Datum des Eingangs: 15.01.2015 / Ausgegeben: 20.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/435 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 105 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/222 Potentielle gesundheitsschädliche Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten in Potsdam und Potsdam-Mittelmark Wortlaut der Kleinen Anfrage 105 vom 04.12.2014: Mobilfunkmasten stehen im Verdacht, für eine gesundheitsschädliche Strahlenbelastung der Anwohner zu sorgen. Es wurden bereits Zusammenhänge zwischen der von lokalen Handymasten ausgehenden Mobilfunkstrahlung und tödlichen Krebserkrankungen festgestellt. Die Intensität elektromagnetischer Felder (EMF) hat in den vergangenen Jahren in Potsdam und Potsdam-Mittelmark ständig zugenommen und die Bürger sind permanent von hochfrequenter Mobilfunkstrahlung umgeben. Über die damit möglicherweise verbundenen Gesundheitsrisiken herrscht in der Bevölkerung Uneinigkeit. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) kam zu dem Schluss, dass Radiofrequenzstrahlung, darunter auch Mobilfunkstrahlung, die von Handymasten ausgeht, als ein Karzinogen eingestuft werden könnte. Ähnlicher Meinung ist eine Gruppe führender unabhängiger Wissenschaftler, die den sog. „Bio Initiative 2012“ Report erstellten und darin ausdrücklich vor der gesundheitsschädlichen Belastung durch Mobilfunkstrahlung warnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es wissenschaftliche Studien, die einen Zusammenhang zwischen Mobil- funkstrahlung / Funktürmen und Krebserkrankungen nachgewiesen haben? Wenn ja, welche Tumorerkrankungen werden mit der Belastung durch Mobilfunkstrahlung in Verbindung gebracht? 2. Um welchen Faktor steigt das Risiko eine Krebserkrankung zu bekommen, wenn man in einer gewissen Nähe zu Mobilfunktürmen lebt und permanent deren Mobilfunkstrahlung ausgesetzt ist? 3. Wie viele Mobilfunksendestationen gibt es in Brandenburg (Anzahl nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufgeführt)? 4. Wie hoch ist die Mobilfunkstrahlung in einem Umkreis von 500 Metern um eine Mobilfunksendestation? 5. Werden von staatlicher Seite Messungen durchgeführt, um in regelmäßigen Abständen die Mobilfunkstrahlung im Umfeld von Mobilfunksendestationen zu messen? Wenn ja, wer ist dafür zuständig? 6. Gibt es vorgeschriebene Strahlungshöchstgrenzen, die von Mobilfunksendestationen nicht überschritten werden dürfen? 7. Werden bei der Aufstellung von neuen Mobilfunksendestationen in Brandenburg Gesundheitsaspekte berücksichtigt? 8. Welche Schutzmöglichkeiten haben Brandenburger Bürger, die innerhalb eines Umkreises von 500 Metern um eine Mobilfunksendestation wohnen? 9. Welche strahlungsmindernden Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung ergriffen werden? 10. Werden Baumaßnahmen, wie z.B. sog. Abschirmplatten, von der Landesregierung bezuschusst, die die Mobilfunkstrahlung, die von außen kommt, stark reduzieren können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es wissenschaftliche Studien, die einen Zusammenhang zwischen Mobil- funkstrahlung / Funktürmen und Krebserkrankungen nachgewiesen haben? Wenn ja, welche Tumorerkrankungen werden mit der Belastung durch Mobilfunkstrahlung in Verbindung gebracht? Zu Frage 1: Ein derartiger Zusammenhang ist durch wissenschaftliche Studien weder nachgewiesen noch gibt es belastbare Hinweise hierauf. Frage 2: Um welchen Faktor steigt das Risiko eine Krebserkrankung zu bekommen, wenn man in einer gewissen Nähe zu Mobilfunktürmen lebt und permanent deren Mobil- funkstrahlung ausgesetzt ist? Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Wie viele Mobilfunksendestationen gibt es in Brandenburg (Anzahl nach Landkrei- sen/kreisfreien Städten aufgeführt)? Zu Frage 3: Die Landesregierung führt keine laufende Statistik zu Mobilfunksendestationen. Eine Auswertung der mit Stand vom 31.12.2010 bei den Immissionsschutzbehörden angezeigten Anlagen ergab, dass in Brandenburg an 2416 Standorten insgesamt 5468 derartige Anlagen betrieben wurden. Frage 4: Wie hoch ist die Mobilfunkstrahlung in einem Umkreis von 500 Metern um eine Mo- bilfunksendestation? Zu Frage 4: Die Intensität der von einer Mobilfunksendestation ausgehenden elektromagnetischen Felder wird neben dem Abstand maßgeblich durch weitere Faktoren wie Sendeleistung , Abstrahlrichtung, Höhenunterschied, Funkhindernisse und –reflexionen beeinflusst. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt beauftragte Untersuchung an über 1200 Messpunkten in der Umgebung derartiger Sender hat ergeben, dass jenseits von 500 m Abstand praktisch keine Immissionen von > 1 V/m aufgetreten sind. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und liegen zwischen 27,5 und 61 V/m. Frage 5: Werden von staatlicher Seite Messungen durchgeführt, um in regelmäßigen Abstän- den die Mobilfunkstrahlung im Umfeld von Mobilfunksendestationen zu messen? Wenn ja, wer ist dafür zuständig? Zu Frage 5: Ja. Derartige Messungen werden von der Bundenetzagentur durchgeführt. Frage 6: Gibt es vorgeschriebene Strahlungshöchstgrenzen, die von Mobilfunksendestationen nicht überschritten werden dürfen? Zu Frage 6: Ja. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt . Frage 7: Werden bei der Aufstellung von neuen Mobilfunksendestationen in Brandenburg Ge- sundheitsaspekte berücksichtigt? Zu Frage 7: Ja. Die Standorte müssen so gewählt werden, dass die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte an jedem Ort, an dem sich Menschen aufhalten können, eingehalten werden. Bereits vorhandene Immissionen durch bestehende Anlagen werden dabei berücksichtigt, ebenso die theoretische Möglichkeit, dass sämtliche Anlagen gleichzeitig mit maximaler Leistung und in ein und dieselbe Richtung senden. Frage 8: Welche Schutzmöglichkeiten haben Brandenburger Bürger, die innerhalb eines Um- kreises von 500 Metern um eine Mobilfunksendestation wohnen? Zu Frage 8: Hierfür besteht keine Notwendigkeit. Auf die Antworten insbesondere zu den Fragen 1, 4 und 7 wird verwiesen. Frage 9: Welche strahlungsmindernden Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung ergriffen werden? Zu Frage 9: Bezüglich der Mobilfunksendeanlagen ist eine über die Anforderungen der 26. BImSchV hinausgehende Minimierung nicht erforderlich. Andererseits kann durch das Nutzungsverhalten beim Telefonieren mit dem Handy die persönliche Strahlenbelastung beeinflusst werden. Frage 10: Werden Baumaßnahmen, wie z.B. sog. Abschirmplatten, von der Landesregierung bezuschusst, die die Mobilfunkstrahlung, die von außen kommt, stark reduzieren können? Zu Frage 10: Nein.