Datum des Eingangs: 09.06.2016 / Ausgegeben: 14.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4367 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1690 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4087 Pestizide als Luftschadstoffe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Pestizide können als Luftschadstoffe nach ihrer Ausbringung über sehr große Entfernungen verdriften. So wurde bei der Qualitätsbeprobung von Körnerfenchel in einem Landwirtschaftsbetrieb bei Angermünde, Landkreis Uckermark, in aufeinanderfolgenden Jahren seit 2012 eine erhebliche Kontamination mit den im konventionellen Getreidebau häufig applizierten Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb festgestellt. Die Anbaufläche liegt im bundesweit größten, geschlossenen Bioanbaugebiet, nächst gelegene konventionelle als Ursache in Frage kommende Behandlungsflächen lagen in mehr als einem Kilometer Entfernung. Der Fenchel konnte daraufhin nicht wie geplant vermarktet werden. Weitere gezielte Untersuchungen an Grünkohl und Baumrinde bestätigen die Belastungen. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass bestimmte Pestizide zu sehr großen Anteilen verdriften und es somit zu flächendeckenden Belastungen in Brandenburg kommt. Frage 1: Welche Daten zu Pestiziden als Luftschadstoffen wurden in Brandenburg in seit dem Jahr 2000 mit welchen Methoden erhoben? zu Frage 1: Aus Anlass nachgewiesener Rückstände auf biologisch erzeugtem Körnerfenchel werden seit 2012 Ernteproben von Körnerfenchel und Grünkohl auf Kontamination mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb untersucht. Im Jahr 2014 hat das Landesamt für Umwelt (LfU) eine Sonderuntersuchung zur Klärung des Sachverhalts durchgeführt. Dabei wurden Daten zur Luftkonzentration der Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb erhoben. Methodisch wurde auf Baumrinden als Sammlermedium sowie übliche technische Sammler zurückgegriffen. Bestandteil der Untersuchung waren außerdem Laboranalysen von Ernteproben von Körnerfenchel und Grünkohl. Sämtliche Methoden sind nach wissenschaftlichen Vorgaben standardisiert und referenziert. Frage 2: Welche Methoden kämen für ein Monitoring für Pestizide als Luftschadstoffe in Betracht? zu Frage 2: Grundsätzlich können Pestizide ebenso wie andere Luftschadstoffe mit technischen Sammlern detektiert und quantitativ erfasst werden. Neben diesen, teilweise relativ teuren Standardmessverfahren stehen inzwischen weitere kostengünstigere Entwicklungen z.B. nach dem Prinzip der Bioindikation zur Verfügung. Frage 3: Plant die Landesregierung die Einrichtung eines Monitorings für Pestizide? Frage 4: Wird Brandenburg sich analog zum Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 2.10.2015 zur Fernverfrachtung von Pestiziden im Bundesrat dafür einsetzen diese Erkenntnisse im Zulassungsverfahren von Pestizidwirkstoffen Berücksichtigung finden? zu Frage 3 und 4: In ihrem Beschluss zu TOP 25 der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 15. April 2016 haben die Agrarminister der Länder betont, dass ein umfassendes , von der Zulassungsstelle festzulegendes und zu überwachendes Monitoring von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Luft notwendig ist, um sachgerechte Zulassungsentscheidungen für bestimmte Wirkstoffe mit hoher Flüchtigkeit – wie Pendimethalin oder Prosulfocarb – treffen zu können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde aufgefordert zu prüfen, inwieweit ein entsprechendes Luftmonitoring im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Antragstellern oder auch eines Nachzulassungsmonitorings von den Zulassungsinhabern eingefordert werden kann. Die Landesregierung plant angesichts des Auftrages der AMK an das BMEL kein eigenes Monitoring zur Luftbelastung mit Pestiziden. Die Landesregierung wird keine Bundesratsinitiative ergreifen. Frage 5: Wird die Brandenburger Landesregierung Landwirte über die Gefahren und Risiken aufklären bzw. Verwendungswarnhinweise zu den Produkten geben um die Problematik so schnell wie möglich zu minimieren? Frage 6: Welche Zukunft sieht die Brandenburger Landesregierung für die Vermarktung von qualitativ hochwertigen Bioprodukten z.B. für Babynahrung oder Arzneipflanzen vor dem Hintergrund dieser flächenhaften Belastung? zu Frage 5 und 6: Um die Verfrachtung der Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb zu minimieren und die diesbezüglichen Voraussetzungen für den Anbau hochwertiger Bioprodukte zu gewährleisten, wurden bereits im Jahr 2015 Aufklärungsund Vorsorgemaßnahmen getroffen. Der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat im September 2015 über die Verfrachtungsrisiken von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen informiert und den Landwirtschaftsbetrieben Hinweise zum Umgang mit diesen Pflanzenschutzmitteln gegeben. Im März 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt , mit denen die Verflüchtigung und Abdrift der genannten Wirkstoffe herabzusetzen ist. Die Landwirtschaftsbetriebe Brandenburgs wurden über diese Anwendungsbestimmungen in einem weiteren Pflanzenschutzhinweis des LELF informiert. Frage 7: Welche Angebote macht die Regierung, um Landwirten die Umstellung auf pestizidfreie Landwirtschaft zu ermöglichen? zu Frage 7: Die Landesregierung fördert über die Richtlinie KULAP 2014 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Branden- burg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin die Einführung ökologischer Anbauverfahren.