Datum des Eingangs: 09.06.2016 / Ausgegeben: 14.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4366 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1688 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/4080 Keine Polizeizulage mehr für den Dienst zu ungünstigen Zeiten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Brandenburg leisten aufgrund der erhöhten Belastungssituation vermehrt Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Seit Anfang dieses Jahres erhalten Polizistinnen und Polizisten keine Zahlungen mehr für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Innenministerium, Finanzministerium, Polizeipräsidium, ZBB und ZIT haben bisher das Problem nicht gelöst. Frage 1: Wie hoch war die Summe der ausbezahlten Zulagen für den Dienst der Polizistinnen und Polizisten zu ungünstigen Zeiten jeweils in den Jahren 2010 bis 2016? zu Frage 1: Für die Anspruchszeiträume 2010 bis 2016 wurden Zuschläge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wie folgt abgerechnet: 2010: 4.455.463,14 € 2011: 4.317.372,13 € 2012: 4.498.796,70 € 2013: 4.269.123,04 € 2014: 4.331.734,35 € 2015: 4.572.007,91 € 2016: 39.162,84 € Frage 2: Ist die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten in den Jahren 2010 bis 2016 gekürzt oder ausgesetzt bzw. nicht mehr bezahlt worden? Wenn ja, wann und um welchen Betrag? Seit wann genau werden die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht mehr an die Polizeibediensteten des Landes Brandenburg ausbezahlt ? zu Frage 2: Für die Jahre 2010 bis 2016 wurde die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten weder gekürzt noch wurde die Auszahlung ausgesetzt. Stattdessen wurde sie in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, wie z. B. die Zulage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen, die bezogen auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Juli 2016 eine Steigerung um rd.10 Prozent erfährt. Für die Anspruchszeiträume ab Februar 2016 und zum überwiegenden Teil für den Zeitraum Januar 2016 steht die Auszahlung aus technischen Gründen noch aus. Frage 3: Wie hoch ist die Gesamtsumme der nicht ausbezahlten Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (bitte auch aufgeschlüsselt nach Monaten)? zu Frage 3: Eine Aussage hierzu kann erst getroffen werden, wenn die Auszahlungsanweisungen (s. Antwort zur Frage 5) vorliegen und die Abrechnungen für die jeweiligen Monate durchgeführt worden sind. Frage 4: Werden die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten insgesamt nicht mehr ausbezahlt oder nur in bestimmten Organisationsbereichen? Welche Organisationsbereiche und Laufbahngruppen sind betroffen? zu Frage 4: Die Verzögerung der Auszahlung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten betrifft den gesamten Bereich der Polizei. Frage 5: Warum hat die Landesregierung die Zahlung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ausgesetzt? Aus welchen Gründen werden die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht mehr ausbezahlt? Wie ist es dazu gekommen und wer ist dafür verantwortlich? zu Frage 5: Am 24.02.2016 wurden alle Dienststellen durch die ZBB über eine für das Bezügeabrechnungsprogramm notwendige Änderung der Klassifizierung der unterschiedlichen Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten informiert. Diese Änderung machte Anpassungen in der Nachweisführung über Dienst zu ungünstigen Zeiten erforderlich, damit die geleisteten Dienste der Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten den verschiedenen Bezugsarten korrekt zugeordnet werden können. Um in dieser Umstellungsphase fehlerhafte Meldungen an die ZBB zu vermeiden, wurde die Anweisung der Zulagen bis zur Fertigstellung eines neuen Nachweisbogens ausgesetzt . Hierüber wurden alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizeibehörde informiert. Frage 6: Werden die Hindernisse für die Ausbezahlung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch die Landesregierung und die zuständigen Landesbehörden beseitigt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Im Zuge der beschriebenen Umstellung ergibt sich eine Vielzahl steuerrechtlich relevanter Bezugsarten bei Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Um die komplexe Abrechnung dieser Dienste sowohl für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als auch für die zuständigen Personalstellen zu erleichtern, wurde ein elektronischer Nachweisbogen erstellt, der eine automatisierte Zuordnung zu den Bezugsarten ermöglicht. Dieser Nachweisbogen wird den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten Ende Mai 2016 zur Verfügung gestellt. Über diesen Nachweisbogen wird Dienst zu ungünstigen Zeiten auch rückwirkend erfasst und anschließend durch die ZBB abgerechnet. Damit gehen den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten keine Zulagenansprüche verloren. Insgesamt waren diese Ansprüche zu keiner Zeit gefährdet oder streitig. Frage 7: Ist es vorgesehen, die nicht ausbezahlten Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nachträglich auszubezahlen und entsprechend wegen des Verzugs der Ausbezahlung zu verzinsen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Ja, es erfolgt eine nachträgliche Auszahlung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Eine Verzinsung ist gemäß § 3 Abs. 6 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes ausgeschlossen. Frage 8: Beabsichtigt die Landesregierung die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ganz abzuschaffen? zu Frage 8: Nein.