Datum des Eingangs: 07.06.2016 / Ausgegeben: 13.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1693 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack CDU-Fraktion Drucksache 6/4090 Planung von zwei Fischtreppen in der Stadt Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Medienberichten zufolge plant das Land den Bau von zwei Fischtreppen am Großen und Kleinen Spreewehr in Cottbus. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf ca. 5,5 Mio. Euro. Grundsätzlich ist es zu begrüßen , wenn die ökologische Durchlässigkeit von Fließgewässern gewährleistet wird. Im konkreten Fall stellt sich jedoch die Frage, ob die zwei geplanten Anlagen seitens des Landesumweltamtes richtig dimensioniert sind. Frage 1: Welche Berechnungen liegen den zwei geplanten Fischtreppen in der Stadt Cottbus zugrunde, sodass diese rund 150 Meter lang und 3,60 Meter breit sein und 27 Becken und 28 Trennwände aufweisen sollen? zu Frage 1: Die Dimensionierung der Fischaufstiegsanlagen erfolgt nach den dafür geltenden technischen Regeln (Technische Regel DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“) und berücksichtigt das Fischartenspektrum, dessen Arten an den beiden Standorten der Fischaufstieg ermöglicht werden soll (darunter Wels und Hecht). Das dort maßgebliche Fischartenspektrum ist Bestandteil des behördenverbindlichen Brandenburger „Landeskonzeptes zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit“, welches für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet wurde. Frage 2: Rund 15 Kilometer flussaufwärts der geplanten Fischaufstiegshilfen in Cottbus befindet sich die Staumauer der Talsperre Spremberg, die erst vor kurzem aufwendig saniert wurde. Hier sind jedoch keine Fischtreppe bzw. ein Fischlift vorhanden . Wie rechtfertigt die Landesregierung dann den Bau von zwei Fischtreppen im Cottbuser Stadtgebiet einerseits und die geplanten Kosten in Höhe von rund 5,5 Mio. Euro andererseits? zu Frage 2: Die Spree wurde auf ihrer gesamten Länge durch die „Flussgebietsgemeinschaft Elbe“ als „überregionales Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit“ ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgte im Einklang und unter Beteiligung der Länder Brandenburg, Berlin und Sachsen. D. h. auch fluss- oberhalb von Cottbus besteht länderübergreifend langfristig das erklärte Ziel, die Spree auf ihrer gesamten Länge durchgängig zu gestalten. Dazu gehört auch die Fischdurchgängigkeit der Talsperre Spremberg, wobei es hier noch keine konkreten Planungen gibt. Durch den Bau der Fischtreppen in Cottbus wird das Spree- Einzugsgebiet zwischen Cottbus und Spremberg für Wanderfische erschlossen. Die Durchgängigkeit an beiden Wehren in Cottbus ist also von elementarer Bedeutung für das gesamte oberhalb von Cottbus liegende Einzugsgebiet der Spree. Die Baukosten enthalten die besonderen Sanierungserfordernisse der denkmalgeschützten Wehranlagen und entsprechen den angestrebten Ergebnissen. Frage 3: Nach welchen Kriterien und Prioritäten setzt die Landesregierung die begrenzt zur Verfügung stehenden finanzielle Mittel für die ökologische Aufwertung bzw. den Hochwasserschutz entlang der Spree in Anbetracht der hohen Eisen- und Sulfatbelastung sowie sanierungsbedürftiger Deiche ein? zu Frage 3: Die Landesregierung hat gleichermaßen die Verpflichtung, notwendige Maßnahmen für die ökologische Aufwertung der Spree zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie für den Hochwasserschutz zu treffen. Diese Verpflichtungen werden durch permanente Abstimmungsprozesse der betroffenen Ressorts verantwortungsvoll wahrgenommen. Maßnahmen zur Reduzierung der Eisenund Sulfatbelastung werden vorrangig durch die Verursacher durchgeführt und finanziert . Frage 4: Liegen bereits fachliche Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange sowie der Stadt Cottbus zu den Fischtreppen am Kleinen und Großen Spreewehr vor? Wenn ja, welchen Inhalts sind diese und wie bewerten sie die Planungen des Landesumweltamtes? zu Frage 4: Für das Vorhaben der Fischtreppen am Großem und Kleinem Spreewehr liegen der Genehmigungsbehörde (Obere Wasserbehörde) aufgrund der erfolgten TÖB-Beteiligung bereits fachliche Stellungnahmen vor. Aus den fachlichen Stellungnahmen zum Großen und Kleinen Spreewehr ergibt sich, dass unter Erfüllung von Auflagen den Vorhaben insgesamt zugestimmt werden kann. Im Einzelnen wurden allgemeine Forderungen wie Anpassungen an den inhaltlichen und technischen Ausführungen , an den Ausgleichsmaßnahmen, an der ökologischen Baubegleitung und an den Gestaltungsmöglichkeiten gestellt sowie eine neue Erfassung der Güteparameter gefordert. Die Stadt Cottbus äußerte darüber hinaus Bedenken, welche den Denkmalschutz hinsichtlich der Wehrpfeiler des Großen Spreewehrs und das Erfordernis einer Erlaubnis bzgl. des Flächendenkmals Mühleninsel/Frühlingsgarten betreffen . Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Unterlagenanpassung durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Nach Einreichung der überarbeiteten Planungsunterlagen erfolgt eine erneute Beteiligung einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.