Datum des Eingangs: 09.06.2016 / Ausgegeben: 14.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4364 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1681 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4065 Wehrneubau Hartmannsdorf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Stauwehr Hartmannsdorf reguliert die Wasserführung der Hauptspree stromabwärts für den gesamten Unterspreewald. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1938 und wurde 1984 grundsaniert. Nunmehr ist der bauliche Zustand so schlecht, dass ein Ersatzneubau notwendig ist. Über das Stauwehr führen zwei bedeutende und überregionale Rad- und Wanderwege. Der Gurkenradweg und der Europawanderweg E 10. Inzwischen wurde der Überweg am Hartmannsdorfer Wehr vollständig für Radfahrer und Fußgänger gesperrt. Damit ist die einzige Spreequerung zwischen Lübben und Schlepzig geschlossen worden. Eine Umleitung wurde nicht eingerichtet. Da im nächsten Jahr große Baumaßnahmen der Stadt Lübben (Spreewald) im Bereich der städtischen Kleinbahnbrücken anstehen, wird spätestens ab 2017 auch der Umweg über Lübben für Radfahrer und Wanderer geschlossen sein. Baubeginn für den Ersatzneubau des Hartmannsdorfer Wehres einhergehend mit dem Neubau einer touristischen Spreequerung sollte eigentlich Frühjahr 2016 sein. Bisher sind keine Bautätigkeiten erkennbar. Frage 1: Warum verzögert sich der Baubeginn des Hartmannsdorfer Wehres? zu Frage 1: Die Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für dieses überjährige Vorhaben erforderte entsprechende Vorbereitungszeit. Der zuständige Gewässerunterhaltungsverband bereitet derzeit die Ausschreibung der Bauleistungen vor. Frage 2: Wann wird der Neubau beginnen, wie lange wird die Bauzeit geschätzt? zu Frage 2: Nach Durchführung des Vergabeverfahrens kann die Bauleistung vergeben und mit dem Bau begonnen werden. Die Bauzeit wird auf 2 bis 3 Jahre geschätzt . Frage 3: Durch die ersatzlose Sperrung der bedeutenden Wanderwege ist eine Spreequerung nicht möglich. Wie wird künftig die Querung der beiden bedeutsamen Wanderwege über die Spree sichergestellt werden? zu Frage 3: Die Sicherstellung der Querung über das Wehr lag und liegt nicht in der Zuständigkeit von Landesbehörden. Sie ist Wunsch der Kommunen. Die Stadt Lübben hat sich dazu bekannt, eine Querung über die Spree zu finanzieren. Es ist beabsichtigt , das Wehr und die Querung in einer Maßnahme in den nächsten Jahren baulich umzusetzen. Frage 4: Wäre für die Bauzeit eine Passage der Baustelle zumindest für Fußgänger mittels Provisorium oder Behelfssteg möglich? Frage 5: Ist eine Umleitung durch den Kriegbusch möglich und ausgeschildert? zu den Fragen 4 und 5: Die Frage von Behelfsmaßnahmen oder Umleitungen für die Querung der Spree liegt nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung. Informationen dazu liegen der Landesregierung nicht vor.