Datum des Eingangs: 10.06.2016 / Ausgegeben: 15.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4379 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1687 der Abgeordneten Iris Schülzke, BVB/Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/4078 Ausbau der DSL-Versorgung in ländlichen Räumen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Nach wie vor ist die DSL- Versorgung in ländlichen Räumen unzureichend. Unternehmen sind benachteiligt, für junge Familien ist es ein erheblicher Mangel in der Daseinsvorsorge. Aus verschiedenen Orten, wie in Hohenbucko oder in Domsdorf im Landkreis EE wird berichtet, dass verschiedene Wohnungen und Häuser zukünftig keine DSL-Anschlüsse zu erwarten haben, da für diese Ortschaften vor einigen Jahren schon Förderungen ausgereicht wurden und Doppelförderungen nicht möglich sind. Die Beschwerde führenden Bürger erklären, dass sie noch gar nicht mit DSL versorgt wurden, bzw. die Funkversorgung in Domsdorf gar nicht funktioniert hat. Da sich die technischen Voraussetzungen zwischenzeitlich verbessert haben, erwarten die Bürger, dass auch für sie endlich eine ausreichende DSL-Versorgung sichergestellt wird. Auch durch den Bund wurde eine dementsprechende Initiative gestartet und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Frage 1: Welche Strategie wird verfolgt um die weißen Flecken in der DSL- Versorgung zu beseitigen? zu Frage 1: Einleitend wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 978 „DSL- und Handyempfang im ländlichen Raum“ (LT-Drs. 6/2520) und 1221 „DSL- und Handyempfang im ländlichen Raum – Nachfrage“ (LT-Drs 6/3087) verwiesen. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes haben Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Anträge auf Fördermittel für den Breitbandausbau beim Bund zu stellen. Alle Landkreise haben inzwischen Anträge für Beraterleistungen beim Bund gestellt. Das Land kann bei diesem Förderprogramm kein Antragsteller sein. Es unterstützt aber die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Antragstellung bestmöglich . Eine Unterstützung erfolgt u.a. durch die Bereitstellung eines juristischen und eines technischen Begleiters, auf den die Antragsteller zugreifen können. Frage 2: Ist es richtig, das mit unzulässigen Doppelförderungen die Nichtbereitstellung einer DSL-Versorgung erklärt wird, obwohl die vor Jahren installierte Technik zur Funk-DSL- Versorgung in Domsdorf nie funktionstüchtig war? zu Frage 2: Richtig ist lediglich, dass eine zweite Förderung (wie z.B. im Rahmen des Ausbaus nach dem Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020) förderrechtlich ausgeschlossen ist, wenn für das betroffene Gebiet bereits Fördermittel ausgereicht wurden und die Bindefrist noch nicht abgelaufen ist. Für die Sicherstellung vertraglich vereinbarter Leistungen sind jedoch ausschließlich die jeweils zuständigen Kommunen als Auftraggeber verantwortlich. Frage 3: Welchen Zeitplan gibt es um eine flächendeckende DSL- Versorgung im Land sicherzustellen? zu Frage 3: Das vom Land Brandenburg verantwortete Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020 wurde erfolgreich umgesetzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des Verfassungsanspruchs, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen. Die Maßnahmen des geförderten Ausbaus wurden zum 31.05.2015 abgeschlossen. Die zukünftige Förderung des Breitbandausbaus erfolgt in erster Linie über das Bundesförderprogramm Breitband. Das Land hat die Aussage des Bundes begrüßend zur Kenntnis genommen, dass bis 2019 jeder Haushalt mit einer Leistung von 50 Mbit/S ausgestattet sein soll, ist selbst jedoch nicht Träger des Verfahrens. Frage 4: Die von der Landesregierung vorangetriebene Verwaltungsstrukturreform stellt immer mehr auf elektronischen Nachrichtenaustausch zur Vereinfachung der Arbeitswege bzw. zu personalärmeren Bearbeitungsvorgängen ab. Insbesondere die unversorgten Gemeinden und Bürger haben bedenken, dass sie nun mit ihren Anträgen , Vorlagen und zu beantragenden Genehmigungen unverhältnismäßig benachteiligt sind, weil sie die Verwaltungen aus ihren Wohnhäusern nicht erreichen können. Wie schätzt die Landesregierung diesen Sachverhalt ein? zu Frage 4: Durch den Ausbau des E-Governments soll das Angebot von bürgerfreundlichen und zeitgemäßen Verwaltungsdienstleistungen befördert werden. Der beständige technische Fortschritt bietet die Gelegenheit, elektronische Verwaltungsprozesse einzuführen und entsprechende Angebote umzusetzen. Den Bürgerinnen und Bürgern soll der Zugang zu diesen Angeboten zum einen über standortunabhängige Onlinedienste und zum anderen auch durch die Präsenz von öffentlichen Aufgabenträgern in der Fläche, wie zum Beispiel über mobile Bürgerdienste, ermöglicht werden.