Datum des Eingangs: 10.06.2016 / Ausgegeben: 15.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4381 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1698 der Abgeordneten Thomas Jung und Franz Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/4095 Staatliche Mittel für die Potsdamer Moschee Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vorstand des Vereins der Muslime in Potsdam Kamal Mohamad Abdallah beklagt den zu knappen Raum in der Al-Farouk-Moschee. Freitags müssten Gläubige schon auf der Straße beten. Lange habe er versucht, größere Räume anzumieten, doch diese waren zu teuer. Jetzt sagte der SPD- Oberbürgermeister Jann Jakobs finanzielle Hilfe zu. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Nach welcher gesetzlichen Norm dürfen Oberbürgermeister Glaubensgemeinschaften finanziell oder materiell unterstützen? zu Frage 1: Die Gewährung finanzieller oder materieller Zuwendungen an Religionsgemeinschaften bedarf grundsätzlich keiner spezialgesetzlichen Grundlage. Die Bereitstellung eines die Ausgaben deckenden Haushaltstitels im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam stellt eine hinreichende Legitimation für das entsprechende Verwaltungshandeln dar. Die Zuwendung ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei ihrem Empfänger um eine Religionsgemeinschaft handelt. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ungeachtet der organisatorisch -strukturellen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften Maßnahmen positiver Religionspflege zulässig sind. Frage 2: Hat der Potsdamer Oberbürgermeister auf gleiche Weise in der Vergangenheit auch Christliche oder Jüdische Gemeinden unterstützt? zu Frage 2: Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Vergangenheit auch die Aktivitäten nicht muslimischer Religionsgemeinschaften unterstützt. So wurde beispielsweise die Jüdische Gemeinde Stadt Potsdam bei der Schaffung einer Heimstatt gefördert .