Datum des Eingangs: 10.06.2016 / Ausgegeben: 15.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4378 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1686 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB/Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/4077 DSL-Versorgung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In Schlieben und der Umgebung bricht seit einigen Wochen regelmäßig die leitungsgebundene DSL-Versorgung plötzlich und unerwartet zusammen. Die Unternehmen, Behörden, öffentlichen Eirichtungen sind dann arbeitsunfähig. Frage 1: Durch welche Vereinbarungen wird die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von den zuständigen Versorgungsunternehmen, z.B. der Telekom, eingefordert ? Frage 2: Welche Kriterien sind festgelegt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ? Frage 3: Wann wurden die entsprechenden Vereinbarungen/Verträge abgeschlossen ? Frage 4: Welche Aktivitäten gibt es von der Landesregierung, eine stabile Netzversorgung flächendeckend sicherzustellen? Zu den Fragen 1 bis 4: Als Endnutzer haben die Bürger einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Die rechtlichen Grundlagen für die Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen und weiteren Universaldienstleistungen sind im Telekommunikationsgesetz (TKG) in den §§ 78 ff. zu finden. Zur Sicherstellung des Dienstes sowie der Dienstemerkmale ist die Bundesnetzagentur befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen.