der Bearbeitung des LKA befindlichen Umweltstraftaten sind die Kriminalkommissariate in den 16 Polizeiinspektionen zuständig . Zur Bearbeitung dieser Umweltstraftaten sind keine gesonderten Dienstposten ausgewiesen. Bei den Staatsanwaltschaften werden derzeit die sich aus der nachfolgenden Übersicht ergebenden Dezernenten bei der Bearbeitung von Umweltsachen eingesetzt, wobei diese auch mit anderen als Umweltverfahren befasst sind. Darüber hinaus werden einzelne, umfangreiche Umweltsachen auch in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Potsdam bearbeitet. Staatsanwaltschaft Cottbus Frankfurt (Oder) Neuruppin Potsdam Anzahl Dezernenten 2 5 (einschließlich eines Abteilungsleiters ) 1 2 Frage 8: Wie beurteilt die Landesregierung die Durchsetzung des Verursacherprinzips anhand der Informationen, die aus den Antworten auf die obigen Fragen hervorgehen ? zu Frage 8: Die Inanspruchnahme von Pflichtigen (Anlagenbetreiber, Flächenbesitzer , Abfallerzeuger, Abfalltransporteur) ist ein langwieriger Prozess, der nicht immer erfolgreich für die öffentliche Hand ausgeht. Sofern bei der genannten Klientel - wie sehr häufig geschehen - der Insolvenzfall eingetreten ist, stehen in der Regel keine privaten finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sowie die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks zur Verfügung. Frage 9: Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Regelungen gedenkt die Landesregierung , zukünftig den Anfall illegaler Abfalllager deutlich zu verringern und die jeweiligen Verursacher gerichtsfest für die erforderliche Beräumung und Sanierung der betroffenen Standorte haftbar zu machen? zu Frage 9: Die Umsetzung der Inhalte des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Nr. 5/1/09 „Verhinderung und Beseitigung von Abfalllagern, die nicht über die erforderliche Zulassung verfügen (Illegale Abfalllager)“ vom 18. Mai 2009 (ABl. für Brandenburg Nr. 22 S. 1131) sowie des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Nr. 5/1/10 „Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen“ vom 18. Oktober 2010 (ABl. für Brandenburg Nr. 43 S. 1778) werden weiterhin dazu beitragen, den Anfall illegaler Abfalllager zu verringern. Letztgenannter Erlass war seinerzeit nur aufgrund einer Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes möglich, wodurch die Erhebung von Sicherheitsleistungen nicht mehr im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden steht, sondern für alle Abfallbehandlungsanlagen verlangt werden sollen. Des Weiteren werden in den regelmäßigen Dienstberatungen des MLUL mit dem LfU die Überwachung/der Vollzug von nach dem BImSchG genehmigten Abfallbehandlungsanlagen ausgewertet, ggf. noch erforderliche behördliche Maßnahmen abgestimmt und von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die im Zuständigkeitsbereich des LBGR liegenden Steine- und Erdentagebaue stellen mögliche Endglieder einer illegalen Entsorgungskette dar. Festgestellte Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen werden konsequent verfolgt und geahndet. Erforderliche Beräumungen bzw. Sanierungen bei festgestellten nicht genehmigten Einlagerungen werden gegenüber dem Unternehmer angeordnet . III. Zusammenarbeit mit den Kommunen Frage 10: Welche Schritte gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Beräumung der illegalen Abfalllager, die nicht in Landesverantwortung stehen, zu unterstützen? Frage 11: Inwieweit erfolgten bereits Abstimmungen zwischen der Landesregierung und den Kommunen bezüglich der Beräumung illegaler Abfallanlagen? zu den Fragen 10 und 11: In der Vergangenheit wurden zahlreiche Gespräche zwischen MLUL und/oder LUGV/LfU mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu Entsorgungsmöglichkeiten und Beräumungsvarianten geführt. Sofern weiterhin Bedarf besteht, wird die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte angemessen fachlich beraten werden. Frage 12: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 03. Mai 2016? zu Frage 12: Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Regelungen der 6. ÄV Abf- BodZV. Somit sieht auch die Landesregierung durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ihre Rechtsauffassung bestätigt. Anlage 1 Name der Anlage Standort Stand der Beräumung GEAB Bernau GmbH Bernau (BAR) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen GHW Recyclinghof GmbH Eberswalde (BAR) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung begonnen RCU-VV Achtundachtzigste Vermögensverwaltung GmbH Bernau (BAR) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen Naturerde Bethke GmbH & Co. KG Mark Landin, OT Schönermark (UM) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung begonnen Bernauer Reifenrecycling & Karkassenhandel Bernau, OT Ladeburg (BAR) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung begonnen Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH Hoppegarten, OT Waldesruh (MOL) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen TEW Transport und Erden GmbH Wellmitz Neißemünde, OT Wellmitz (LOS) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen B,V.S. Biopolderanlage Skaby Spreenhagen OT Hartmannsdorf (LOS) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen TRG GmbH Fürstenwalde (LOS) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen REKU GmbH Stechau (EE) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen J & H GbR Crinitz (EE) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen URD GmbH Stolzenhain Hohenkuhnsdorf (EE) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen TAESCH-Entsorg ungs GmbH Stolzenhain (EE) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen Lausitz Gummi GmbH Senftenberg (OSL) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen ehemals Fa. Großmann GmbH Betonwerk Forst — Domsdorf (SPN) Fiskalerbschaft Land Brandenburg (vertreten durch das MdF), Beräumung nicht begonnen ehemals Fa. Großmann GmbH Betonwerk Spremberg (SPN) Fiskalerbschaft Land Brandenburg (vertreten durch das MdF), Beräumung nicht begonnen Firma Duschl Cottbus-Merzdorf (CB) Beseitigungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen Firma Alexander Radke Brieselang (HVL) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen SMITON Recycling GmbH Wusterwitz (PM) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen ABH Service GmbH Fürstenberg (OHV) Beräumungsverfügung ist ergangen, Beräumung nicht begonnen Anlage 2 - Illegale Abfallverbringung in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen (Zuständigkeit: LBGR( lfd. Nr. Name Tagebau Koordinaten ETRS_1989_UTM_Zone_33N RW HW Zeitpunkt Feststellung Abfallart bekannte Abfallmenge in rn' erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen Sanierungszeitraum 1 Marienlhal- Trottheide 385612,4008 5880034,126 05/2006 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 21.000 (davon 4.300 m' durch Land entsorgt) Weiterführung Grundwassermonitoring (Erfordernis geolechnischer Sanierung) 2 Prützke 337687,235 5800801,735 05/2006 Müllfeinfraktion, Gelber Sack, Baumischabfall 75.500 Einrichtung Grundwassermonitoring zur abschließenden Bewertung (Aktualisierung Gefährdungsabschätzung) 3 Markendorf 371995,4213 5760921,305 07/2007 Haus-, Gewerbe- und Baustellenabfälle Oberflächenprofilierung mit tagebaueigenen Sanden Weiterführung Grundwassermonitoring für ca. 5 Jahre 2022-2023 4 Tröbitz 391119,475 5719108,113 08/2007 Gewerbeabfall, Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) * Abdeckung durch Unternehmer im Ergebnis Grundwassermonitoring 5 Luckenwalde- Weinberge 372854,2175 5772583,665 08(2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 10.000 qualifizierte Abdeckung 6 Fresdorfer Heide 370349,551 5795105,407 08/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 30.000 Separierung, Tellentsorgung und qualifizierte Abdeckung (durch Unternehmen realisiert) 7 Eichberg (Berlin) 416013,9283 5811474,431 08/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen), Boden (MKW) 20.000 Separierung, Entsorgung Feinfraktion, qualifizierte Abdeckung eines Teilbereiches mit Gasfenster (durch Unternehmen realisiert) 8 Undower Heide 357495,0961 5766009,279 09/2007 Gewerbeabfall, Baumischabfall Profilierung, qualifizierte Abdeckung 9 Warsow 340189,3519 5843276,996 10/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) • Separierung, Teilentsorgung, Teilunilagerung und qualifizierte Abdeckung 2024-2025 10 Niemegk 342508,4969 5772082,127 04/2008 Bauschutt, Boden mit unzulässig hohem Fremdstoffanteil, Baumischabfall • Abdeckung mit 2 m Boden It. Abschlussbetriebsplan 11 Schlunkendort 365592,6855 5790941,944 06/2008 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen), Gelber Sack 3.600 (ohne Landkreis) qualifizierte Abdeckung, Teilentsorgung (Gelber Sack), Koordination mit Landkreis 2016-2017 12 Priort- Fuchsberg 362351,8927 5822041,097 11/2008 Boden und Bauschutt mit vereinzelter Überschreitung Zuordnungswerte 5.000 Beräumung oberflächiger Haufwerke, Aufbringen 0,5 m Boden 2015 13 Schilda- Tröbitz 390536,0723 5718777,9 11/2008 Klärschlamm Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis Grundwassermonitorung 14 Vietznitz 340013,9609 5843625,668 06/2009 hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Baustellenabfälle, Baumischabfälle mit ca. 30 % Altholz, Sortierrückstände/ Leichtstoffschreddergut, Kompost Entsorgung Schredderrückstände, Kombinationsabdichtung Baustellenabfälle, Separierung Althölzer mit Entsorgung/Einbau Restmaterialien 2017-2021 15 Groß Buchholz Golmer Berg 291441,8579 5889093,454 04/2010 Bauabfälle, Polystyrolschaumstoff, Asphalt- Fußbodenplatten und Holz, Boden und Bauschutt mit Überschreitung Zuordnungswerte (2. Untersuchung) Ausbau/Entsorgung durch Nachfolge- Unternehmen erfolgt (Abfälle 1. Untersuchung); Erweiterung Grundwassermonitoring durch LBGR, im Ergebnis Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen 16 Meyenburg 315584,0655 5913038,579 04/2010 Boden mit Überschreitung Zuordnungswerte, Bauschutt, Baumischabfall 14.000 Entsorgung Bauschutt, Separierung/Entsorgung Boden (durch Nachnutzer PV-Anlage geplant) 2015 17 Michelsdorf 343311,319 5796666,861 06/2010 Boden, Baggergut, Bauschutt mit Überschreitung Zuordnungswerte und zu hohem Fremdstoffanteil 16.000 Separierung/Entsorgung nicht einbaufähiger Haufwerke durch Nachfolge-Unternehmen realisiert 18 Germendorf III 375457,9514 5846251,561 10/2010 Boden, Kompost mit Überschreitung Zuordnungswerte und teilweise mit Kabelrecyclingresten 1.100 schichtweiser Abirag und Entsorgung durch Unternehmen realisiert 19 Patz 408396,6654 5784713,783 06/2013 Baumischabfälle, Teer, Alotholz Erarbeitung vertiefende Gefährdungsabschätzung und Erweiterung Grundwassermonitoring angeordnet 20 Teupitz 407172,2224 5776100,236 05/2014 Baumischabfälle * Erarbeitung vertiefende Gefährdungsabschätzung angeordnet saniert * , anhängige Verfahren beräumt Page 1 Page 1