Datum des Eingangs: 07.06.2016 / Ausgegeben: 13.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4339 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1685 des Abgeordneten Dieter Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 6/4073 Regionales Bewirtschaftungskonzept Müggelspree Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit Jahren finden an und in der Müggelspree als Gewässer I. Ordnung wasserbauliche Maßnahmen statt, die auch zu veränderten hydraulischen Bedingungen führten. Hierbei wurden u.a. Maßnahmen durchgeführt, die zuvor einer Planfeststellung bzw. -genehmigung bedurft hätten, so z.B. der Wiederanschluss von Altarmen oder die Anlage von Rigolen. Letztere wurden erst in einem nachträglichen Plangenehmigungsverfahren mit Bescheid vom 20.03.2015 durch die Obere Wasserbehörde genehmigt. Derzeit soll ein regionales Bewirtschaftungskonzept Müggelspree erarbeitet werden. In der Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform Wasserblick ist bereits die Aufgabenstellung zur Erarbeitung des Regionalen Bewirtschaftungskonzeptes zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue eingestellt. Das Ausschreibungsverfahren läuft noch. Parallel dazu läuft bereits seit Jahren das Pilotprojekt „Verbesserung der Vernetzung der Müggelspree mit ihrer Aue“. Vorbemerkung: Mit dem Regionalen Bewirtschaftungskonzept Müggelspree sollen die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) und der Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mit den Anforderungen an die Zielvorgabe zur Sicherung des Mindestabflusses sowie eine langfristige und standortgerechte Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen in der Aue soweit wie möglich in Übereinstimmung gebracht werden. Parallel zum Rahmen für das Bewirtschaftungskonzept werden Schwerpunktprobleme in Form von Modulen bearbeitet. Diese Module basieren auf den Ergebnissen der MLUL-AG Müggelspree in den Jahren 2012 bis 2014. Sie beinhalten die in einem intensiven Diskussionsprozess mit der ansässigen Bevölkerung und den Behörden herausgearbeiteten Problemlagen. Die Erarbeitung von Maßnahmen in den Modulen stützt sich grundsätzlich auf die Ergebnisse der Defizitanalyse und die integrierten Entwicklungsziele aus dem WRRL-Rahmenkonzept bzw. wird in dieses übernommen. Frage 1: Wann wird das Ausschreibungsverfahren zur Erarbeitung des regionalen Bewirtschaftungskonzepts zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue voraussichtlich abgeschlossen sein? zu Frage 1: Für das Regionale Bewirtschaftungskonzept zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue ist aufgrund des Umfangs der Leistung ein Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen. Für dieses Verfahren muss ein Zeitraum von 4 bis 5 Monaten angesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Verträge für das Bewirtschaftungskonzeptes im Oktober 2016 abgeschlossen werden . Frage 2: Inwieweit wird sich das regionale Bewirtschaftungskonzept zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue von dem seit Jahren laufenden Pilotprojekt „Verbesserung der Vernetzung der Müggelspree mit ihrer Aue“ unterscheiden? zu Frage 2: Während das Pilotprojekt zur „Verbesserung der Vernetzung der Müggelspree mit ihrer Aue“ nur zwei kleine, räumlich begrenzte Maßnahmen mit Pilotcharakter darstellt, umfasst das Regionale Bewirtschaftungskonzept zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue (ReBeKo-MS) den Spreeabschnitt vom Wehr Große Tränke bis zum Dämeritzsee mit der gesamten Niederung. Darüber hinaus wird auch das Teileinzugsgebiet dieses Spreeabschnitts betrachtet, sofern sich hieraus Einflüsse auf die Niederung ableiten lassen. Frage 3: Inwiefern ist das regionale Bewirtschaftungskonzept zur Entwicklung der Müggelspree und ihrer Aue ein vorbereitender Schritt zur Erarbeitung eines Gewässerentwicklungskonzepts Müggelspree? zu Frage 3: Die Inhalte für ein Gewässerentwicklungskonzept werden in Form des WRRL-Rahmenkonzeptes im Regionalen Bewirtschaftungskonzept bearbeitet. Sie sind sozusagen integraler Bestandteil des Bewirtschaftungskonzeptes (s. Antwort zu Frage 2). Frage 4: Stellt die Landesregierung sicher, dass die Bürgerinitiative Müggelspree an der Erarbeitung des regionalen Bewirtschaftungskonzepts beteiligt wird, um die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erörtern? Wenn ja, auf welche Art und Weise wird dies geschehen? zu Frage 4: Bei der Bearbeitung des Regionalen Bewirtschaftungskonzeptes werden die ansässigen Eigentümer, Flächennutzer und interessierten Bürger im Rahmen eines öffentlichen Informations- und Beteiligungsverfahrens in geeigneter Form integriert . Die Durchführung des öffentlichen Informations- und Beteiligungsverfahrens erfolgt durch ein wirtschaftlich unabhängigen Moderationsteam, das im Rahmen des Vergabeverfahrens zu bestimmen ist. Durch die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Müggelspreeniederung in einem öffentlichen Informations- und Beteiligungsverfahren soll sichergestellt werden, dass alle Belange Berücksichtigung finden (s. dazu auch unter: http://www.wasserblick.net/servlet/is/161092/). Das vorläufige Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung sieht dafür die Einrichtung eines „Runden Tisches Müggelspree“ unter Beteiligung zuständiger Behörden, des Wasser- und Landschaftspflegeverbandes, betroffener Institutionen und Interessenverbände sowie Abgeordneter des Land- und Kreistages vor. Die inhaltliche Arbeit mit den Bürgern soll vor allem in Gebietsarbeitsgruppen und Vor-Ort-Beratungen stattfinden. Zudem sind einmal jährlich öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen, in denen die Arbeitsergebnisse zusammenfassend präsentiert werden. Es steht der Bürgerinitiative Müggelspree frei, sich in dieser Phase in den Prozess mit einzubringen. Frage 5: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 488 in Drucksache 6/1364 teilte Minister Vogelsänger mit, dass für die ursprünglich illegal errichteten und erst nachträglich genehmigten Rigolen auch Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen wurde. Ob bei der Anlage der Rigolen Flächen Dritter unberechtigt in Anspruch genommen wurden, wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung der zuvor genannten Kleinen Anfrage noch geprüft. Zu welchem Ergebnis führte die Prüfung und die Auswertung der geodätischen Daten? Welches Vermessungsbüro hat wann und mit welchem Ergebnis die Vermessung durchgeführt? Welche Konsequenzen wurden von der Obersten Wasserbehörde gezogen, sofern unberechtigt Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen wurde? zu Frage 5: Eine Vermessung der betroffenen Flächen wurde durch den Vorhabenträger veranlasst. Mit der Vermessung wurde das Vermessungsbüro Sydow & Scheu, Ernst-Thälmann-Str. 53 in 15517 Fürstenwalde beauftragt. Das Vermessungsergebnis liegt dem LfU vor. Im Ergebnis dieser Vermessung lässt sich keine unberechtigte Inanspruchnahme von Grundeigentum erkennen. Frage 6: Befinden sich die nachträglich genehmigten Rigolen bzw. ihr Anschluss an die Müggelspree in einem FFH-Gebiet? Wenn ja, wurde zuvor eine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum wurde keine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? zu Frage 6: Die Rigolen befinden sich in einem FFH-Gebiet. Es wurde keine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nach Einschätzung der zuständigen Naturschutzbehörde war eine FFH-Prüfung nicht erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises hatte schriftlich die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes der Müggelspreeniederung festgestellt. Frage 7: Welche einzelnen Maßnahmen sieht der Unterhaltungsplan für die Müggelspree im Jahr 2016 vor? Werden neben Landeshaushaltsmitteln hierfür auch Mittel des Naturschutzfonds eingesetzt? Wenn ja, für welche jeweiligen Einzelmaßnahmen und in welcher Höhe? zu Frage 7: Der Unterhaltungsplan für die Müggelspree beinhaltet die einzelnen Maßnahmen für das jeweilige Jahr. Diese werden ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg finanziert. Für das Jahr 2016 sind folgende Maßnahmen im Unterhaltungsplan vorgesehen: - durchgehende partielle Krautung der Gewässersohle und Entnahme des Krautes und schwimmender Rohrglanzgrasbestände - Beseitigung von Engstellen mit eingewachsenen Rohrglanzgras - Beseitigung von Abflusshindernissen und Verkehrssicherung durch Gehölzentnahme am Ufer und im Wasser nach Abstimmung mit der UNB - Pflege der Messeinrichtungen (Pegelstation Hohenbinde und Datenlogger) - Freimähen der Hochwasserentlastungsbrücke an der Autobahn A 10 bei Freienbrink , um den Abfluss im Bedarfsfall zu sichern Frage 8: Welche Maßnahmen des Unterhaltungsplans 2016 sind Maßnahmen i.S. des Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 Satz des Wasserhaushaltsgesetzes? zu Frage 8: Bei den Maßnahmen des Unterhaltungsplanes 2016 handelt es sich nicht um Ausbaumaßnahmen entsprechend § 67 WHG. Frage 9: Beinhaltet der Unterhaltungsplan 2016 auch den Rückbau von noch vorhandenen Schöpfwerken? Wenn ja, wie wird dies vor dem Hintergrund der hydrologischen Verhältnisse an der Müggelspree begründet? Wie, wie oft und von wem werden die Grundwasserstände in den jeweiligen Einzugsgebieten der Schöpfwerke ermittelt? (bitte die Werte ab 1989 angeben) zu Frage 9: Der Unterhaltungsplan 2016 beinhaltet keinen Rückbau von Schöpfwerken . Zur Beobachtung der Grundwasserstände von landwirtschaftlichen Flächen siehe Antwort zur Frage 10. Frage 10: Welche Grundwassermesswerte liegen für die Müggelspreeniederung vor, woraus hervorgeht, dass der Hochwasserschutz und die Bewirtschaftung ohne Schöpfwerke gesichert sind? zu Frage 10: In der Müggelspreeniederung liegen keine Grundwassermessstellen des LfU. Der Wasserstand kommuniziert hier stark mit dem Spreewasserstand. Aus diesem Grund werden zur Einschätzung der hydrologischen Verhältnisse in der Niederung die Daten der Oberflächenwasserpegel der Spree herangezogen. Für die Ermittlung der hydrologischen Grundlagendaten zur hydronumerischen Modellierung von Überflutungsflächen wurde unter Nutzung der Oberflächenwasserpegel ein Niederschlags -Abfluss-Modell für das Einzugsgebiet der Spree aufgebaut. Frage 11: Das Pilotprojekt Müggelspreeniederung ist ein Pilotprojekt im Rahmen des Landschaftswasserhaushaltes. Was ist das Ziel des Pilotprojektes? Wie viele Einzelprojekte wurden im Rahmen des Landschaftswasserhaushaltes in der Müggelspreeniederung und wann umgesetzt? (bitte tabellarisch nach Datum, Projekt, Maßnahmenträger sowie Finanzierung auflisten) zu Frage 11: Es gibt kein Pilotprojekt Müggelspreeniederung im Rahmen des Landschaftswasserhaushaltes . Im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes wurden im Zeitraum 2003 – 2009 eine Reihe von Maßnahmen in Verantwortung des Wasser- und Landschaftspflegeverbandes „Untere Spree“ in der Müggelspreeniederung durchgeführt. Eine kurzfristige Zusammenstellung der Einzelmaßnahmen ist nicht möglich. Im Rahmen des Regionalen Bewirtschaftungskonzeptes für die Müggelspree werden die Maßnahmen tabellarisch aufgearbeitet und hinsichtlich ihrer Wirkungen bewertet. Frage 12: Welches Gewässerentwicklungskonzept ist die Grundlage für die umgesetzten und geförderten Maßnahmen im Rahmen des Landschaftswasserhaushaltes ? zu Frage 12: Fachliche Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes war die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung , die von der Agro-Öko-Consult GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirten und anderen Akteuren vor Ort erarbeitet worden war. Gewässerentwicklungskonzep- te werden nur für berichtspflichtige Gewässer im Sinne der EU- Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Die Gewässer in der Müggelspreeniederung sind bis auf die Spree nicht berichtspflichtig. Frage 13: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Müggelspreeniederung werden laut FFH-Managementplan in den jeweiligen Gemeinden nicht mehr als solche ausgewiesen , sondern als „Flächen für die Entwicklung von Natur und Umwelt“ eingestuft . Weshalb wurde der Status geändert und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies erfolgt? Welche Veränderungen ergeben sich dadurch für die Bewirtschaftung, den Hochwasserschutz und die Fachbehörden? zu Frage 13: Im FFH-Managementplan werden Aussagen der Flächennutzungspläne (FNP) der Gemeinden zitiert. Die Grünlandflächen der Spreeniederung sind in den FNP mit der Planaussage „Flächen für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Die Flächennutzungspläne wurden nicht durch den FFH-Managementplan beeinflusst. Aus den Zitaten der FNP- Darstellungen im FFH-Managementplan ergeben sich keine Veränderungen für die Bewirtschaftung der Flächen, den Hochwasserschutz und die Fachbehörden.